Krebserregender Asbest

Asbest: Krebsrisiko noch auf lange Zeit?

Hintergründe, Quellen, Ansprechpartner, Fachinformationen

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  • Asbest kann durch Einatmen in die Lunge und andere Gewebe vordringen und dort Krebs auslösen.
  • Ist ein Krebskranker beruflich mit Asbest in Kontakt gekommen, ist es unter Umständen möglich, die Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.
  • Dieser Text erklärt, was Asbest so gefährlich macht und wie man sich vor Asbest schützten kann.

Asbest kann Krebs auslösen, vor allem Krebs des Rippen- und Brustfells, der Lunge und des Kehlkopfs, auch Eierstockkrebs ist möglich. Die Mineralfasern gelangen ins Gewebe und können dort Jahre und Jahrzehnte bleiben. Krebs kann deshalb auch entstehen, wenn die Asbestbelastung schon viele Jahre zurückliegt.
Ein weiteres Risiko ist die sogenannte Asbestose, eine bindegewebige Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes, die das Atmen erschwert.

Erste Schutzvorschriften zum Umgang mit Asbest wurden in Deutschland in den 70er Jahren veröffentlicht. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Ein EU-weites vollständiges Verbot wurde allerdings erst 2005 ausgesprochen. Wer am Arbeitsplatz mit Asbest in Kontakt kam und deshalb krank wird, kann die Anerkennung als Berufskrankheit beantragen.

Vom Risiko betroffen sind jedoch auch Menschen, die privat mit Asbest in Kontakt kamen: zum Beispiel als Heimwerker oder schlicht aus Versehen. Und immer noch gibt Asbest zum Beispiel in alten Gebäuden oder Geräten, wo das Material als Dämmung oder zum Brandschutz verarbeitet wurde.

Krebserregender Asbest
Asbestplatte
Bild: © Tunatura, Shutterstock

Asbest wurde schon im Altertum wegen seiner Widerstandsfähigkeit abgebaut und vor allem als Baumaterial und zum Hitze- und Brandschutz verwendet. 

Dass Asbest heute weltweit ein Risiko darstellt, begann erst später: Asbesthaltige Produkte wurden spätestens seit dem 19. Jahrhundert international genutzt: Das Mineral fand sich in Bremsbelägen und Kupplungen, in Elektrogeräten, in Maschinen und technischen Anlagen, in Schutzkleidung, in Heizungen und vor allem als Baustoff in sehr vielen Gebäuden. Ein typisches Beispiel: Dächer auf Garagen, Fabrikhallen oder Gartenlauben aus Asbest. 
Selbst Blumentöpfe und Gartenkübel wurden noch Mitte des 20. Jahrhunderts aus Asbestzement gefertigt.

Das Problem: trotz des Verbotes fallen auch heute noch jährlich viele Tonnen asbesthaltiger Müll an. Bei der Entsorgung alter asbesthaltiger Materialien, beim Abriss oder Umbau älterer Gebäude wird die gefährliche Faser freigesetzt. Viele Menschen kennen die Asbestgefahr jedoch nicht mehr, und kommen so mehr oder weniger versehentlich mit den Fasern in Kontakt.

 

 

Bereits vor rund 70 Jahren wurden die Asbestose und Lungenkrebs bei Asbestbelastung als beruflich bedingt anerkannt. Später zeigten Studien, dass ein Pleuramesotheliom als Krebs des Brustfells sehr häufig durch Asbestkontakt der Betroffenen bedingt ist. Auch das Risiko für Kehlkopfkrebs steigt.
Seit einiger Zeit weiß man: Bei Frauen kann auch Eierstockkrebs durch Asbestfasern ausgelöst werden. Das Risiko für andere Krebserkrankungen kann nicht völlig ausgeschlossen werden, gilt aber als nicht ausreichend belegt.

Gefährlich ist Asbest durch seine Eigenschaft, Fasern freizusetzen. Werden diese eingeatmet, können sie bei entsprechender Länge und Dicke tief in die Lunge gelangen und noch in das angrenzende Gewebe vordringen, sogar bis ins Bauchfell und die Eierstöcke. Der Fachbegriff dafür lautet "lungengängig" oder "gewebegängig".

Asbest ist jedoch extrem beständig: Es löst sich in Säuren oder Laugen praktisch nicht auf. Es schmilzt erst bei sehr hohen Temperaturen. Und der Körper kann es nicht biologisch abbauen: Die Lunge und das umliegende Gewebe sind insgesamt kaum in der Lage, diese Fasern wieder abzubauen oder auszuscheiden. So wird Asbest zum Auslöser chronischer Entzündungen. Das Gewebe reagiert mit Vernarbung.

Chronischer Reiz als Auslöser für Gewebeveränderungen

Der genaue molekulare Mechanismus, der langfristig zu Krebs führen kann, ist noch nicht in allen Details aufgeklärt. Fachleute vermuten heute, dass immunologische Prozesse eine Rolle spielen, die durch den dauernden Reiz der Faser ausgelöst werden.

Gibt es individuelle Unterschiede, sind manche Menschen empfindlicher als andere? Warum manche Menschen erkranken und andere nicht, trotz nachgewiesener langjähriger Arbeit mit Asbest, lässt sich im Einzelfall nur schwer nachvollziehen. Als gesichert gilt aber: Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, zum Beispiel Tabakrauch, steigt die Wahrscheinlichkeit der Tumorentstehung.

Asbestquellen: Welche Fasern gelangen in den Körper, welche nicht?

Risiko Faserfreisetzung

Asbest wird erst dann gefährlich, wenn tatsächlich Fasern freigesetzt werden. Diese müssen außerdem vergleichsweise klein sein, um in den Körper zu gelangen. Der Fachbegriff dafür lautet "lungengängig".

Wie hoch das individuelle Risiko durch Asbest ist, hängt davon ab, womit man genau gearbeitet hat oder privat in Kontakt gekommen ist. Denn nicht bei jedem Asbestkontakt werden auch Fasern freigesetzt, die man einatmen könnte.

So genannter fest gebundener Asbestzement, wie er beispielsweise für Dächer oder Fassadenverkleidungen viel verwendet wurde, kann relativ harmlos bleiben. Gefährlich wird es erst, wenn er bearbeitet wird oder deutlich sichtbar verwittert.

Als besonders gefährlich gilt dagegen schwach gebundener Spritzasbest, wie er früher zur Isolation und als Brandschutz eingesetzt wurde. Auch Asbesttextilien, etwa alte Brandschutzhandschuhe, alte Dichtungen und Schnüre, Asbestplatten in alten Elektrogeräten oder Fußbodendämmungen, etwa unter alten PVC-Böden, können leicht Fasern freisetzen.

Das Risiko für langfristige Gesundheitsschäden hängt außerdem von der Größe, Länge und bis zu einem gewissen Grad auch von der Menge der freigesetzten Fasern ab. 
Ob diese tatsächlich "lungengängig" sind, und wenn ja, wie viel jeweils eingeatmet wird, lässt sich pauschal allerdings kaum beantworten. Einerseits erkranken längst nicht alle Menschen mit Fasern in der Lunge. Andererseits kann rein theoretisch schon ein einmaliger Kontakt mit Asbest gefährlich werden, wenn er zur Aufnahme von Fasern in den Körper führt. 

Beruflich bedingte Krebserkrankungen

Menschen, deren Erkrankung eindeutig auf eine beruflich bedingte Asbestbelastung zurückzuführen ist, werden von den Berufsgenossenschaften und den weiteren in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zusammengeschlossenen Organisationen betreut.

  • Als Berufskrankheiten können Asbestose und Pleuramesotheliom anerkannt werden.
  • Lungenkrebs wird als beruflich bedingt anerkannt, wenn er in Verbindung mit einer Asbestose auftritt oder eine langjährige hohe Faserbelastung bestand.
  • Dies gilt auch für Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbestose oder langjähriger Faserbelastung.
  • Ist der Asbestkontakt bewiesen, gelten auch Mesotheliome des Peritoneums (Bauchfell) und des Perikards (Herzbeutel) als anerkennbare Berufskrankheiten.
  • Seit 2017 kann auch Eierstockkrebs, das Ovarialkarzinom, wie eine beruflich bedingte Erkrankung anerkannt werden. Wie für die anderen Erkrankungen gilt auch hier: Der langjährige Kontakt muss dokumentiert sein, oder es muss zusätzlich eine andere nachweislich durch Asbest verursachte Erkrankung vorliegen.

Ansprechpartner bei Verdacht ist der Werks- oder Betriebsarzt. Auch die behandelnden Ärzte können weiterhelfen.
Mit versicherungsrechtlichen Informationen helfen die zuständigen Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weiter. Einen Überblick bietet auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Die Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Deutschland wie in der EU verboten. Für die Sanierung und Entsorgung von mit Asbest belasteten Gebäuden, Anlagen oder Geräten gelten strenge Schutzmaßnahmen. Grundlage sind die aktuelle Gefahrstoffverordnung und entsprechende EU-Regelungen.

  • Ein Kontakt sollte durch aktive und passive Sicherung ausgeschlossen sein: zum Beispiel staubdichtes Arbeiten und den Einsatz von professionellen Absaugeinrichtungen.

Details regelt die Technische Regel Gefahrstoffe "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". 
Weitere Regeln betreffen den Abbau asbesthaltiger Mineralien und weitere mögliche Arbeitsplatzsituationen. Sie sind online abrufbar bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAUA), unter www.baua.de, Stichwort Asbest.

Die Bundesländer haben Asbestrichtlinien, die ebenfalls Vorgaben für die Bewertung eines Risikos und die Sanierung machen. Auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet entsprechende Informationen.

Die wissentliche Verletzung der Vorschriften im Umgang mit Asbest ist eine Straftat. Viele Asbestkontakte passieren heute aber vermutlich unfreiwillig: Weil niemand bekannt ist, dass man am Arbeitsplatz in der ein oder anderen Situation mit Asbest in Kontakt kommen könnte. Hier helfen nur entsprechende Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, so die Behörden.

  • Ansprechpartner im Betrieb sind die jeweiligen Vorgesetzten, die Sicherheitsbeauftragten, Werks- und Betriebsärzte und auch die zuständige Berufsgenossenschaft.

Die vorgeschriebenen Auflagen zum Umgang mit Asbest legen auch fest: Privat darf man streng genommen nichts sanieren, reparieren oder entsorgen, das möglicherweise Asbest enthält. Denn: Für Heimwerker ist Asbest ein hohes Risiko – sie verfügen normalerweise nicht über die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Auch zuhause geschehen die meisten Asbestkontaminationen allerdings eher unfreiwillig: weil die Asbestquelle nicht als solche erkannt wird. 
Typische Beispiele: Beim Reinigen von Asbestdächern oder Fassadenplatten, beim unsachgemäßen Öffnen und Entfernen zum Beispiel einer alten Nachtspeicherheizung oder beim Herausreißen eines alten PVC-Bodens werden Fasern freigesetzt. Selbst beim Entsorgen alter Zement-Blumenkübel aus den 60er oder 70er Jahren kann man unfreiwillig mit Asbest in Kontakt kommen.

Wo man sich nicht absolut sicher ist, sollte man im privaten Bereich auf jeden Fall Fachleute hinzuziehen, bevor man aktiv wird.

  • Erste Ansprechpartner sind die Bau- und/oder Umweltbehörden am Wohnort.
  • Sie nennen zertifizierte Sachverständige zur Einschätzung einer möglichen Gefährdung.
  • Und sie können auf Betriebe verweisen, die Asbest sanieren dürfen.

Diese professionelle Beratung kann auch entlasten: Wie gefährlich eine Asbestquelle tatsächlich ist, lässt sich für Laien gar nicht so leicht prüfen. Denn nicht immer ist eine sofortige Sanierung überhaupt notwendig: Asbest, von dem man nichts sieht und von dem keine Fasern nach außen dringen können, ist unter Umständen  ungefährlich.

Daher gilt auch: Es kann je nach Situation billiger und leichter umzusetzen sein, die Faserfreisetzung durch eine sichere Versiegelung zu vermeiden, als erst die Faserbelastung zu messen und dann eine Asbestquelle komplett zu entfernen.

Auch bei Haushaltsgeräten lohnt sich die Fasermessung oft nicht: Man sollte sie im Zweifelsfall lieber bei einer zuständigen Sammelstelle abgeben. Auf keinen Fall dürfen eventuell asbesthaltige Geräte wie etwa alte Heizöfchen einfach in den Müll oder Sperrmüll.

Am Arbeitsplatz

Ansprechpartner bei Fragen

Zuständige Versicherungen: Liste der DGUV

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen vorab prüfen, ob eine Gefährdung durch Asbest vorliegen könnte. Ist das der Fall, müssen sie die Arbeiten mit dem Asbest bei der Arbeitsschutzbehörde anmelden und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Außerdem sind die Vorgesetzten verpflichtet für alle Beschäftigten, die mit Asbest in Kontakt gekommen sind oder gekommen sein könnten, ein Expositionsverzeichnis zu führen. Darin werden alle möglichen Kontakte zu Asbest genau notiert. Menschen, die am Arbeitsplatz einer relevanten und als gefährlich eingestuften Asbestbelastung ausgesetzt waren, können eine lebenslange ärztliche Überwachung durch spezialisierte Fachärzte in Anspruch nehmen.

Innerhalb der Organisation der Berufsgenossenschaften ist die "Gesundheitsvorsorge" (GVS) zuständig. Sie nennt ärztliche Ansprechpartner am Wohnort oder in der Nähe, die die notwendigen Untersuchungen durchführen.

Dazu gehören die regelmäßige Befragung nach dem Gesundheitszustand, die körperliche Untersuchung, eine Untersuchung von Atemwegen und Lunge sowie Röntgenaufnahmen des Brustkorbs. Ist ein Befund unklar, sollten eine Computertomografie und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Abklärung hinzu kommen. Ob diese Untersuchungen jährlich oder erst im Abstand von höchstens drei Jahren wiederholt werden müssen, hängt vom Alter und der vermutlichen Belastung ab.

Alle Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, bei Bedarf auch Reisekosten zur Untersuchung oder Verdienstausfälle.

Die GVS bleibt auch verantwortlich, wenn Beschäftigte den Beruf oder den Arbeitgeber wechseln oder in Rente gehen. Eine Asbestose oder eine Asbest-bedingte Krebserkrankung ist nach einer beruflich bedingten Asbestbelastung meldepflichtig – selbst wenn es sich erstmal nur um einen Verdacht handelt. Das gilt auch, wenn die Diagnose durch einen anderen Arzt gestellt wird.

Privat: Zu Hause, in der Nachbarschaft

Die Klärung, ob denn nun tatsächlich ein Risiko bestand, ob Fasern eingeatmet wurden und ob dies Folgen haben könnte, ist im privaten Bereich oft sehr schwierig: Nicht selten stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass bei einer Reparatur oder einer Sanierung überhaupt mit Asbest gearbeitet wurde.

Rechtliche Konsequenzen hat dies nur, wenn dadurch Dritte gefährdet wurden: Hat jemand privat mit Asbest hantiert und dabei zum Beispiel Helfer oder Nachbarn geschädigt, kann er dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden.

  • Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt.
  • Er kann eventuell an einen Spezialisten für Umwelt- und/oder Arbeitsmedizin  oder eine spezialisierte Klinikambulanz überweisen.

Das weitere Vorgehen orientiert sich an den Empfehlungen für Arbeitnehmer nach Asbestkontakt. Insbesondere bei Kindern und jüngeren Menschen ist das Risiko lebenslang wiederholter Röntgenaufnahmen aber ebenfalls nicht gering. Man muss es gegen die vermutliche tatsächliche Belastung durch Asbest abwägen.

Als Ersatz für Asbest sind seit einigen Jahrzehnten Glasfaser-, Keramik- oder Mineralfaserprodukte auf dem Markt (Glaswolle, Steinwolle, Keramikfasern). Auch diese Produkte waren zunächst als Krebs fördernd denkbar. Denn: Das Risiko hängt weniger vom Material an sich ab als von der Fasergröße und der Abbaubarkeit im Körper.

Bei der Produktion moderner Werk- und Baustoffe wurde daher darauf geachtet, dass die gefährlichen Fasergrößen möglichst nicht entstehen und die Fasern abbaubar sind. Viele Experten gehen daher davon aus, dass zumindest die jüngste Generation von Asbestersatzfasern bei Beachtung der geltenden Sicherheitsauflagen kein Risiko darstellt.

Die – nach derzeitigem vorläufigem Kenntnisstand – unbedenklichen Baustoffe sind entsprechend gekennzeichnet. 

Linktipps

Wer sich ganz allgemein über Asbest informieren möchte oder eine Asbestquelle zu Hause oder in der Nachbarschaft vermutet, findet im Internet viele, aber nicht immer sachkundige Links. Der Krebsinformationsdienst hat daher hier eine Auswahl von offiziellen Ämter- und Behördeninformationen zusammengestellt. Sie bieten einen Einstieg in die eigene Recherche und verweisen ihrerseits auf weitere Ansprechpartner.

Für Privatpersonen sind wegen konkreter Abhilfe bei Asbestbelastungen die Bau- und/oder Umweltbehörden am Wohnort zunächst die wichtigsten Ansprechpartner. Sie informieren über die vorgeschriebene fachgerechte Entsorgung und nennen weitere Ansprechpartner, die zur Messung einer Faserbelastung oder zur Sanierung berechtigt sind.

Über Asbest am Arbeitsplatz informieren andere Institutionen. Sie verweisen zudem auf geeignete Ansprechpartner, wenn es um den betrieblichen Gesundheitsschutz geht oder Fragen zum Thema Berufserkrankung auftreten:

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden."

Leitlinien Medizin
Mehrere krebsbezogene Leitlinien gehen auf das Thema Asbest, die Beurteilung möglicher Gefährdungen sowie die Diagnose und Therapie möglicher Folgeerkrankungen ein. Einen Überblick bietet die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter www.awmf.org/leitlinien. Die Eingabe des Stichworts "Asbest" in die Suchmaschine führt zu einer Auswahl relevanter Texte.

Weitere relevante Leitlinien bietet die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (www.dgaum.de). Allerdings sind online nicht alle frei zugänglich. 

Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln
Die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Asbest sind in folgenden Dokumenten dargelegt: BAUA: Technische Regeln Gefahrstoffe

TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen

TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle

Auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet Faktenblatt: "Asbest im Bausektor", verfügbar in allen EU-Sprachen, in Deutsch unter http://osha.europa.eu/de/publications/factsheets/51 (PDF)

Weitere Publikationen (Auswahl)
National Asbestos Profile for Germany.1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014. ISBN: 978-3-88261-032-1, Seiten 70, Papier, PDF-Datei unter www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd80.html.

IARC Working Group, Monograph 100c: Asbestos (Chrysotile, Amosite, Crocidolite, Tremolite, Actinolite and Anthophyllite): http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol100C/mono100C-11.pdf

Baur, X. (2018). Asbestos-Related Disorders in Germany: Background, Politics, Incidence, Diagnostics and Compensation. International Journal of Environmental Research and Public Health, 15(1), 143. doi.org/10.3390/ijerph15010143

Feder IS, Tischoff I, Theile A, et al. The asbestos fibre burden in human lungs: new
insights into the chrysotile debate. Eur Respir J 2017; 49: 1602534, doi.org/10.1183/13993003.02534-2016

Hofmann-Preiß K, Rehbock B (2016); Früherkennung von Lungenkrebs bei asbestexponierten Arbeitnehmern. Der Radiologe 56: 810. doi.org/10.1007/s00117-016-0151-5

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