Stapel von Rezepten und Formularen auf einem weißen Tisch.

Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?

Anlaufstellen für Krebspatienten

Aktualisiert am:

  • Eine Krebserkrankung ändert das ganze Leben – oft mit einschneidenden Konsequenzen.
  • Vielfach ist dann eine sozialrechtliche Beratung für Krebspatienten und -patientinnen sowie ihre Angehörigen erforderlich: Vielleicht entstehen Behandlungskosten, man benötigt eine Reha-Maßnahme oder einen Schwerbehindertenausweis, andere brauchen Hilfe bei der Kinderbetreuung oder Unterstützung bei der Pflege zuhause.
  • Hinweise zu den wichtigsten Anlaufstellen für sozialrechtliche Fragen finden Betroffene in dem nachfolgenden Text.
  • Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten von Krebsbetroffenen. Dazu gehören beispielsweise Klinikaufenthalte, Arztbesuche, Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten. Teilweise sind Zuzahlungen zu leisten.
  • Für die onkologische Rehabilitation (Reha) ist meist die Rentenversicherung zuständig.
  • Krebsbetroffene erhalten in der Regel einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt.
  • Die Pflegekassen informieren Angehörige über die Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren (Pflege- und Familienpflegezeit).
  • Für die berufliche Wiedereingliederung sind die Rentenversicherungen und Arbeitsagenturen zuständig. Die Integrationsämter bieten Unterstützung.

Sie haben Fragen zum Sozialrecht? Wir sind für Sie da!

Der Krebsinformationsdienst stellt sozialrechtliche Basisinformationen zur Verfügung und nennt weitere Ansprechpartner

Diesen Text finden Sie auch als Informationsblatt zum Laden und Ausdrucken als PDF: "Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?"

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte kennen die Krankheitssituation und wissen, welche medizinischen Maßnahmen erforderlich sind. So können sie beispielsweise Verordnungen für Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege ausstellen sowie bei Reha-Anträgen mit medizinischen Stellungnahmen unterstützen.

Kliniksozialdienste: In den meisten Krankenhäusern gibt es einen Kliniksozialdienst. Er berät während eines Aufenthaltes und teilweise auch danach zu psychosozialen Themen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniksozialdienste unterstützen außerdem bei Anträgen, wie etwa zur Feststellung der Schwerbehinderung, auf Reha oder Anschlussrehabilitation (AHB). Auch die Versorgung zu Hause organisiert der Kliniksozialdienst mit.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einer Krebserkrankung die Behandlungskosten. Sie sind auch Ansprechpartner bezüglich Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln, Befreiung von der Zuzahlung, häuslicher Krankenpflege und allen anderen Fragen rund um die medizinische Versorgung.

Die gesetzlichen Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Die Pflegekassen sind Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um die Einstufung in einen Pflegegrad, Unterstützung Angehöriger bei der Pflege oder Freistellung von der Arbeit zur Pflege geht.

Private Krankenversicherungen informieren ihre Versicherten unter www.pkv.de oder www.derprivatpatient.de. Individuelle Fragen zum Versicherungsvertrag müssen die Patientinnen und Patienten direkt mit der Versicherung klären.

Die Beihilfestelle beantwortet Fragen von Betroffenen, die Anspruch auf Beihilfe haben.

Die Gesetzliche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) ist zuständig für das Thema Rente, beispielsweise Erwerbsminderung oder Berechnung der Rentenhöhe. Die Rentenversicherung übernimmt häufig die Kosten für onkologische Reha-Maßnahmen. Sie informiert und unterstützt auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

  • Zentrale kostenlose Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800 - 1 000 48 00

Beim Versorgungsamt können Betroffene den Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

  • Das zuständige Versorgungsamt finden Antragsteller bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. (www.bih.de) über die Ansprechpartnersuche, wenn sie den Bereich "Versorgungsamt" auswählen.

Bei Arbeitsagenturen (www.arbeitsagentur.de) können Patientinnen und Patienten Arbeitslosengeld beantragen, wenn das Krankengeld ausläuft. Sie unterstützen auch beim beruflichen Wiedereinstieg.

Das Integrationsamt (www.bih.de/integrationsaemter) berät und unterstützt bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

JobCenter (www.jobcenter-ge.de) sind Ansprechpartner, wenn das Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, und unterstützen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Krebsberatungsstellen suchen und finden

Im Text Psychosoziale Krebsberatungsstellen: Unterstützung, Beratung, Information bietet der Krebsinformationsdienst eine Adressliste von Krebsberatungsstellen.

Patienten und Angehörige können sich von den folgenden, neutralen Ansprechpartnern beraten lassen:

Krebsberatungsstellen in Deutschland beraten Krebsbetroffene unabhängig und kostenfrei zu sozialrechtlichen Fragen, oder sie verweisen an Ansprechpartner vor Ort.

Das Infonetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH, www.krebshilfe.de) informiert zu sozialrechtlichen Themen. Krebspatienten, die durch die Erkrankung in finanzielle Not geraten sind, können beim Härtefonds Unterstützung beantragen.

Regionale Angebote: Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Bürgerämter bieten regional unterschiedliche Beratungsangebote an.

Sozialverbände beraten und unterstützen in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die Beratungsangebote setzen in der Regel eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.

Fachanwälte für Sozialrecht: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) stellt auf ihrer Internetseite im Service-Bereich unter Verbraucherinformationen eine kostenlose Anwaltssuche zur Verfügung.

  • Für die anwaltliche Beratung und Vertretung entstehen Kosten.
  • Für Krebspatienten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Weitere Informationen dazu bieten die örtlichen Amtsgerichte, Sozialgerichte und das Bundesministerium der Justiz (www.bmjv.de).

Auch die Bundesministerien bieten sozialrechtliche Informationen: im Internet, mit kostenlosen Broschüren und über themenspezifische Bürgertelefone.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Internetadresse: www.bundesgesundheitsministerium.de

Bürgertelefone des BMG: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr

  • Krankenversicherung: 030 - 340 60 66 - 01
  • Pflegeversicherung: 030 – 340 60 66 – 02

Beratung für Gehörlose und Hörgeschädigte:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Internetadresse: www.bmas.de

Bürgertelefone des BMAS: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr

  • Rente: 030 - 221911 - 001
  • Arbeitsrecht: 030 - 221911 - 004
  • Behinderung: 030 - 221911 - 006

Beratung für Gehörlose und Hörgeschädigte:

Die für diesen Text genutzten Quellen sind nach Möglichkeit in den entsprechenden Textstellen genannt und verlinkt. Dies stellt lediglich eine Auswahl dar. Für weiterführende Literatur und bei aktuellen Fragen zum Thema steht der Krebsinformationsdienst am Telefon und per E-Mail zur Verfügung.

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