Schematische, anatomische Darstellung einer Lunge mit leuchtendem Tumor

Reha und Nachsorge bei Lungenkrebs

Aktualisiert am:

  • Patientinnen und Patienten mit Lungenkrebs haben häufig körperliche Einschränkungen und sind nicht selten psychisch belastet. Eine Rehabilitation (Reha) kann dabei helfen, sich so gut wie möglich davon zu erholen.
  • Wie es danach weitergeht, hängt von der körperlichen Belastbarkeit und dem Tumorstadium der Betroffenen ab. Daher folgt auf die Rehabilitation meist eine individuell geplante Nachsorge.
  • Bei Lungenkrebs gibt es oft keine scharfe Trennlinie zwischen Behandlung, Reha und Nachsorge. So kann beispielsweise eine Reha nach einer OP beginnen, während anschließende Behandlungen mit Medikamenten weiterlaufen.

Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Die Behandlung von Lungenkrebs kann Erkrankte körperlich und psychisch belasten. Eine Rehabilitation (Reha) soll dabei helfen, sich von der Krebstherapie zu erholen und wieder zu Kräften kommen. Außerdem können Betroffene lernen, wie sie mit den Folgen der Krankheit und der Behandlung bestmöglich umgehen können.

Älterer Mann macht mit einem Atemgerät einen Atemtest.
Eine Reha kann Lungenkrebs-Erkrankten bei der Rückkehr in den Alltag helfen [Symbolbild].
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt

In der Rehabilitation werden Lungenkrebs-Patienten und -Patientinnen umfassend von Ärzten und Ärztinnen beraten und betreut. Welche Angebote sie erhalten, richtet sich nach der individuellen Situation der Betroffenen. Infrage kommen beispielsweise:

  • Atemtraining gegen Atemnot und Atembeschwerden
  • Selbsthilfetraining für den Alltag, zum Beispiel der Umgang mit Sauerstoff bei Atemnot
  • Raucherentwöhnung bei Bedarf
  • Physiotherapie, Ergotherapie und / oder körperliches Training
  • Psychoonkologische Beratung und Betreuung
  • Entspannungstechniken
  • Ernährungsberatung
  • Behandlungen von Therapienebenwirkungen
  • Medikamentöse Therapien
  • Einleiten von Nachsorgemaßnahmen wie die Teilnahme an einer ambulanten Lungensportgruppe

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Wie genau eine Rehabilitation abläuft, was der Unterschied zwischen medizinischer und beruflicher Reha ist, wie man sie beantragt und wer sie bezahlt – Antworten auf diese und andere Fragen haben wir für Sie im Text Rehabilitation nach Krebs zusammengetragen.

Ansprechpersonen für sozialrechtliche Fragen finden Sie unter Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?.

Bei der Nachsorge überwachen Ärztinnen und Ärzte den weiteren Verlauf der Lungenkrebs-Erkrankung [Symbolbild].
Bei der Nachsorge überwachen Ärztinnen und Ärzte den weiteren Verlauf der Lungenkrebs-Erkrankung [Symbolbild].
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt

Die Nachsorge schließt sich an die Therapie oder die Reha an, wenn der Betroffene wieder Zuhause ist. Je nach Krankheitsstadium und Gesundheitszustand der Betroffenen hat die Nachsorge unterschiedliche Ziele.

Zum Weiterlesen

Weitere Informationen zu Ansprechpartnern und Planung von Nachsorgeuntersuchungen finden Sie in unserem Text Nachsorge bei Krebs.

Nachsorge: Nach Behandlungen in heilender Absicht

Die Nachsorge soll vor allem helfen, dass die Ärzte bei der Patientin oder dem Patienten einen Rückfall oder einen Zweittumor frühzeitig erkennen. So besteht für Betroffene die Chance, erneut mit dem Ziel der Heilung behandelt werden zu können.

Dafür erhält jede Patientin und jeder Patient mit Lungenkrebs einen strukturierten, individuellen Nachsorgeplan.

Wo findet die Nachsorge statt? Betroffene können die Nachsorge von einer Klinik, aber auch ambulant von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in sogenannten Schwerpunktpraxen durchführen lassen.

Wann und wie häufig findet die Nachsorge statt? Die erste Untersuchung führen Ärztinnen und Ärzte 4 bis 6 Wochen nach Abschluss der Erstbehandlung durch. Weitere Nachsorge-Termine folgen zunächst in kürzeren und später in größeren Abständen:

  • in den ersten 2 Jahren alle 3 Monate
  • ab dem 3. Jahr alle 6 Monate
  • nach 5 Jahren einmal jährlich

Sie haben Beschwerden?

Warten Sie nicht bis zum nächsten Nachsorgetermin – gehen Sie besser gleich zur Ärztin oder zum Arzt.

Wie läuft die Nachsorge ab? Die Ärztin oder der Arzt fragt nach dem allgemeinen Befinden und untersucht den Patienten oder die Patientin körperlich. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Überprüfung der Lungenfunktion
  • eine Röntgenaufnahme oder eine Computertomographie (CT) des Brustkorbs
  • eine Lungenspiegelung (Bronchoskopie).

Darüber hinaus kann die Patientin oder der Patient mit den behandelnden Ärzten auch nicht-medizinische Probleme wie die Versorgung Zuhause oder seelische Belastungen besprechen. Sie können bei Bedarf weitere Ansprechpartner nennen, etwa ein ambulantes Pflegeteam oder Psychoonkologen.

Verlaufskontrollen: Wenn keine dauerhafte Heilung möglich ist

Wenn der Lungenkrebs nicht heilbar ist, aber die Therapie das Fortschreiten aufgehalten hat: Dann geht es in der Nachsorge vor allem darum, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten. Ziel ist, die Symptome der Erkrankung und der Therapie so gut wie möglich zu lindern.

Wie oft finden die Kontrollen statt?

  • Die erste Untersuchung findet etwa 1 Monat nach Abschluss der ersten Therapieeinheit statt. Hierbei wollen die Ärzte feststellen, welche Beschwerden die oder der Betroffene hat, wie gut die Behandlung wirkt und ob es Nebenwirkungen gibt. So können die Ärzte frühzeitig mit einer nachfolgenden Therapie beginnen, wenn die Krankheit wieder fortschreiten sollte.
  • Die nachfolgenden Untersuchungen finden mindestens alle 3 Monate statt. Wenn es noch weitere Therapiemöglichkeiten gibt, kann sich der Abstand zwischen den Untersuchungen auf 6 bis 8 Wochen verkürzen.

Welche Untersuchungen erhalten Betroffene? Die Basis bildet immer das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt: Wie geht es der Patientin oder dem Patienten gesundheitlich? Sind seit dem letzten Termin Beschwerden aufgetreten? Dann folgen weitere Untersuchungen. Dazu gehören eine körperliche Untersuchung und/oder eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs.

Der Krebsinformationsdienst hat zur Erstellung des Textes im Wesentlichen auf die S3-Behandlungsleitlinie deutscher Fachgesellschaften zurückgegriffen. Diese und weitere Quellen sowie nützliche Links sind in der Übersicht zum Thema Lungenkrebs aufgeführt.

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