Schematische, anatomische Darstellung einer Bauchspeicheldrüse mit leuchtendem Tumor

Nachsorge und Reha bei Magenkrebs

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  • Eine Krebserkrankung kann körperlich und seelisch sehr belastend sein. Für Menschen mit Magenkrebs gibt es daher die Möglichkeit einer Rehabilitation. 
  • Eine Reha nach Magenkrebs dient dazu, Krankheits- und Therapiefolgen vorzubeugen oder sie zu lindern.
  • Die medizinische Nachsorge dient dagegen dazu, den Gesundheitszustand zu überwachen, Folgen der Krankheit oder Therapie zu behandeln und einen möglichen Rückfall frühzeitig zu erkennen.

Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Die Behandlung einer Magenkrebserkrankung ist körperlich und psychisch belastend. Man braucht Zeit, sich davon zu erholen. Für Patienten, deren Magen ganz oder teilweise entfernt wurde, kommt die schwierige Anpassung an die neue Ernährungssituation hinzu. Diesen Übergang in den Alltag können Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie tragen auch dazu bei, möglichen Langzeitfolgen von Erkrankung oder Therapie vorzubeugen.

Fast alle Krebspatienten haben Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Rentenversicherung, gegebenenfalls auch die Krankenkasse. Für Beihilfeberechtigte gibt es vergleichbare Regelungen, bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag. 
Eine "Reha" ist aber keine Pflicht, man kann sie auch ablehnen. Über die Vor-und Nachteile sollte man vorher mit den behandelnden Ärzten sprechen.

Welche "Reha" kommt infrage und was gehört dazu?

Welche "Reha"?

Ob sofort nach der Therapie eine Anschlussrehabilitation infrage kommt oder spätere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll sind, richtet sich nach dem individuellen Befinden und den Bedürfnissen eines Patienten.

Patienten mit Magenkrebs benötigen eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Auswahl an Rehabilitationsmaßnahmen. Möglichst noch im Krankenhaus sollte geklärt werden, ob eine sogenannte Anschlussrehabilitation infrage kommt: Darunter versteht man eine stationäre Rehabilitation in einem dafür spezialisierten Krankenhaus. Sie schließt sich zeitlich unmittelbar an die eigentliche Therapie an. Für Patienten, die zu diesem Zeitpunkt körperlich noch zu geschwächt sind oder aus anderen Gründen keine solche Anschlussheilbehandlung wahrnehmen können oder möchten,  ist auch die spätere Maßnahme in spezialisierten Rehabilitationskliniken möglich.

Wenn eine stationäre Rehabilitation nicht infrage kommt, gibt es als Alternative oder auch zur Ergänzung ambulante Angebote. Bei Berufstätigen, die wieder arbeiten können und möchten, gehören zur Rehabilitation außerdem auch Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.

Teil einer "Reha" sind zum Beispiel Physiotherapie und angepasstes körperliches Training,  psychoonkologische Unterstützung und, für Magenkrebspatienten besonders wichtig, eine Ernährungsberatung und -schulung. Auch die Tumorbehandlung kann in den entsprechend ausgestatteten Kliniken weitergeführt werden.

Wer hilft bei der Klärung und beim Stellen von Anträgen?

Ob eine stationäre Rehabilitation oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, welche Ansprüche bestehen und wo es geeignete Einrichtungen gibt, lässt sich meist schon während des Klinikaufenthaltes klären. Für Patienten mit Magenkrebs kommen besonders solche Einrichtungen infrage, die Erfahrung mit ihrer Situation und ihren speziellen Bedürfnissen haben. Für Patienten in fortgeschrittenem Alter, die eventuell zusätzliche Begleiterkrankungen haben, muss die Rehabilitation individuell angepasst werden. Hier ist eine gute Beratung und die Auswahl einer geeigneten Einrichtung besonders wichtig, die bei Bedarf auch Pflegeleistungen übernehmen kann.

Wichtige Ansprechpartner sind die behandelnden Ärzte. Sie können die Situation des Betroffenen und den Umfang der notwendigen Unterstützung am besten einschätzen. Die konkrete Beratung zu allen Fragen rund um die "Reha" bieten dann die Kliniksozialdienste. Sie helfen auch bei der Antragstellung. Patienten, die bereits entlassen sind, wenden sich am besten an den eigenen Reha-Versicherungsträger, also die Renten- oder Krankenversicherung.

Beraten lassen können sich Krebspatienten und ihre Angehörigen zudem bei den regionalen Krebsberatungsstellen. Eine Liste der Angebote führt der Krebsinformationsdienst unter "Psychosoziale Krebsberatungsstellen".

Wenn die eigentliche Behandlung abgeschlossen ist, haben Patienten die Möglichkeit, regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Wie ist der Allgemeinzustand? Wie hat sich das Gewicht entwickelt? Treten noch Probleme auf, die unmittelbar mit der Erkrankung und ihrer Behandlung zusammenhängen? Gibt es gesundheitliche Beschwerden, die möglicherweise auf einen Rückfall hindeuten? Das sind die wichtigsten Fragen, die bei solchen Terminen anstehen.

Am besten noch vor Ende der intensiven Erstbehandlung sollten Betroffene klären, welcher Arzt ihr Ansprechpartner ist und wo die Nachbetreuung stattfindet. Möglich ist die Nachsorge in der Ambulanz der Klinik, in der man behandelt wurde oder bei einem niedergelassenen Arzt. Fachärzte für Gastroenterologie haben in der Regel viel Erfahrung in der Betreuung von Magenkrebspatienten. Bei Bedarf überweisen sie auch zu weiteren Fachärzten. Auch der bisherige Hausarzt kann mit einbezogen werden, auch wenn er meist nicht die eigentliche Krebsnachsorge durchführt.

Was passiert bei den Nachsorgeuntersuchungen?

Im Mittelpunkt des Nachsorgetermins stehen das Gespräch mit dem Arzt und die körperliche Untersuchung. Hinzu kommt eine Blutabnahme: Untersucht werden die Spiegel von Vitamin B12 und weitere wichtige Werte, die bei Magenkrebspatienten ernährungsbedingt verändert sein können, vor allem nach einer Operation.  
Wie es dem Patienten ansonsten körperlich geht, bedingt das weitere Vorgehen: Röntgen, CTs oder Ultraschall können hinzukommen, falls entsprechende Beschwerden dies erforderlich machen. Die regelmäßige Bestimmung von Tumormarkern in der Nachsorge halten Fachleute bei Magenkrebspatienten dagegen nicht für sinnvoll: In Studien hat sich gezeigt, dass Patienten davon keine Vorteile haben.

Die Ernährungssituation ist für die meisten Krebspatienten ein Thema, das bei jeder Untersuchung angesprochen wird. Bei Bedarf kann der Arzt dann eine qualifizierte Ernährungsberatung vermitteln. Bei den Nachsorgeterminen erhalten Patienten nach Magenentfernung außerdem regelmäßig die wichtige Injektion mit Vitamin B12, das sie über die Nahrung nicht mehr aufnehmen können. Zeigt die Laboruntersuchung einen Mangel an anderen Vitaminen oder Mineralien, dann kommen gegebenenfalls noch weitere Medikamente hinzu.

Auch ihre psychische Situation können Patienten bei einem Nachsorgetermin ansprechen. Der Arzt nennt bei Bedarf Psychotherapeuten oder Beratungsstellen, die auf die Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind. Der Nachsorgetermin bietet außerdem die Gelegenheit, sozialrechtliche und berufliche Fragen zu klären und Ansprechpartner zu erfragen.

Wie häufig finden solche Termine statt?

Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind nicht starr festgelegt. Sie richten sich nach dem Krankheitsverlauf und danach, ob zwischenzeitlich Beschwerden auftreten. Wie der individuelle Nachsorgeplan aussehen kann, sollte man also individuell mit dem Arzt besprechen. 
Die Empfehlungen in ärztlichen Leitlinien richten sich nach der vorangegangenen Therapie. Sie bieten einen Rahmen:

  • Wenn der Magen erhalten blieb und ein oberflächlicher Tumor endoskopisch vollständig entfernt wurde (endoskopische Resektion): Fachleute empfehlen nach drei bis sechs Monaten und dann jährlich eine Kontroll-Magenspiegelung. Auch eine Ultraschalluntersuchung oder eine Computertomographie kann unter Umständen Teil der Kontrolluntersuchung sein. Konnten die Ärzte den Tumor nicht als Ganzes, sondern nur stückweise abtragen, sind eine Kontrolle und eine Gewebeentnahme (Biopsie) nach drei Monaten notwendig, und eine weitere Kontrolle im ersten Jahr. Zusätzlich sollten Patienten nach endoskopischer Resektion auf den Magenkeim Helicobacter pylori getestet werden, der als Risikofaktor für Magenkrebs gilt. Wird dieser nachgewiesen, dann erhalten Patienten Antibiotika, um die Infektion auszuheilen und so die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Erkrankung zu mindern.
  • Wenn der Magen ganz oder zum Teil entfernt wurde: In dieser Situation richtet sich die Häufigkeit und die Dauer der Nachsorge nach den Beschwerden und Bedürfnissen des Patienten. Die Abstände sind zu Beginn meist kürzer und werden dann länger. Im Mittelpunkt stehen dabei körperliche Untersuchung und Blutbild, außerdem sollte der Ernährungszustand geprüft werden. Ob weitere Untersuchungen notwendig sind, hängt davon ab, wie es einem als Betroffener geht und ob man Beschwerden hat. Wurde der Magen nur teilweise entfernt, dann kann für betroffene Patienten außerdem eine Magenspiegelung und ein Test auf Helicobacter pylori hinzukommen.
  • Wenn die Erkrankung fortgeschritten ist: Es handelt sich dann nicht um eine Nachsorge im eigentlichen Sinn, Patienten benötigen eher eine regelmäßige Betreuung. Wie oft ein Arzttermin ansteht, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Wichtig: Treten zwischen den Nachsorgeuntersuchungen Beschwerden auf, dann sollte man nicht bis zum nächsten Termin warten, sondern gleich zum Arzt gehen.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.

Deutsche Rentenversicherung

Umfassende Informationen für gesetzlich Versicherte bietet die Deutsche Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/03_reha_nach_krebs/reha_nach_krebs_node.html. Auch die Krankenkassen informieren auf ihren Internetseiten zum Thema Rehabilitation nach Krebs.

Bundesministerium für Gesundheit

Allgemeine Informationen finden Interessierte beim Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/leistungen/rehabilitation.html.

Leitlinien

S3-Leitlinie "Magenkarzinom – Diagnostik und Therapie der Adenokarzinome des Magens und ösophagogastralen Übergangs" www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-009OL.html. Sie wurde herausgegeben  im "Leitlinienprogramm Onkologie" der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe. Federführende Fachgesellschaft war die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS). Eine allgemein verständliche Version finden Interessierte auf den Internetseiten des "Leitlinienprogramms Onkologie" unter dem Stichwort "Patientenleitlinien" (www.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/magenkrebs).

S2k-Leitlinie "Helicobacter pylori und gastroduodenale Ulkuskrankheit" www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-001.html, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in Zusammenarbeit mit weiteren Fachgesellschaften.

 

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