- Am Hautkrebsscreening können gesetzlich Versicherte in Deutschland ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre kostenfrei teilnehmen.
- Ziel der körperlichen Untersuchung im Rahmen des Screenings ist es, weißen und schwarzen Hautkrebs (Melanom) möglichst frühzeitig zu erkennen. Denn dann haben Erkrankte in der Regel bessere Heilungschancen.
- Wir informieren, welche Ärztinnen und Ärzte die Hautkrebs-Früherkennung anbieten, wie die Untersuchung abläuft und welche Vor- und Nachteile die "Hautkrebsvorsorge“ Ihnen als Teilnehmende bietet.
Hinweis vorab
Auch wer zur Hautkrebs-Früherkennung geht, sollte sich sorgfältig vor der Sonne schützen und die eigene Haut regelmäßig selbst auf auffällige Veränderungen untersuchen.
Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Gesetzliche Hautkrebs-Früherkennung: Wichtiges in Kürze
Hautkrebs-Früherkennung: Das sollten Sie wissen
Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube.
Hautkrebsvorsorge
Das Hautkrebsscreening wird umgangssprachlich häufig auch als "Hautkrebsvorsorge" bezeichnet. Es ist aber keine "Vorsorge"-Untersuchung, die Hautkrebs verhindern soll. Es ist eine "Früherkennungs"-Untersuchung, die Hautkrebs im Anfangsstadium erkennen soll.
Das Hautkrebsscreening ist ein Angebot der gesetzlichen Krebsfrüherkennung in Deutschland. Das heißt: Gesetzlich versicherte Personen können ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre kostenfrei daran teilnehmen. Aber auch einige private Versicherungen übernehmen die Kosten eines Hautkrebsscreenings für ihre Versicherten.
Ziel des Angebots ist es, Hautkrebs möglichst frühzeitig zu entdecken. In der Regel handelt es sich bei einer bösartigen Hautstelle um weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) oder schwarzer Hautkrebs (Melanom). Denn diese Arten von Hautkrebs kommen deutlich häufiger vor als andere Hautkrebserkrankungen.
In frühem Stadium lassen sich sowohl weißer als auch schwarzer Hautkrebs wirksam behandeln. Erkrankte haben dann sehr gute Heilungschancen.
Keine Angst vor Schmerzen!
Die Untersuchung auf auffällige Hautveränderungen ist schmerzfrei.
- Hautärztinnen und Hautärzte
- Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation, beispielsweise Allgemeinmediziner
- ärztliches Vorgespräch
- körperliche Untersuchung nach verdächtigen Hautstellen
- Abschlussgespräch mit Beratung
Ergebnis: Im Abschlussgespräch teilt der Arzt oder die Ärztin dem oder der Teilnehmenden auch direkt das Ergebnis des Hautkrebs-Checks mit.
- Ist eine Hautstelle auffällig, erklären sie das weitere Vorgehen.
Wie lange dauert ein Screening? In der Regel dauert die Untersuchung insgesamt ungefähr 15 Minuten.
![Gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung in Deutschland, © Krebsinformationsdienst, DKFZ; erstellt mit BioRender.com Infografik zur Hautkrebsfrüherkennung in Deutschland mit verschiedenen Icons: Menschen, ein Arzt, Auge, Lupe, Sanduhr, Sprechblasen, Fragezeichen, Clipboards, Sonnencreme, Sonne, Auge.](/fileadmin/_processed_/1/3/csm_hautkrebs-frueherkennung_1636d682c4.png)
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; erstellt mit BioRender.com
Hautkrebsscreening: Wie oft und mit welchen Kosten?
Das Hautkrebsscreening ist eine Leistung der gesetzlichen Krebsfrüherkennung in Deutschland. Gesetzlich Versicherte können ab einem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre an einem Hautkrebsscreening teilnehmen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Bei privat Versicherten: Meist übernehmen private Krankenversicherungen die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen. Wer privat versichert ist, erkundigt sich jedoch am besten vorab direkt bei der eigenen Krankenkasse, ob diese die Kosten für das Hautkrebs-Screening erstattet.
Hautkrebs-Check auch für Jüngere: Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen zusätzliche Leistungen, wie etwa regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auch für unter 35-Jährige. Wer also noch unter 35 Jahren ist, aber an einem regelmäßigen Hautkrebsscreening interessiert ist, sollte bei der eigenen Krankenkasse danach fragen.
Melanom in der Familie: Schwarzer Hautkrebs kann erblich bedingt sein. Nachkommen von Eltern mit Melanom haben dann ein erhöhtes Risiko für diese Art von Hautkrebs. Für sie kann ein häufigeres, regelmäßiges Hautkrebsscreening in Betracht gezogen werden. Wie oft, können Betroffene gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt im Rahmen des Hautkrebsscreenings klären.
Hinweis
Haben Sie Beschwerden mit der Haut oder kommt Ihnen eine Hautstelle selbst ungewöhnlich vor? Dann sollten Sie diesen Verdacht direkt ärztlich abklären lassen und nicht bis zum nächsten Screening-Termin warten.
Da es sich hier um die Abklärung eines Verdachts handelt, übernimmt die Krankenkassen dafür die Kosten.
Wer führt das Hautkrebsscreening durch?
Gut zu wissen
Auch manche Hausarztpraxen bieten das Hautkrebsscreening an.
Geeignete Anlaufstellen, um am Hautkrebs-Screening teilzunehmen, sind vor allem Hautärztinnen und Hautärzte. Aber auch andere Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation bieten den Haut-Check auf Krebs an – zum Beispiel auch einige Hausärztinnen und Hausärzte.
Vor- und Nachteile bedenken: Wie sinnvoll ist die Früherkennung?
Informiert entscheiden
Wer sich unsicher fühlt, kann sich vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings informieren.
Die Teilnahme am Angebot zum Hautkrebsscreening ist freiwillig. Wenn man sich noch unklar ist, kann es hilfreich sein, sich vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings zu informieren. Ärztinnen und Ärzte können hierzu ausführlich beraten und aufklären. Dabei können sie auch die persönlichen Risikofaktoren berücksichtigen.
Vorteile des Hautkrebsscreenings:
- Mit der Früherkennung können Ärztinnen und Ärzte Hautkrebsvorstufen und Hautkrebs in einem früheren Stadium entdecken. So lässt sich der Hautkrebs möglicherweise wirksamer behandeln. Für Erkrankte verbessern sich dadurch eventuell die Heilungschancen.
- Teilnehmende erhalten auch Informationen zu den Risikofaktoren von Hautkrebs und zur empfohlenen regelmäßigen Selbstuntersuchung der Haut. Das kann dazu beitragen, dass Teilnehmende durch entsprechende Maßnahmen Hautkrebs bewusster vorbeugen.
- Es gibt Hinweise darauf, dass durch das Hautkrebsscreening weniger Menschen an Hautkrebs sterben. Allerdings ist dies bisher nicht eindeutig wissenschaftlich belegt.
- Das Hautkrebsscreening ist einfach und schnell. Es verursacht keine Schmerzen. Die Ärztinnen und Ärzte können auffällige Hautveränderungen meist mit dem bloßen Auge oder mit einer speziellen Lupe erkennen. Das unterscheidet den Hautkrebs-Check von anderen Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Nachteile des Hautkrebsscreenings:
- Möglicherweise entfernt die Ärztin oder der Arzt eine gutartige Hautveränderung, weil er oder sie die Stelle zunächst als bösartig eingeschätzt hat. Dadurch kann es zu kleineren Narben kommen, die ansonsten nicht entstanden wären.
- Wenn bei einem Screening der Verdacht auf Hautkrebs im Raum steht, können Ängste und Sorgen die betroffene Person belasten – selbst wenn dieser Verdacht sich später als falsch herausstellt.
- Möglicherweise erkennt die Ärztin oder der Arzt eine Hautveränderung nicht als bösartig. Dann kann sich der Behandlungsbeginn für Erkrankte verzögern. Das verschlechtert eventuell auch ihre Heilungschancen.
- Es kann auch zu sogenannten Überdiagnosen kommen – wenn eine Hautveränderung zwar bösartig ist, das restliche Leben der betroffenen Person aber nicht beeinträchtigt hätte. Sie werden dann behandelt und zudem auch beunruhigt, obwohl dies nicht nötig wäre.
Wichtig zu wissen
Die meisten Fachleute gehen davon aus: Für die Teilnehmenden ist der Nutzen der Hautkrebs-Früherkennung größer als die möglichen Risiken.
So läuft die Hautkrebs-Früherkennung ab
Das Hautkrebsscreening sollte immer gleich ablaufen. Es ist daher gleichgültig, ob das Screening in einer Hautarztpraxis oder einer anderen dafür qualifizieren Arztpraxis stattfindet. Insgesamt dauert es rund 15 Minuten.
Der Hautkrebs-Check besteht aus:
- einem Vorgespräch mit der Ärztin oder dem Arzt,
- einer körperlichen Untersuchung,
- einem abschließenden Gespräch.
![Nagellack Entfernung, © freepik Hände mit lackierten Nägeln besprühen ein Kosmetikpad mit einer Sprühflasche.](/fileadmin/_processed_/5/e/csm_haende-nagellack-entfernung_f9c9f69468.jpg)
Bild: © freepik
Sich für das Screening richtig vorbereiten: Wer einen Termin zum Hautkrebsscreening wahrnehmen möchte, muss sich dafür nicht umfangreich vorbereiten. Es reicht aus, am Tag des Screenings auf Make-Up, Nagellack auf Finger- und Fußnägeln sowie aufwändige Frisuren zu verzichten. Der Grund: Hautkrebs kann auch auf der Haut unter den Finger- oder Fußnägeln, sowie auf der Kopfhaut entstehen.
Ärztliches Vorgespräch: Persönliches Risiko einschätzen
Wichtig zu wissen
Wenn Sie in letzter Zeit auffällige Veränderungen an der eigenen Haut beobachtet haben, sollten Sie das im ärztlichen Vorgespräch erwähnen.
Während der sogenannten Anamnese erkundigt sich die Ärztin oder der Arzt zunächst bei der teilnehmenden Person nach:
- ihrem allgemeinen gesundheitlichen Zustand,
- derzeitigen Hautbeschwerden oder ungewöhnlichen Veränderungen der Haut,
- Hautkrebs-Vorerkrankungen – auch von anderen Personen in der Familie
Wichtig zu wissen
Wer Hautkrebs vorbeugen möchte, sollte sich vor den UV-Strahlen der Sonne ausreichend schützen und auf Solarien-Besuche am besten komplett verzichten.
Die Ärztin oder der Arzt kann der teilnehmenden Person weitere Fragen stellen – zum Beispiel zum Beruf und Freizeitgewohnheiten. Das kann helfen, das persönliche Risiko für Hautkrebs einzuschätzen. Denn wer sich viel in der Sonne aufhält oder sich künstlicher UV-Strahlung aussetzt, erhöht ohne ausreichende Schutzmaßnahmen das Risiko für Hautkrebs.
Aufklärung: Die Ärztin oder der Arzt informiert im Vorgespräch der Untersuchung auch zu den möglichen Nutzen und Risiken des Screenings. Das soll Personen dabei unterstützen, selbst informiert zu entscheiden, ob sie die nachfolgende körperliche Untersuchung für sich wünschen.
Körperliche Untersuchung: Mit bloßem Auge oder Dermatoskop
Während der körperlichen Untersuchung sollte die Ärztin oder der Arzt möglichst die gesamte Haut begutachten können. Denn auch an versteckten oder schwer zugänglichen Hautbereichen kann Hautkrebs entstehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Kopfhaut, Augen und Ohren
- Lippen, Mundschleimhaut und Zahnfleisch
- Fuß- und Fingernägel sowie Zehenzwischenräume
- Hautfalten
- äußere Geschlechtsorgane, wie Eichel oder Schamlippen
- Afterbereich
Daher ist es vorteilhaft, wenn Teilnehmende bereit sind, sich für die Untersuchung vollständig zu entkleiden. In der Regel kann die Unterwäsche jedoch für die meiste Zeit anbehalten werden. Wem eine genauere Untersuchung des Intimbereichs zu unangenehm ist, kann darauf hinweisen. Es kann aber auch helfen, eine Ärztin oder einen Arzt des eigenen Geschlechts aufzusuchen.
Gut zu wissen
Wissen Sie bei sich selbst von einem Pigmentfleck, der nur sehr schwer sichtbar ist, beispielsweise in einer Hautfalte im Intimbereich, können Sie die Ärztin oder den Arzt während der Untersuchung auch gezielt darauf hinweisen.
![Dermatoskop, © kalinovskiy, freepik Ärztin untersucht mit einem Auflichtmikroskop die Haut auf dem Rücken eines Mannes.](/fileadmin/_processed_/e/1/csm_mann-untersuchung-dermatoskop-aerztin_b0a4212653.jpg)
Bild: © kalinovskiy, freepik
Hilfsmittel sind möglich und kostenfrei: Um eine Hautstelle genauer anzuschauen, kann die Ärztin oder der Arzt eine beleuchtete Handlupe – ein sogenanntes Auflichtmikroskop oder Dermatoskop zur Hilfe nehmen.
- Manche Auflichtmikroskope funktionieren ohne Hautkontakt.
- Andere Auflichtmikroskope werden dagegen direkt auf die veränderte Hautstelle aufgesetzt. Dafür ist eine spezielle Flüssigkeit nötig. Diese trägt die Ärztin oder der Arzt dann vorher auf die verdächtige Hautstelle auf.
Setzen Ärzte ein Dermatoskop während der körperlichen Untersuchung des Screenings ein, ist diese Art der Untersuchung für gesetzlich Versicherte ebenfalls kostenfrei.
Ergebnisse und Beratung: So geht es im Abschlussgespräch weiter
Wichtig zu wissen
Auch wenn keine Hautstelle beim Hautkrebsscreening auffällig war: Achten Sie weiterhin auf ausreichenden UV-Schutz und überprüfen Sie Ihre Haut regelmäßig.
Unmittelbar nach dem körperlichen Check bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit der untersuchten Person.
Ergebnis – keine auffällige Hautstelle: Dann können Teilnehmende bei Bedarf zum Abschluss noch eine persönliche Beratung erhalten, wie sie selbst Hautkrebs vorbeugen können. Dazu zählt zum Beispiel:
- Geeignete Maßnahmen, um sich ausreichend vor intensiver UV-Strahlung zu schützen;
- Anleitung, wie man die eigene Haut selbst richtig untersucht.
Wann sollte der nächste Screening-Termin stattfinden, wenn zum aktuellen Zeitpunkt keine Hautstelle auffällig war? Wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nichts anderes empfiehlt, kann der nächste Termin zum Hautkrebsscreening wie vorgesehen in 2 Jahren erfolgen.
Gut zu wissen
Erhalten Sie nach Ihrem Hautkrebsscreening eine Überweisung für eine Hautarztpraxis, dann entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Ergebnis – auffällige Hautstelle: Dann ist es notwendig, den verdächtigen Hautbereich genauer zu untersuchen. Nur so können Ärztinnen und Ärzte sicher sagen, ob es sich bei der auffälligen Stelle tatsächlich um Hautkrebs handelt oder nicht. Welche weiteren Schritte in dieser Situation mit einem Verdacht auf Hautkrebs folgen, erfahren Betroffene direkt im ärztlichen Abschlussgespräch.
Wenn keine Hautärztin oder kein Hautarzt den Verdacht auf Hautkrebs geäußert hat? Dann muss zunächst eine Fachärztin oder ein Facharzt für Dermatologie den Verdacht überprüfen und bestätigen, bevor weitere diagnostische Schritte folgen können. Dafür erhalten Betroffene eine entsprechende Überweisung an eine Hautarztpraxis. Die Hautärztin oder der Hautarzt wird dann nicht nur die verdächtige Hautstelle, sondern die gesamte Haut auf Auffälligkeiten untersuchen.
In Kürze: Verdacht auf Hautkrebs – so geht es weiter
Wenn eine Hautärztin oder ein Hautarzt im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Hautstelle verdächtig ist? Dann folgen weitere diagnostische Untersuchungen, um den Verdacht auf Hautkrebs endgültig abzuklären.
Wichtiges in Kürze:
- Bei einem Verdacht auf Hautkrebs ist in der Regel die Entnahme der auffälligen Hautstelle erforderlich. Mit ihr lässt sich klären, ob es sich bei dem Verdacht tatsächlich um Hautkrebs handelt oder nicht.
- Hautärztinnen und Hautärzte entnehmen die auffällige Hautstelle in der Regel an einem gesonderten Termin. Dieser findet zeitnah zum Termin des Hautkrebsscreenings statt.
- Betroffene Person können für die Gewebeentnahme eine örtliche Betäubung erhalten. Das verhindert, dass der Eingriff schmerzhaft ist.
- Danach schickt die Hautärztin oder der Hautarzt das entnommene Gewebe an weitere Fachleute, sogenannte Pathologen. Diese untersuchen es feingeweblich unter dem Mikroskop.
- Das Ergebnis dieser Untersuchungen, den sogenannten Befund, erhalten die Betroffenen von ihrer Hautärztin oder ihrem Hautarzt zeitnah in einem persönlichen Gespräch.
Keine Angst vor dem Befund
Bei vielen verdächtigen Hautstellen handelt es sich um weißen Hautkrebs. Insbesondere das Basalzellkarzinom (Basaliom) ist eine sehr häufige, aber gut behandelbare Krebserkrankung.
Den bösartigen Hautbereich vollständig zu entfernen, reicht als Therapie für Betroffene oft schon aus. Das ist auch einer der Gründe, warum Hautärztinnen oder Hautärzte bei einer Gewebeprobe in der Regel versuchen, möglichst immer die gesamte verdächtige Hautstelle statt nur einen Teil davon zu entfernen.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Quellen und weiterführende Informationen
Patientenleitlinie und Patientenratgeber
Für Interessierte bietet das "Leitlinienprogramm Onkologie" der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) die kostenlose Patientenleitlinie Hautkrebsprävention (Stand 2/2022, abgerufen am 20.01.2025).
Leitlinien
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs", Langversion 2.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL (Stand 9/2021, abgerufen am 20.01.2025).
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie "Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut", Langversion 2.01, 2022, AWMF-Registernummer: 032/022OL (Stand 12/2022, abgerufen am 20.01.2025).
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms, Langversion 3.3, 2020, AWMF Registernummer: 032/024OL (Stand 7/2020, abgerufen am 20.01.2025).
S2k-Leitlinie Basalzellkarzinom der Haut (Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V.), Langversion 9.0, Aktualisierung 2023, AWMF Registernummer: 032/021 (Stand 1/2024, abgerufen am 20.01.2025).
Weitere Leitlinien zum Thema Hautkrebs finden sich auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO, Stichwort: "Leitlinien").
Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen
Die aktuell gültige Früherkennungsrichtlinie ist auf der Internetseite vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Krebsfrüherkennungs-Richtlinie abrufbar.
Weitere Fachveröffentlichungen
Der IGeL-Monitor, finanziert vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), informiert über die Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs (abgerufen am 20.01.2025).
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hat zum Hautkrebsscreening einen Abschlussbericht der Jahre 2014 – 2018 veröffentlicht: Evaluation der Screeninguntersuchungen auf Hautkrebs gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (PDF) (abgerufen am 20.01.2025).
Beim G-BA findet sich auch der Beschluss zu den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Hautkrebs-Screening). Beschlussdatum: 15.11.2007, Inkrafttreten: 01.07.2008 (abgerufen am 20.01.2025)
Die Internetseite www.gesundheitsinformation.de herausgegeben vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), bietet ausführliche und verständliche Informationen unter anderem zu: Wie sinnvoll ist die Hautkrebs-Früherkennung? (abgerufen am 20.01.2025)
Weitere Informationen zur Prävention: Hautkrebs-Früherkennung bietet auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bei der KVB finden sich Informationen zum Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren. Hier finden Sie auch eine Liste der Teilnehmenden Krankenkassen (abgerufen am 20.01.2025).
Fachartikel (Auswahl)
Datzmann T, Schoffer O, Meier F, Seidler A, Schmitt J. Are patients benefiting from participation in the German skin cancer screening programme? A large cohort study based on administrative data. Br J Dermatol. 2022;186:69-77. doi: 10.1111/bjd.20658.
Hübner J, Waldmann A, Geller AC, Weinstock MA, Eisemann N, Noftz M, Bertram S, Nolte S, Volkmer B, Greinert R, Breitbart E, Katalinic A. Interval cancers after skin cancer screening: incidence, tumour characteristics and risk factors for cutaneous melanoma. Br J Cancer. 2017;116:253-259. doi: 10.1038/bjc.2016.390.
Katalinic, A., Waldmann, A., Weinstock, M. A., Geller, A. C., Eisemann, N., Greinert, R., Volkmer, B., & Breitbart, E. (2012). Does skin cancer screening save lives?: an observational study comparing trends in melanoma mortality in regions with and without screening. Cancer, 118(21), 5395–5402. doi:10.1002/cncr.27566
Trautmann F, Meier F, Seidler A, Schmitt J. Effects of the German skin cancer screening programme on melanoma incidence and indicators of disease severity. Br J Dermatol. 2016;175:912-919. doi: 10.1111/bjd.14758.