Eine Mutter und ihr Kind sitzen mit Sonnenbrille unter einem Sonnenschirm am Strand.

Vor UV-Strahlung schützen – Hautkrebs vorbeugen

Warum ultraviolette Strahlung krebserregend ist

Aktualisiert am:

  • UV-Schutz ist wichtig, um Hautkrebs vorzubeugen: Ultraviolette (UV-) Strahlung kann der Haut und den Augen schaden. Sie gilt als wichtigster Risikofaktor für fast alle Arten von Hautkrebs. 
  • Natürliche UV-Strahlung kommt von der Sonne. Künstliche UV-Strahlung wird unter anderem im Solarium eingesetzt. Auch am Arbeitsplatz kann man UV-Strahlen ausgesetzt sein.
  • Der folgende Text informiert darüber, wie Sie sich bestmöglich vor der schädlichen Wirkung der UV-Strahlung schützen können und worauf Sie besonders achten sollten, um das eigene Krebsrisiko zu senken.

Erhöhtes Risiko für Hautkrebs?

Menschen mit einem erhöhten Risiko für Hautkrebs sollten besonders auf ausreichenden UV-Schutz achten. Welche Faktoren das Risiko für Hautkrebs erhöhen, erfahren Sie unter Hautkrebs: Risikofaktoren.

Ultraviolette (UV)-Strahlung ist nachweislich krebserregend. Das gilt sowohl für die natürliche UV-Strahlung – sie ist Teil des Sonnenlichts – als auch für die künstliche UV-Strahlung. Diese kommt beispielsweise im Solarium und an manchen Arbeitsplätzen vor.

Besonderes Risiko für Hautkrebs: Die UV-Strahlung ist für nahezu alle Arten von Hautkrebs der bedeutendste Risikofaktor. Dazu gehört der weiße Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) und der schwarze Hautkrebs (Melanom). 

UV-Strahlung – ein "vermeidbares Krebsrisiko": Personen können in der Regel beeinflussen, wie sehr oder wie viel sie sich der UV-Strahlung aussetzen. Einfache Schutzmaßnahmen helfen bereits, schädliche Auswirkungen der UV-Strahlung auf den Körper zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Wer die empfohlenen UV-Schutzmaßnahmen beachtet, kann auf diese Weise das eigene Krebsrisiko senken.

Gefährliche "unsichtbare“ Strahlen

UV-Strahlen sind für Menschen nicht sichtbar. Diese Strahlen können uns aber gefährlich werden: Sowohl die natürliche als auch die künstliche UV-Strahlung gehören zu der Gruppe der sicher krebsauslösenden Faktoren. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem auch Asbest oder Tabak.

Warum UV-Strahlen krebserregend sind

UV-Strahlen können das Erbgut von Zellen schädigen. Langfristig sind diese Schäden der Grund, warum Krebs entsteht. Da die Zellen der Haut dieser Strahlung besonders stark ausgesetzt sind, sind sie besonders anfällig für diese UV-bedingten Schäden. Können die Hautzellen die Schäden nicht mehr selbst ausreichend reparieren, dann können sie sich bösartig verändern: Es entsteht Hautkrebs.

  • Achtung: Auch wer konsequent UV-Strahlung vermeidet, kann Hautkrebs nicht sicher verhindern. Denn bei der Krebsentstehung spielen weitere Faktoren eine Rolle – unter anderem können Veränderungen des Erbguts von Zellen auch zufällig entstehen 

Gut zu wissen

Natürliche Infrarotstrahlung ist nicht krebserregend. Ein besonderer Schutz davor ist nicht notwendig.

Die natürliche UV-Strahlung ist Teil des Sonnenlichts. Menschen sind ihr daher täglich in unterschiedlicher Dosis ausgesetzt. Die Strahlen sind für Menschen aber weder sichtbar noch mit anderen Sinnesorganen wahrnehmbar. 

Neben der UV-Strahlung besteht das Sonnenlicht auch aus anderen Strahlen. Diese anderen Strahlen des Sonnenlichts können Menschen auch wahrnehmen: Das "sichtbare“ Licht ist zu sehen. Die Infrarotstrahlung ist als Wärme zu spüren. Im Vergleich zur UV-Strahlung, sind diese Anteile des Sonnenlichts aber nicht gesundheitsschädlich. 

Der Grund: UV-Strahlen besitzen deutlich mehr Energie als das "sichtbare" Licht und die Infrarotstrahlung. Ihre Energie ist so hoch, dass UV-Strahlen krebserregend wirken kann.

Zum Weiterlesen

Weitere Informationen zur UV-Strahlung finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). 

Dort finden sich auch weitere Informationen zu den anderen Strahlen des Sonnenlichts, unter anderem das Infrarotlicht.

UV-A-Strahlung und UV-B-Strahlung

Zum Weiterlesen

Mehr Informationen zur Ozonschicht bietet die Seite Welt der Physik.

Nicht alle UV-Strahlen haben die gleiche Menge an Energie. Je höher die jeweilige Energie, desto gefährlicher sind die UV-Strahlen. Fachleute unterteilen die UV-Strahlung in die UV-C-, UV-B- und UV-A-Strahlung. Diese Unterteilung hängt mit der jeweiligen Energiemenge und weiteren biologischen und physikalischen Eigenschaften zusammen. 

Die besonders gefährliche energiereiche UV-Strahlung (UV-C-Strahlung) der Sonne kann die Erde nicht erreichen. Denn die Ozonschicht der Erdatmosphäre wirkt wie ein schützender Schirm. UV-C-Strahlen stellen daher keine Gefahr für den Menschen dar. Das gilt auch für andere Strahlen aus dem Weltraum, die für Menschen gefährlich sein können – zum Beispiel Radioaktivität. Auch sie wird nahezu vollständig von der Ozonschicht abgefangen.

Grafik, die eine Sonne mit ausgehenden UV-Strahlen (UV-A, UV-B und UV-C) zeigt, welche von einer Ozonschicht und zum Teil von Wolken abgefangen werden. Nur einzelne Strahlen passieren und fallen auf Personen, die auf der Erde abgebildet sind.
Die Sonne strahlt verschiedene Arten von UV-Strahlung ab: UV-A-Strahlung, UV-B-Strahlung und UV-C-Strahlung.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; erstellt mit BioRender.com

Vor UV-A und UV-B schützen: Dagegen filtert die Ozonschicht die energieärmeren UV-Strahlen, die UV-A- und UV-B-Strahlen, entweder gar nicht oder nur zum Teil heraus. Daher müssen sich Menschen vor ihrer schädlichen Wirkung schützen.

  • UV-A-Strahlung: Sie dringt nahezu ungehindert durch die Ozonschicht hindurch. Sie kann bis in tiefere Hautschichten eindringen. Wenn UV-A Strahlung auf die Haut einwirkt, wird die Haut braun. Daher setzten Sonnenstudios künstliche UV-A-Strahlung zur Bräunung im Solarium ein.
  • UV-B-Strahlung: Sie werden nicht komplett herausgefiltert und treffen in abgeschwächter Form auf die Erde. Ihre Strahlen reichen bis in die Oberhaut (Epidermis). UV-B-Strahlen sind hauptverantwortlich dafür, dass sich die Haut rötet oder einen Sonnenbrand erleidet.

UV-A-Strahlung nicht unterschätzen

Auch wenn UV-A-Strahlung weniger Energie hat als die UV-B-Strahlung: Langfristige Belastung der Haut mit UV-A-Strahlen kann sie schädigen und zu Hautkrebs führen. Achten Sie daher auf das UV-A Zeichen bei der Wahl ihrer Sonnencreme und verzichten Sie auf Solarium-Besuche.

UV-Index: Wie stark ist die aktuelle UV-Strahlung?

Gut zu wissen

Eine dünne Wolkendecke hält kaum UV-Strahlung ab. Auch bei bewölktem Himmel ist auf ausreichenden Schutz zu achten.

Wie stark die Sonne scheint – und damit wie viel UV-Strahlung auf Menschen im Freien einwirkt – ist nicht immer gleich. Das beeinflusst unter anderem die aktuelle Wetterlage. Je nach Jahreszeit oder wie stark bewölkt der Himmel ist, ist mehr oder weniger UV-Schutz nötig.

Abbildung einer Skala zum UV-Index: Bei niedrigem Index (1 bis 2) ist kein Schutz erforderlich, bei mittlerem bis hohem Index (3 bis 7) ist Schutz erforderlich und ab sehr hohem Index (8 und höher) ist Schutz absolut notwendig. Schutz bedeutet: Schatten suchen; Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen; Licht mit ausreichendem Schutzfaktor auftragen.
Den UV-Index sollten Menschen beachten, um abzuschätzen, wie stark die Sonne scheint und viel UV-Schutz erforderlich ist.
Bild: © Lena Passek, Krebsinformationsdienst, DKFZ

Um das aktuelle UV-Risiko der Sonne an einem bestimmten Ort abzuschätzen, hilft der sogenannte UV-Index. Er gibt an, wie stark die Sonne gerade scheint – und damit, wie viel Sonnenschutz nötig ist. Der UV-Index ist international einheitlich festgelegt. 

Es gilt: Je höher der UV-Index ist, desto höher ist auch das Risiko für Schäden an Haut und Augen. Bei einem hohen UV-Index ist besonders auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten. Erst unter einem Index von 2 ist ein Sonnenbrand unwahrscheinlich. Dieser Wert kann in Deutschland bei wolkenlosem Himmel schon Ende März überschritten werden.

Wo finde ich den aktuellen UV-Index?

Aktuelle Messwerte und Vorhersagen des UV-Index für verschiedene Regionen in Deutschland können Sie online abrufen:

Auch im Urlaub sollten Sie UV-Schutz nicht vergessen. Typische UV-Index-Werte verschiedener Urlaubsziele finden Sie ebenfalls beim BfS. 

Wichtig zu wissen

Schatten ist kein ausreichender UV-Schutz.

Fachleute empfehlen, nicht nur die aktuelle Wetterlage beim Sonnenschutz zu beachten:

  • Höhenlage: Je höher Sie sich über dem Meeresspiegel aufhalten, desto stärker wirkt die UV-Strahlung auf Sie. Das bedeutet: Im Gebirge ist mehr Sonnenschutz nötig – beispielsweise durch einen höheren Lichtschutzfaktor der Sonnencreme
  • Reflexion: Einige Oberflächen können UV-Strahlen zurückwerfen. Dadurch verstärkt sich die Wirkung der UV-Strahlung. Typische Oberflächen, an die Sie beim UV-Schutz denken sollten, sind das Wasser, spiegelnde Flächen und helle Untergründe, wie etwa Schnee oder Sand. Achtung: Je stärker die Sonne scheint, desto mehr wird sie auch reflektiert.
  • Schatten: Auch im Schatten sind Sie einer geringen UV-Strahlung ausgesetzt. Wie viel das ist, hängt unter anderem von der Lichtdurchlässigkeit des Sonnenschutzes ab. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAUA) hat dazu folgende Angaben: Baum – entspricht circa einer Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor zwischen 5 und 15; Sonnenschirm – entspricht je nach Größe und Textilart einer Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor zwischen 5 und 40.

Abnehmende Ozonschicht: eine gefährliche Folge des Klimawandels

Ozonloch

Bei dem "Ozonloch" handelt sich nicht um ein "Loch", wie der Begriff fälschlich darstellt. Es ist eine Verringerung der Ozonkonzentration. Dadurch fängt sie weniger UV-Strahlen ab.

Eine besorgniserregende Entwicklung in den vergangenen Jahren stellt die abnehmende Ozonkonzentration der Erdatmosphäre dar. Denn dadurch reduziert sich die Filterfunktion der Ozonschicht. Mehr und/oder weniger abgeschwächte UV-B-Strahlen erreichen die Erde. 

Experten gehen davon aus, dass auch schon kleine Änderungen in der Ozonschicht erheblich beeinflussen, wie gefährlich die Sonnenstrahlen für Menschen und Tiere sind. 

Untersuchungen in Kanada, Europa und Japan ergaben zwar, dass sich die Ozonschicht in einigen Regionen leicht erholt. Gerade in den tieferen Breitengraden – also auch über Deutschland – wird die Ozonschicht jedoch weiterhin dünner. Welchen Einfluss dies auf die Stärke der UV-Strahlung in Deutschland hat, ist nicht geklärt.

Wichtig zu wissen

Auch künstlich erzeugte UV-Strahlen, wie im Solarium, sind eindeutig krebserregend.

UV-Strahlen können auch künstlich erzeugt werden. Künstliche UV-Strahlenquellen kommen unter anderen im Wellnessbereich sowie in verschiedenen technischen oder medizinischen Bereichen zum Einsatz. Das Sonnenlicht ist also nicht die einzige Quelle für UV-Strahlen. Die Wirkung künstlicher UV-Strahlen auf den Menschen ist aber die gleiche wie die der natürlichen UV-Strahlen. Um das hervorzuheben, stufen Fachleute sie getrennt von der natürlichen UV-Strahlung als "höchst krebserregend“ ein.

Vor allem im Wellnessbereich setzen sich Personen aus rein kosmetischen Zwecken freiwillig dieser krebserregenden Strahlung aus. Menschen können aber auch aus beruflichen Gründen künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sein. Zum Schutz der Beschäftigten gibt es jedoch strenge, gesetzliche Regelungen für den Arbeitsplatz.

Risiko für schwarzen Hautkrebs

Wer vor dem 30. Lebensjahr mit dem Vorbräunen im Solarium beginnt, hat beinahe ein doppelt so hohes Risiko für schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) als ohne zusätzlichen Sonnenstudio-Besuch.

Auf Solarium verzichten

Wichtig zu wissen

Wer das Solarium besucht, setzt sich einem zusätzlichen Krebsrisiko durch UV-Belastung aus.

Eine gebräunte Haut ist in vielen Kulturen ein bedenkliches Schönheitsideal. Denn die von Solarien erzeugte UV-A-Strahlung im Sonnenstudio führt zwar in der Regel nicht zu einem Sonnenbrand – sie kann jedoch langfristig die Haut schädigen und Hautkrebs begünstigen. 

Das Bundesamt für Strahlenschutz rät daher dringend ab, Solarien zu nutzen. Am besten sollten alle möglichst ganz auf einen Besuch im Sonnenstudio verzichten – so die Empfehlung von Fachleuten. Ratschläge für einen "gesünderen" Solarium-Besuch gibt es nicht.

Achtung – helle Hauttypen: Manche Menschen können auch im Solarium nicht braun werden. Sie bekommen dann einen Sonnenbrand. Damit erhöhen sie ihr Risiko für späteren Hautkrebs. Betroffen davon sind in erster Linie Personen mit heller Haut, wie häufig in Mitteleuropa (Hauttyp I und II). Sie sollten daher unbedingt auf das Solarium verzichten. 

Auch Menschen, die Hautkrebs haben oder hatten, sollten besser auf einen Besuch im Solarium verzichten. Gleiches gilt, wenn in der Familie bereits eine Hautkrebserkrankung bekannt ist. So können Betroffene zusätzliche Risiken für Hautkrebs vermeiden.

Gut zu wissen

Für die Nutzung von Solarien gelten in Deutschland gesetzliche Schutzbestimmungen – Minderjährige dürfen Sonnenstudios gar nicht erst besuchen.

Solariumcheck: Wer trotz dieser Warnungen nicht auf den Besuch eines Sonnenstudios verzichten möchte, sollte das Solarium vor dem Besuch prüfen. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention fasst in seinem Solariumcheck zusammen, worauf Besuchende achten sollten. Auch das Bundesinstitut für Strahlenschutz (BfS) gibt Hinweise für Solariennutzer.

Kontrolle und Sicherheit von Solarien

Ein Zertifizierungsverfahren für Solarien gibt es in Deutschland nicht. Seit 2012 regelt aber die gesetzliche UV-Schutzverordnung den Betrieb von Sonnenstudios. Das hat dazu geführt, dass Solarienbetreiber nun verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Unter anderem:

  • Die Stärke der künstlichen Bestrahlung und die Wellenlängen müssen begrenzt sein.
  • Sie müssen Schutzbrillen für die Augen der Besuchenden anbieten.
  • Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht zu nahe an die Strahlungsquelle gelangen können.
  • Auch die Qualifikation des Personals ist vorgeschrieben.
  • Für die Geräte gibt es ebenfalls Vorschriften.

Medizinische UV-Strahlung

Künstliche UV-Strahlen können auch zu therapeutischen Zwecken zum Einsatz kommen. Zum Beispiel lassen sich mit UV-A-Strahlung bestimmte Hauterkrankungen behandeln. 

Für wen eine Therapie mit UV-Strahlung infrage kommt, sollten Patientinnen und Patienten gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten klären. Sie können den Nutzen der therapeutischen Wirkung gegenüber den Risiken der UV-Strahlung für die Erkrankten gut abwägen.

UV-Strahlen können den menschlichen Körper schädigen – vor allem die Haut und die Augen. Denn anders als bei den Organen oder Geweben im Körperinneren treffen dort die UV-Strahlen direkt auf. Fachleute unterscheiden bei den gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf die Haut und Augen zwischen akuten Schäden und Langzeitschäden. Akute Schäden können Betroffene zeitnah wahrnehmen. Langfristige Schäden zeigen sich bei Betroffenen erst nach vielen Jahren unter UV-Belastung.

Die Haut vergisst nicht

Auch wenn sich die Haut anscheinend von einem Sonnenbrand erholt – Sie nimmt trotzdem Schaden. Nach vielen Jahren kann Hautkrebs entstehen.

Allgemein gilt: 

  • Es gibt keinen Schwellenwert für die Menge an UV-Strahlen, die zuverlässig garantieren würde, dass keine Schäden entstehen. 
  • Die Strahlenbelastung einer Person summiert sich im Laufe ihres Lebens. Selbst UV-Strahlung geringer Intensität trägt dazu bei. 
  • UV-Schäden treten auch dann auf, wenn sie für Menschen zu diesem Zeitpunkt nicht wahrnehmbar sind, wie es bei einem Sonnenbrand der Fall ist. 
  • Es gibt kein Alter, ab dem UV-Strahlung für den Menschen unschädlich ist. Dennoch sind Kinder besonders empfindlich.

Akute Folgen

Ab einer gewissen Dosis kann UV-Strahlung schon nach einigen Stunden zu sichtbaren oder spürbaren Schäden der Haut und Augen führen. Zwar lösen akute Schäden zeitnah körperliche Beschwerden bei Betroffenen aus. Diese Symptome klingen aber in der Regel bei ihnen schnell wieder ab.

Hautrötung – erstes Anzeichen für Sonnenbrand: Typischerweise rötet sich die Haut zunächst, wenn sie viel UV-Strahlung ausgesetzt war. Fachleute bezeichnen diese UV-bedingte Hautrötung als "Erythem". Es ist das erste Anzeichen eines Sonnenbrandes und sollte daher stets durch entsprechende Schutzmaßnahmen vermieden werden. Wie schnell sich die Haut rötet, hängt vom jeweiligen Hauttyp der oder des Betroffenen ab.

Symptome bei akuten UV-Schäden: Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind folgende kurzzeitige Beschwerden möglich, wenn Personen ihre Eigenschutzzeit überschreiten: 

  • Hautrötung, Schwellung, Juckreiz, Schmerzen
  • Sonnenbrand
  • Verbrennungen mit Blasenbildung
  • möglicherweise Fieber, Kreislaufbeschwerden
  • Quaddeln und Bläschen ("Sonnenallergie")
  • Hautreaktionen bei Personen, die bestimmte Medikamente mit „fotosensibilisierenden“ Nebenwirkungen einnehmen oder in Kontakt mit giftigen Substanzen waren (fototoxische Reaktionen)
  • Augenschäden (schmerzhafte Hornhautentzündung, Bindehautentzündung, "Schneeblindheit" oder "Verblitzen")

Achtung bei photosensibilisierenden Medikamenten und Pflanzenstoffen

Manche Substanzen können zu ungewollten Hautreaktionen unter UV-Strahlung führen: Sie wirken "photosensibilisierend". Sie kommen unter anderem in bestimmten Medikamenten vor, darunter auch Medikamenten zur Chemotherapie. Ob ein Arzneimittel solche Substanzen enthält, finden Sie in der Regel im Beipackzettel oder Sie fragen das Fachpersonal in Arztpraxen oder Apotheken. 

Daneben können die Substanzen auch in pflanzlichen Heilmitteln oder Naturprodukten mit vielen pflanzlichen Extrakten, sowie in manchen Parfums oder stark parfümierten Pflegeprodukten enthalten sein. Eine Liste mit häufig vorkommenden, fotosensibilisierenden Substanzen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz. 

Spätfolgen

Langfristige UV-Schäden verursachen im Vergleich zu akuten Schäden zunächst keine wahrnehmbaren Beschwerden. Wie sie sich bei Betroffenen auswirken, zeigt sich bei ihnen erst nach vielen Jahren. 

Langzeitschäden von UV-Strahlung sind:

  • beschleunigte Hautalterung mit Pigmentstörungen, Austrocknung, Falten, mangelnder Elastizität und weiteren Bindegewebsschäden
  • Hautkrebs (Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome, Melanome, aber auch andere seltenere Hautkrebsarten)
  • Augenschäden (Linsentrübung - Katarakt oder "Grauer Star", möglicherweise auch Aderhautmelanom)

Natürliche Bräune – eigener Schutz der Haut reicht nicht aus

Wichtig zu wissen

Die Bräunung der Haut ist kein ausreichender Schutz vor Lichtschäden oder späteren Hautkrebs. Selbst wer schnell oder stark bräunt kann dadurch maximal einen Lichtschutz aufbauen, der dem einer Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 2 entspricht.

Bis zu einem gewissen Grad kann die Haut selbst einen zusätzlichen Schutz vor intensiver UV-Strahlung aufbauen. Das zeigt sich bei den Menschen, wenn ihre Haut im Sommer braun wird. Die Hautbräunung ist aber bei weitem kein absoluter Schutz vor UV-Strahlung. Sie kann lediglich die Zeit etwas verlängern, bis es zu einem Sonnenbrand kommt. Um langfristige Schäden wie Hautkrebs zu vermeiden, reicht die Bräunung der Haut nicht aus. 

Das heißt: Selbst wenn die Haut an die Sonne gewöhnt ist – beispielsweise bei Personen, die viel draußen sind – ist zusätzliche Sonnencreme und angepasste Kleidung notwendig.

Gut zu wissen

Hauttyp V und VI können nicht bräunen. Doch auch wer diese Hauttypen hat, kann ohne ausreichenden Sonnenschutz die eigene Haut schädigen.

Hauttyp I bis III: Menschen mit besonders heller Haut (Hauttyp I bis III) können keinen oder kaum eigenen Schutz ihrer Haut aufbauen. Sie bekommen in der Regel rasch einen Sonnenbrand und sollten daher immer auf ausreichenden Sonnenschutz achten.

  • Hauttyp I bräunt nie
  • Hauttyp II bräunt kaum bis mäßig
  • Hauttyp III bräunt schneller als Hauttyp III

Es gibt keine "gesunde" Bräune

Die Bräunung der Haut ist immer eine Schutzreaktion der Haut. Sie deutet darauf hin, dass die Haut zu viel oder zu intensiver UV-Strahlung ausgesetzt war und bereits geschädigt ist. Die Bräunung als Schutzreaktion soll weitere Schäden der Haut möglichst verhindern –  doch kann sie UV-Strahlen nur teilweise abfangen.

Was ist mit Selbstbräunern? Die in Deutschland erhältlichen Bräunungsmittel aus dem Drogeriemarkt oder dem Supermarkt können zwar die Haut verfärben. Die künstlich erzeugte Bräune ist aber nicht mit der natürlichen Bräune der Haut zu vergleichen. Selbstbräuner können keinen Schutz vor UV-Strahlung bewirken. 

Lichtschwiele: Auch die sogenannte Lichtschwiele trägt zum eigenen Schutz der Haut bei. Sie bildet sich vor allem unter der UV-B Strahlung. Die Lichtschwiele ist eine Verdickung und vermehrte Verhornung der Oberhaut. Das kann aber kosmetisch sehr störend werden. Um die Bildung einer Lichtschwiele der Haut zu verhindern, sollten Personen daher auf ausreichenden Sonnenschutz achten.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und/oder die deutsche Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs empfehlen folgende Maßnahmen, um sich nachhaltig vor intensiver und übermäßiger UV-Strahlung zu schützen:

  • starke Sonne meiden – In der Mittagszeit scheint die Sonne stärker als vormittags oder nachmittags. Daher sollten Sie besonders zwischen 11 und 15 Uhr Schatten suchen. Tipp: Verlegen Sie gegebenenfalls Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden. Wichtig: Auch im Schatten sind Sie zu einem gewissen Maß UV-Strahlung ausgesetzt.
  • Kleidung tragen – Den besten Schutz vor UV-Strahlung bietet Kleidung, die kein Licht durchlässt. Tragen Sie außerdem eine Kopfbedeckung, die Ohren und Nacken schützt.
  • Augen schützen – Tragen Sie eine Sonnenbrille mit UV-Schutz-Gläsern. Schauen Sie niemals direkt in die Sonne, auch nicht mit Sonnenbrille. Denn wenn UV-Strahlung in die Augen eindringt, kann sie diese schädigen. Daher berücksichtigen die Schutzmaßnahmen der Behörde und der Fachgesellschaften auch den UV-Schutz der Augen. Geeignete Sonnenbrillen sollten die Kennzeichnung 100 % UV-Schutz oder UV 400 haben.
  • Sonnencreme verwenden – Auf alle unbedeckten Körperstellen sollten Sie ausreichend Sonnenschutzmittel auftragen. Sie sollte gegen UV-A und UV-B schützen. Was noch wichtig ist, lesen Sie unter Sonnencreme richtig verwenden.
  • Lippen nicht vergessen  Lippen reagieren besonders empfindlich auf UV-Strahlung. Schützen Sie daher auch Ihre Lippen, zum Beispiel mit einem Lippenpflegestift mit Lichtschutz.
  • Sonnenbrand meiden – Da jeder Sonnenbrand das Risiko für Hautkrebs erhöht, sollten Sie Sonnenbrände unbedingt vermeiden. Besonders bei Kindern ist darauf zu achten.
  • Babys und Kinder schützenSäuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren sollten mit unbedeckter Haut gar nicht in die Sonne. Auch bei älteren Kindern sollten Sie konsequent auf den Sonnenschutz achten.
  • im Wasser gut schützen – Tragen Sie spezielle Badekleidung und cremen Sie nach dem Baden das Sonnenschutzmittel nach.
  • über Medikamente informieren – Achten Sie auf „fotosensibilisierende“ Nebenwirkungen von bestimmten Arzneimitteln. Holen Sie im Zweifel ärztlichen Rat ein. Mehr zu „fotosensibilisierenden“ Medikamenten, lesen Sie unter Wirkungen auf Haut und Augen.
  • Lieber auf Sonnenbaden verzichten 
  • Solarien meiden – Gehen Sie nicht ins Solarium. Besonders jüngere Menschen sollten dies beachten.
  • Vorbild sein – Eltern sollten ihren Kindern den richtigen Umgang mit Sonnenstrahlung vermitteln.

Zum Weiterlesen

Die Ratschläge zum Sonnenschutz des Bundesamts für Strahlenschutz finden Sie auf der Internetseite des BfS "Tipps zum UV-Schutz".

Auch in der deutschen Leitlinie zur Hautkrebsprävention finden sich Empfehlungen zum UV-Schutz.

Für einen besonders wirksamen Sonnenschutz, beachten Sie diese Sonnenschutzmaßnahmen bestenfalls in absteigender Reihenfolge. Das heißt, vor allem die pralle Sonne meiden und eine Sonnenbrille, eine Kopfbedeckung sowie lichtundurchlässige lange Kleidung tragen. Sonnencreme sollte nicht an erster Stelle stehen. Sie dient lediglich zum Schutz für Hautstellen, die sich nicht anderweitig bedecken lassen. 

Regelmäßige Kontrollen der Haut: Ein konsequenter Sonnenschutz ersetzt nicht die regelmäßige Selbstuntersuchung der Haut auf verdächtige Veränderungen oder eine Ärztin und Arzt beim Hautkrebsscreening.

Wer besonders auf ausreichenden UV-Schutz achten sollte

  • Menschen mit heller oder sehr empfindlicher Haut: Dazu gehören vor allem Personen mit Hauttyp I bis III, wie es häufig in Mitteleuropa ist, sowie alle Kinder und BabysAber auch Menschen, die aufgrund einer bestimmten Grunderkrankung eine besonders empfindliche Haut haben
  • Menschen, die sich in den Bergen aufhalten: Mit der Höhenlage, steigt der UV-Index. Wenn zusätzlich noch Schnee liegt, dann verstärkt das die UV-Strahlung nochmals. Die Strahlung ist dann für den Menschen gefährlicher.  
  • Personen, die sich viel im Freien aufhalten: Das kann beruflich bedingt sein oder mit den jeweiligen Hobbys und Freizeitaktivitäten zusammenhängen. 
  • Menschen mit erhöhtem Risiko für Hautkrebs: Dazu gehören Risikopersonen für Hautkrebs: beispielsweise aufgrund vorherigen Hautkrebses, Hautkrebs in der Familie, bestimmter Pigmentflecken oder bestimmter Hautkrebsvorstufen

Wer sich unsicher ist, ob besonderer UV-Schutz nötig ist, kann sich auch ärztlichen Rat einholen. Geeignete Ansprechpersonen sind Hautärztinnen und Hautärzte.

Frau mit Sonnenhut benutzt Sonnencreme am Strand.
Wer Sonnencreme verwendet, sollte ein paar Dinge beachten, um ausreichenden Schutz zu garantieren.
Bild: © boophotography/Thinkstock

Wenn sich starke UV-Strahlung nicht vermeiden lässt, kann man für unbedeckte Körperstellen Sonnenschutzmittel verwenden. Das empfehlen Fachleute, um sich vor Hautschäden, wie Sonnenbrand zu schützen. Sie empfehlen auch, wie man das Sonnenschutzmittel richtig auswählt und anwendet. 

Es gibt auch wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs wirksam vorbeugen könnten. Für das Melanom, den schwarzen Hautkrebs, ist das noch nicht eindeutig geklärt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz und/oder die deutsche Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs empfehlen folgendes, um Sonnencreme richtig anzuwenden:

  • passenden Lichtschutzfaktor wählen – Wenn Sie Sonnencreme verwenden, sollten Sie einen angemessenen Lichtschutzfaktor auswählen. Denn dieser bestimmt die jeweilige "Schutzdauer“ des Produktes.  
  • ausreichend Creme verwenden – Tragen Sie etwa 2 Milligramm Sonnenschutzmittel für 1 Quadratzentimeter Haut gleichmäßig auf. Tipp: Für den gesamten Körper sind es ungefähr 4 gehäufte Esslöffel Sonnencreme (40 Milliliter). Wer an Produkt spart, verringert den angegebenen Lichtschutzfaktor um etwa zwei Drittel.
  • rechtzeitig eincremen – Tragen Sie die Sonnencreme rund 30 Minuten bevor Sie in die Sonne gehen auf.
  • regelmäßig nachcremen – alle 2 Stunden und nach dem Baden. Doch Achtung: Dies verlängert die Schutzzeit nicht, erhält sie aber.
  • auf UV-A-Filter achten – Auf dem Produkt sollte das UV-A-Siegel sichtbar ausgewiesen sein. Denn dann schützt die Creme nicht nur vor kurzwelliger UV-B-Strahlung, sondern auch vor der langwelligen UV-A-Strahlung, die tiefer in die Haut eindringt.
  • Inhaltsstoffe prüfen – So können Sie sich vergewissern, dass keine Stoffe enthalten sind, auf die Sie überempfindlich reagieren könnten.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie Sonnencreme verwenden, sollte dies nicht automatisch dazu führen, dass Sie sich länger in der Sonne aufhalten. Beachten Sie außerdem alle weiteren Schutzmaßnahmen.

Der Lichtschutzfaktor (LSF)

Wichtig zu wissen

Achten Sie beim Kauf eines Sonnenschutzmittels auf das UV-A-Siegel.

Wie viel länger können sich Personen durch den Schutz der Sonnencreme in der Sonne aufhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen? Das gibt der Lichtschutzfaktor, kurz LSF, einer Sonnencreme an. Je höher der Lichtschutzfaktor eines Produkts, desto länger hält der UV-Schutz. 

UV-A-Kennzeichen: Der Lichtschutzfaktor beschreibt den Schutz vor kurzwelliger UV-B-Strahlung. Nur Produkte mit extra Kennzeichnung für UV-A schützen auch vor dieser UV-Strahlung.

Sonnenschutzmittel werden nach ihren Lichtschutzfaktoren in die folgenden 4 Schutzstufen unterteilt.

  • Leichter Schutz: LSF 6 bis 10
  • Mittlerer Schutz: LSF 15 bis 25
  • Hoher Schutz: LSF 30 bis 50 und
  • Sehr hoher Schutz: LSF mehr als 50

Wählen Menschen beispielsweise ein Produkt mit LSF 20 aus, können sie sich 20-mal länger in der Sonne aufhalten als ohne das Sonnenschutzmittel. 

Achtung: Wenn Sie aber das Produkt zu sparsam aufgetragen, erreichen Sie nicht die volle Schutzwirkung. Verwenden sie daher ausreichend Sonnenschutzmittel.

Fachempfehlungen für den richtigen Lichtschutzfaktor:

  • Mindestens LSF 30: Das gilt für Erwachsene – je nach Hauttyp und Sonnenstrahlung (UV-Index) sollten sie aber möglicherweise einen höheren LSF wählen. Im Hochsommer empfiehlt sich ein LSF von 50 und höher.
  • Besser LSF 50 oder höher: Das gilt für Kinder und Personen, die aus unterschiedlichen Gründen besonders auf Sonnenschutz achten sollten.

Achtung

Kein Sonnenschutzmittel schützt vollständig vor UV-Strahlung – selbst mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor. Sonnencreme verzögert lediglich zeitlich den Sonnenbrand. Um auch "unsichtbare“ Hautschäden zu vermeiden, sollten Sie laut Fachleuten die Schutzzeit, die sich durch den Lichtschutzfaktor ergibt, nie vollständig ausnutzen.

Sind Sonnencremes gesundheitsschädlich?

Sonnenschutzmittel sind kosmetische Produkte mit vielen verschiedenen Inhaltsstoffen. Unter anderem enthalten sie sogenannte UV-Filter. Sie sorgen dafür, dass die UV-Strahlung nicht bis zur Haut durchkommt. 

Es gibt 2 verschiedene Arten von UV-Filtern. Viele Produkte kombinieren physikalische und chemische UV-Filter:

  • Physikalische UV-Filter (mineralische Filter) wirken durch mikroskopisch kleine Partikel. Diese Nanopartikel legen sich wie ein feiner Schleier auf die Haut und spiegeln die UV-Strahlung an der Hautoberfläche.
  • Chemische UV-Filter (organische Filter) nehmen die UV-Strahlen auf und wandeln sie in Wärme um. Sie können leichter Hautallergien auslösen.

Auf Sicherheit geprüft: Wie andere kosmetische Produkte, überprüft ein wissenschaftliches Gremium der EU-Kommission die Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln auf ihre Sicherheit. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Sonnenschutzmittel, die in der Europäischen Union (EU) erhältlich sind, gesundheitlich unbedenklich. Sie erhöhen nach derzeitigem Wissensstand auch nicht das Risiko für Krebs.

Zum Weiterlesen

Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert ausführlich zum UV-Schutz durch Sonnencreme

Gut zu wissen

UV-Schutzkleidung ist in der Regel leicht, atmungsaktiv und trocknet extrem schnell. Daher kann sie sich auch zum Baden eignen.

Kleidung stellt eine gute Barriere für UV-Strahlung dar. Menschen sollten sie, wenn möglich, gegenüber Sonnencreme bevorzugt einsetzen. Je nach Art des Stoffes gelangt dennoch mehr oder weniger Strahlung durch die Kleidung an die Haut. So kann die Haut Schaden nehmen, auch wenn sie abgedeckt ist. 

Wie viel UV-Strahlung ein Kleidungsstück abfangen kann, hängt mit der Art und der Dichte des Gewebestoffes zusammen. 

  • Dicht gewebter Stoff ist allgemein am wenigsten durchlässig für UV-Strahlen. 
  • Kleidung, die nass, stark gedehnt oder abgenutzt ist, verliert einiges an Schutzwirkung.
  • Spezielle UV-Schutzkleidung bietet den besten UV-Schutz durch Textilien. Das erreicht sie durch spezielle Webtechniken oder Imprägnierungen.

Empfohlen ist UPF 40+: Wie sehr schützt UV-Schutzkleidung vor den UV-Strahlen? Das gibt der sogenannte UV-Protektions-Faktor (UPF) an. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) empfiehlt einen UFP von mindestens 40. Hersteller dürfen entsprechende Textilien mit einem gelben Logo unter Angabe des Schutzfaktors "UPF 40+" kennzeichnen. 

Besser UV-Standard 801 wählen: Es gibt verschiedene Standards, um den UFP von Textilien zu bestimmen. Sie sind Grundlage dafür, dass UV-Schutzkleidung ihre Zertifizierung erhalten. Wer UV-Schutzkleidung kaufen möchte, sollte den UV-Standard 801 gegenüber anderen Standards bevorzugen. Bei dieser Methode wird auch am nassen, gedehnten Stoff gemessen. Das garantiert den Schutz durch das Kleidungsstück, unabhängig von der jeweiligen Nutzung. 

Wer sollte UV-Schutzkleidung tragen? Vor allem für Berufstätige, die viel im Freien arbeiten oder die künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind, kann eine UV-Schutzkleidung wichtig sein. Für welche Menschen ein textiler Sonnenschutz noch wichtig sein kann, lesen Sie in dem Abschnitt “Wer besonders auf ausreichenden UV-Schutz achten sollte”.

Zum Weiterlesen

Informationen zum UV-Schutz durch Kleidung bietet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Zum Weiterlesen

Wer beruflich bedingt viel der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt ist, kann bestimmte Arten von Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. Mehr dazu erfahren Sie im Text Hautkrebs: Risikofaktoren und Vorbeugung.

In manchen Berufsgruppen sind Beschäftigte starker UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Sie tragen ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs. Dazu gehören zum Beispiel Berufstätige: 

  • bei Bau- und Straßenarbeiten.
  • bei Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft.
  • beim Dachdecken.
  • bei Bergführungen.

Um Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, vor der UV-Strahlung der Sonne zu schützen, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch geeignete Schutzmaßnahmen ausreichend vor Sonnenstrahlung zu schützen. Dazu zählen zum Beispiel Sonnensegel am Arbeitsplatz oder UV-Schutzkleidung für ihre Beschäftigten. Wer Fragen zu UV-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hat, kann sich an die Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzte wenden. Sie sind dafür geeignete Ansprechpersonen. 

Um sich ausreichend vor natürlicher UV-Strahlung zu schützen, sollten Berufstätige im Freien auch selbst auf die allgemein empfohlenen Sonnenschutzmaßnahmen achten. Zudem empfiehlt es sich, regelmäßig am Hautkrebs-Früherkennungsprogramm teilzunehmen. So kann Hautkrebs möglichst früh erkannt und behandelt werden.

Zum Weiterlesen

Für Menschen, die sich beruflich viel im Freien aufhalten, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) weitere Informationen:

Auch vor künstlicher UV-Strahlung schützen

Gesetzliche Vorschriften zum UV-Schutz der Beschäftigten gibt es auch in Berufen mit künstlicher UV-Belastung. Hier gelten besonders strenge Schutzmaßnahmen für Haut und Augen. Denn bei den eingesetzten UV-Strahlen handelt es sich meistens um die besonders energiereiche UV-C-Strahlung

Beispiele für beruflichen Tätigkeiten, bei denen künstliche UV-Strahlen zum Einsatz kommen: 

  • das Lichtbogenschweißen (Metallbearbeitung)
  • das Arbeiten, um Kunststoffe auszuhärten – wie etwa im Nagelstudio oder beim Zahnarzt
  • das Arbeiten in manchen medizinischen Bereichen, um gefährliche Keime von Oberflächen entfernen (Sterilisation).

Um Arbeitnehmer durch den Einsatz von künstlicher UV-Strahlung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, gibt es seit 2006 EU-weite Grenzwerte – das sind Angaben, wie viel künstlichen UV-Strahlen Mitarbeitende maximal ausgesetzt sein dürfen. 

Wichtig: Auch Halogenlampen geben künstliches UV-Licht ab. Am Arbeitsplatz, aber auch privat, sollten Personen auf billige Halogenlampen als Schreibtischlampe verzichten. Denn sie schirmen die UV-Strahlung nicht durch eine kleine Glasplatte ab. 

Zum Weiterlesen

Weitere Informationen zur künstlichen UV-Strahlung am Arbeitsplatz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Auch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert dazu.

Eine Mutter und ihr Kind sitzen mit Sonnenbrille unter einem Sonnenschirm am Strand.
Vor allem Kinder brauchen ausreichenden Sonnenschutz
Bild: © Monkey Business, Fotolia

Die Haut von Kindern ist wesentlich empfindlicher gegenüber der UV-Strahlung als die von Erwachsenen. Kinderhaut ist sehr dünn, kann nicht ausreichend bräunen und bildet keine schützende Hornhaut/Lichtschwiele. Kinder bekommen aus diesen Gründen besonders schnell einen Sonnenbrand.

Risiko für Melanom: Verschiedene Studien konnten einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Malignen Melanomen, den Sonnenbränden in der Kindheit und der Anzahl von Muttermalen zeigen. Daher ist es wichtig, besonders bei Kindern und Jugendlichen auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten.

Sonnenschäden bei Kindern vermeiden

Wichtig zu wissen

Besonders bei Kindern sollten Erwachsene darauf achten, regelmäßig das Sonnenschutzmittel nachzucremen.

In den Sommermonaten helfen schon einfache Maßnahmen, um die schädliche Wirkung der natürlichen UV-Strahlung der Sonne zu verringern. 

Zum Beispiel:

  • Mittagssonne (etwa von 11 bis 15 Uhr) vermeiden und möglichst stets Schatten suchen.
  • Lange, leichte und weit geschnittene Kleidung, ein Hut mit Nackenschutz und eine Sonnenbrille tragen.
  • Kindergerechte Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 verwenden. Beim Eincremen vor allem an die sogenannten „Sonnenterassen“, wie Nase, Stirn, Ohren, Hände, Knie und Füße denken. Sonnencreme am besten etwa 30 Minuten bevor das Kind nach draußen geht auftragen. Manche Produkte wirken auch schneller.
  • Nachcremen des Sonnenschutzmittels nicht vergessen. Denn durch Schwitzen, Baden, Abtrocknen oder Spielen trägt sich das Mittel leicht ab. Was noch zu bedenken ist, steht im Abschnitt „Sonnencreme richtig verwenden“.

Was gilt bei Kleinkindern und Babys?

Kinder unter 2 Jahren sollten unbedingt direkte Sonnenstrahlung vermeiden – nicht nur in der Mittagszeit. Erwachsene sollten darauf achten, dass sich Babys und Kleinkinder am besten nur im Schatten aufhalten. 

Es gibt keine Empfehlung zur Anwendung von Sonnenschutzmitteln bei Säuglingen unter 1 Jahr. Denn die empfindliche Haut sollte am besten durch UV-dichte Kleidung abgedeckt sein. 

Babyöle: Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Babyölen geboten. Denn diese Produkte können die Haut bei Kleinkindern oder Babys noch empfindlicher gegenüber der UV-Strahlung machen. Das gilt auch für andere kosmetischen Produkte, vor allem mit bestimmten Pflanzenextrakten. 

Vitamin-Mangel? Um einem Vitamin-D-Mangel bei Babys vorzubeugen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) für Babys im 1. Lebensjahr die Gabe von Vitamin D-Präparaten. 

Zum Weiterlesen

Tipps und Erklärungen zum Thema Kinderhaut und UV-Strahlung bietet das BfS in der Infobroschüre für Eltern Sonnenschutz für Kinder in Kindergarten und Grundschule (PDF).

Die natürliche UV-Strahlung der Sonne wirkt nicht nur schädlich auf den Körper. Eine gewisse Sonnenbestrahlung der Haut ist für die Gesundheit notwendig. Denn UV-B-Strahlung regt den Körper an, Vitamin-D zu bilden. Dieses "Sonnenvitamin“ ist unter anderem wichtig für den Stoffwechsel von den Mineralien, Kalzium und Phosphat. So hilft es dabei, Knochen aufzubauen oder zu erhalten.

Ein kompletter Sonnenschutz könnte zwar zu einem Mangel an Vitamin-D führen. Das ist aber unter normalen Umständen nicht zu erwarten. Ein gesunder Erwachsener ist selbst bei ausreichendem Sonnenschutz genug mit Vitamin-D versorgt: 

  • Bereits eine geringe Sonnenbestrahlung, wie sie bei üblichem Freizeitverhalten automatisch auftritt, reicht aus, um die Menge an Vitamin-D zu bilden, die für die Gesundheit notwendig ist 
  • Zudem enthalten auch einige Lebensmittel Vitamin-D, vor allem Fisch, Eier, Pilze und Milchprodukte. Bei einer ausgewogenen Ernährung versorgen sie den Körper ebenfalls mit Vitamin-D.
  • Zusätzlich kann der Körper Vitamin-D speichern.

Häufige Sorgen und Bedenken

Kann es zu einem echten Vitaminmangel kommen, wenn ich nicht mehr in die Sonne gehe oder Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwende?

Experten sind sich einig: Diese Befürchtungen sind unrealistisch. Eine Zusammenstellung zu wichtigen Fragen und Antworten rund um Vitamin-D haben 2012 das Deutschen Gesellschaft für Ernährung gemeinsam mit dem Max-Rubner-Institut und dem Bundesinstitut für Risikobewertung herausgegeben. 

Lexikon

Eigenschutzzeit: Zeit bis eine Person ungeschützt unter UV-Strahlung einen Sonnenbrand erleidet. Die Eigenschutzzeit ist abhängig vom persönlichen Hauttyp.

Gesunde Erwachsene decken den eigenen Vitamin-D-Bedarf deutlich schneller als viele annehmen. Die ungefähre Zeit dafür lässt sich über den jeweiligen Hauttyp abschätzen. 

Fachempfehlung des UV-Schutz-Bündnisses für eine ausreichende Versorgung mit Vitamin-D: 2- bis 3-mal wöchentlich etwa die Hälfte der Eigenschutzzeit im Freien verbringen. 

  • Diese Zeit ergibt sich aber nur, wenn Hände, Arme und Gesicht währenddessen unbedeckt und ohne zusätzlichen Sonnenschutz sind. 
  • Wichtig ist jedoch zu bedenken, dass Personen, die sich länger in der Sonne aufhalten, zu angemessenen UV-Schutzmaßnahmen zurückgreifen.

Beispiel: Bei Personen mit Hauttyp II ergibt sich eine Zeit von insgesamt 36 Minuten pro Woche in der Sonne, um den Vitamin-D-Bedarf zu decken. 

Zusätzliches Vitamin-D einnehmen: nur bei diagnostiziertem Mangel

Wichtig zu wissen

Fachleute raten davon ab, den Vitamin-D-Mangel durch zusätzliche UV-Strahlung auszugleichen.

Ärztinnen und Ärzte können anhand einer Blutprobe bestimmen, ob jemand ausreichend mit Vitamin-D versorgt ist oder nicht. Liegt ein diagnostizierter Vitamin D-Mangel vor, empfehlen Fachleuten den Mangel unter ärztlicher Aufsicht über Vitamin-D Präparate auszugleichen. Wie hoch die Dosis sein muss, hängt vom jeweiligen Mangelzustand der Betroffenen ab.

Manche Menschen haben ein erhöhtes Risiko für einen Vitamin-D-Mangel. Für diese Risikogruppe können Vitamin-D Präparate infrage kommen oder empfohlen sein. Dazu gehören:

  • Alte und chronisch kranke Menschen, die kaum ins Freie kommen und unter Umständen auch mangelernährt sind: Für diese Gruppe ist der Arzt oder die Ärztin die wichtigste Ansprechperson zum Thema Vitamin D-Einnahme und Sonnenschutz.
  • Säuglinge und Kleinkinder: Sie sollten in Absprache mit dem Kinderarzt bis zum 2. Frühsommer nach der Geburt Vitamin D-Präparate erhalten, weil für sie Sonnen- und UV-Schutz besonders wichtig ist.

Zum Weiterlesen

Die ausführlichen Empfehlungen des UV-Schutz-Bündnisses zu Vitamin-D sind beim Bundesamt für Strahlenschutz abrufbar.

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder