- Patientinnen und Patienten mit Lungenkrebs haben häufig körperliche Einschränkungen und sind nicht selten psychisch belastet. Eine Rehabilitation (Reha) kann dabei helfen, sich so gut wie möglich davon zu erholen.
- Wurden die Betroffenen mit dem Ziel der Heilung operiert oder bestrahlt, erhalten sie eine individuell geplante Nachsorge. Bei einer medikamentösen Behandlung wird der Krankheitsverlauf regelmäßig durch begleitende Untersuchungen kontrolliert.
- Bei Lungenkrebs ist die Grenze zwischen Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge beziehungsweise Kontrolluntersuchungen oft fließend. So kann beispielsweise eine Reha nach einer OP beginnen, während anschließende Behandlungen mit Medikamenten weiterlaufen.
Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Rehabilitation bei Lungenkrebs
Lungenkrebs und die entsprechende Behandlung ist meist mit belastenden Symptomen, Nebenwirkungen oder Spätfolgen verbunden. dies kann Betroffene körperlich oder psychisch belasten.
Eine Rehabilitation (Reha) soll dabei helfen, sich von der Krebstherapie zu erholen und wieder zu Kräften kommen. Außerdem können Betroffene lernen, wie sie mit den Folgen der Krankheit und der Behandlung bestmöglich umgehen können. Für Berufstätige gehört auch die Rückkehr in den Beruf zu den Zielen.

Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt
In der Rehabilitation werden Lungenkrebs-Patienten und -Patientinnen umfassend von Ärzten und Ärztinnen beraten und betreut. Welche Angebote sie erhalten, richtet sich nach der individuellen Situation der Betroffenen. Infrage kommen beispielsweise:
- Atemtraining gegen Atemnot und Atembeschwerden
- Training zum Selbstmanagement für den Alltag, zum Beispiel der Umgang mit Sauerstoff bei Atemnot
- Raucherentwöhnung bei Bedarf
- Physiotherapie, Ergotherapie und / oder körperliches Training
- Psychoonkologische Beratung und Betreuung
- Entspannungstechniken
- Ernährungsberatung
- Behandlungen von Therapienebenwirkungen
- Medikamentöse Therapien
- Einleiten von Nachsorgemaßnahmen wie die Teilnahme an einer ambulanten Lungensportgruppe
Zum Weiterlesen
Wie genau eine Rehabilitation abläuft, wer Anspruch darauf hat, wie man sie beantragt und wer sie bezahlt beantwortet der Text Rehabilitation nach Krebs: So geht es nach der Krebstherapie weiter.
Ansprechpersonen für sozialrechtliche Fragen finden Sie unter Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?.
Einen Überblick zur Therapie von Beschwerden und Nebenwirkungen bei Krebs finden Sie unter Nebenwirkungen und Spätfolgen bei Krebs: Belastende Symptome und Therapiefolgen.
Nachsorge und Verlaufskontrollen bei Lungenkrebs
Follow-up
Manchmal bezeichnen Fachleute Nachsorgeuntersuchen oder Verlaufskontrollen auch als Follow-up. Dieser Begriff steht für Folgeuntersuchungen während oder nach einer Therapie.
Die Nachsorge schließt sich an die Therapie oder die Reha an, wenn der Betroffene wieder Zuhause ist. Ist die Krankheit nicht mehr heilbar, sprechen Fachleute von Verlaufskontrollen statt Nachsorge.
Je nach Krankheitsstadium und Gesundheitszustand der Betroffenen stehen unterschiedliche Ziele im Vordergrund.
Nachsorge: Nach Behandlungen in heilender Absicht
Die Nachsorge soll vor allem helfen, dass die Ärzte bei der Patientin oder dem Patienten einen Rückfall oder einen Zweittumor frühzeitig erkennen. So besteht für Betroffene die Chance, erneut mit dem Ziel der Heilung behandelt zu werden. Zusätzlich können die Ärzte Nebenwirkungen, Langzeit- und Spätfolgen der Therapie erfassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Dafür erhält jede Patientin und jeder Patient mit Lungenkrebs einen strukturierten, individuellen Nachsorgeplan.
Wo findet die Nachsorge statt? Betroffene können die Nachsorge von einer Klinik, aber auch ambulant von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in sogenannten Schwerpunktpraxen durchführen lassen.
Wann und wie häufig findet die Nachsorge statt? Patientinnen oder Patienten, die operiert oder bestrahlt wurden oder eine Strahlenchemotherapie erhalten haben, sollten sich in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss der Erstbehandlung das erste Mal untersuchen lassen. Diese Untersuchung dient vor allem dazu, um Behandlungsfolgen, die nach einer Operation oder Strahlentherapie auftreten können, zu erfassen und zu behandeln.
Weitere Nachsorge-Termine folgen zunächst in kürzeren und später in größeren Abständen:
- in den ersten 2 Jahren alle 3 Monate
- ab dem 3. Jahr alle 6 Monate
- nach 5 Jahren sollte das weitere Vorgehen mit dem Arzt besprochen werden
Sie haben Beschwerden?
Warten Sie nicht bis zum nächsten Nachsorgetermin – gehen Sie besser gleich zur Ärztin oder zum Arzt.
Wie läuft die Nachsorge ab? Die Ärztin oder der Arzt fragt nach dem allgemeinen Befinden und untersucht den Patienten oder die Patientin körperlich. Dazu können folgende Untersuchungen gehören:
- eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs
- eine Computertomographie (CT) des Brustkorbs
- die Überprüfung der Lungenfunktion
- eine Lungenspiegelung (Bronchoskopie)
- eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Kopfes).
Darüber hinaus kann die Patientin oder der Patient mit den behandelnden Ärzten auch nicht-medizinische Probleme wie die Versorgung Zuhause oder seelische Belastungen besprechen. Die Behandelnden können bei Bedarf weitere Ansprechpartner nennen, etwa ein ambulantes Pflegeteam oder Psychoonkologen.
Verlaufskontrollen: Wenn keine dauerhafte Heilung möglich ist

Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt
Wenn der Lungenkrebs nicht heilbar ist, geht es bei den Verlaufskontrollen vor allem darum, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten. Ziel ist, die Symptome der Erkrankung und der Therapie so gut wie möglich zu lindern und zu verhindern, dass die Krankheit weiter fortschreitet.
Dafür erhält jede Patientin und jeder Patient mit Lungenkrebs einen strukturierten, individuellen Plan für die Kontrolluntersuchungen.
Wie oft finden die Kontrollen statt?
- Die erste Untersuchung findet etwa 1 Monat nach Abschluss der ersten Therapieeinheit statt. Hierbei wollen die Ärzte feststellen, welche Beschwerden die oder der Betroffene hat, wie gut die Behandlung gegen den Tumor wirkt und ob es Nebenwirkungen gibt. So können die Ärzte frühzeitig mit einer nachfolgenden Therapie beginnen, wenn die Krankheit wieder fortschreiten sollte.
- Die nachfolgenden Untersuchungen sollten mindestens alle 3 bis 6 Wochen stattfinden.
Welche Untersuchungen erhalten Betroffene? Die Basis bildet immer das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt: Wie geht es der Patientin oder dem Patienten gesundheitlich? Sind seit dem letzten Termin Beschwerden aufgetreten? Dann folgen weitere Untersuchungen. Dazu gehören meist eine körperliche Untersuchung und – in Abständen von 6 bis 9 Wochen – eine Computertomographie (CT) von Brustkorb, Bauch und Becken. Je nach individueller Situation kann auch eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Kopfes zum Follow-up gehören.
Neben dem körperlichen Befinden sollten Patientinnen und Patienten beim Nachsorgetermin auch seelische Beschwerden ansprechen. Sich mit einer nicht heilbaren Erkrankung auseinanderzusetzen, kann extrem belastend sein. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können bei Bedarf weitere Ansprechpartner nennen, etwa ein ambulantes Pflegeteam oder Psychoonkologen.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Quellen und weiterführende Informationen
Leitlinien
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms, Langversion 4.0, 2025, AWMF-Registernummer: 020/007OL, abgerufen am 16.06.2025.