- Viele Krebspatientinnen und Krebspatienten bleiben heute vergleichsweise kurz im Krankenhaus. Nach der Entlassung dauert es meist einige Tage bis zum nächsten Arzttermin oder bis es mit der "Reha" weitergeht.
- Der Fachbegriff für den Übergang von der Klinik in eine weitergehende Versorgung lautet "Entlassmanagement". Man spricht auch von "Schnittstellenmanagement" oder allgemeiner von "Versorgungsmanagement".
- Das Ziel: Es soll keine Lücke zwischen stationärer und ambulanter Versorgung entstehen. Die Patienten sollen schon in der Klinik erfahren, wie es nach der Entlassung weitergeht und welche Ansprechpartner es gibt.
Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Planung der Entlassung: Ansprechpartner im Krankenhaus
Die Krankenhausbehandlung ist beendet, der Termin der Entlassung naht. Manche Patienten können es gar nicht abwarten und möchten so schnell wie möglich wieder nach Hause. Andere Patienten fühlen sich noch stark geschwächt und befürchten, ohne Hilfe in der ersten Zeit nicht zurechtzukommen.
Dabei ist nicht nur die medizinische Situation entscheidend: Wie eine Patientin oder ein Patient lebt und wohnt, spielt ebenfalls eine Rolle: Kommt man in der eigenen Wohnung gut zurecht? Können Familie oder Freunde bei Bedarf helfen? Reicht diese Hilfe aus? Oder ist der Betroffene alleinstehend und benötigt professionelle Unterstützung?
Die Entlassungsplanung ist immer etwas auf den Einzelnen Zugeschnittenes. Patienten sollten daher möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Klinikmitarbeitern suchen, wenn sie sich Sorgen um die ersten Tage zuhause machen. Kurz vor der Entlassung bieten meist die Klinikmitarbeiter ein solches Gespräch an. Gemeinsam lässt sich der tatsächliche Bedarf klären und Hilfe planen.
Das sind die Ansprechpartner: An der Planung der Entlassung sind alle Mitarbeiter beteiligt, die schon für die eigentliche Behandlung zuständig waren: die Ärzte, die Pflegefachleute der Station, je nach Situation auch Psychoonkologen, Pharmazeuten und weitere Spezialisten. Bei den Mitarbeitern des Kliniksozialdienstes laufen viele Informationen zusammen: Sie beraten, unterstützen und organisieren.
- Alle diese Ansprechpartner können Patienten ansprechen, wenn sie sich Sorgen um die ersten Tage nach der Entlassung machen. Das Behandlungsteam tauscht sich aus und leitet die notwendigen Schritte in die Wege.
- Wünscht sich die Patientin oder der Patient, dass Angehörige beim Gespräch mit Ärzten, Pflegefachkräften oder Kliniksozialdienst dabei sein sollen? Dann können sie fragen, ob ein gemeinsamer Termin möglich ist und wie die Terminabsprache am besten geregelt wird.
Grundlagen: So läuft die Entlassung ab
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Die behandelnden Ärzte entscheiden zunächst anhand des aktuellen Gesundheitszustandes, wann die Patientin oder der Patient nach Hause gehen kann. Für ihre Entscheidung beziehen sie Berichte des Pflegeteams und aller weiteren Mitarbeiter ein, die an der Versorgung beteiligt sind. In manchen Kliniken gibt es auch "Case Manager". Dies sind in der Regel Pflegefachleute, die alle Informationen sammeln und die entsprechende Maßnahmen koordinieren.
Das Behandlungsteam bespricht in der Regel frühzeitig, welche Hilfe Patienten in der ersten Zeit benötigen. Wichtig sind auch die Fragen, ob eine stationäre oder ambulante Anschlussrehabilitation sinnvoll ist und wie die Nachsorge aussehen kann. Diese Informationen nutzt der Kliniksozialdienst, um konkrete Fragen mit Patienten oder mit deren Einverständnis auch mit Angehörigen zu besprechen und organisatorisch tätig zu werden. Die behandelnden Ärzte stellen die notwendigen Verordnungen aus.
Bei seiner Arbeit kann der Kliniksozialdienst auf die Informationen der Kranken- und Pflegekassen und der Rentenversicherungsträger zurückgreifen, auf Adressen von Reha-Einrichtungen, Pflegediensten oder anderen möglichen Ansprechpartnern. Ist man damit einverstanden, hilft der Kliniksozialdienst auch dabei, wichtige Formalitäten in die Wege zu leiten. Ebenfalls wichtig ist der Kontakt zur Krankenkasse, wenn es um die Kostenübernahme einzelner Leistungen geht.
Gesetzliche Grundlagen
Ein verbindliches Entlassmanagement an deutschen Krankenhäusern gibt es seit dem Jahr 2012. Grundlage ist eine Regelung im Sozialgesetzbuch V. Das im Juli 2015 in Kraft getretene "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz" legt fest, dass das Krankenhaus-Entlassmanagement verbessert werden soll. Dazu wurden der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, einen Rahmenvertrag zu schließen.
Seit dem 1. Oktober 2017 gilt dieser Rahmenvertrag "Entlassmanagement". Krankenhäuser sind nun verpflichtet festzustellen, ob ein Krebspatient eine Anschlussversorgung benötigt. Falls erforderlich, müssen sie ein strukturiertes Entlassmanagement anbieten.
Die konkreten Abläufe können sich von Klinik zu Klinik unterscheiden. Auf den Internetseiten vieler Kliniken kann man sich zum Entlassmanagement informieren.
Entlassmanagement: Individuell planen
Lexikon
Brückenpflege: Professionelle Pflegekräfte mit einer Palliative-Care-Ausbildung organisieren für schwerkranke Krebspatienten einen schnellen Übergang vom Krankenhaus nach Hause.
Jede Krebspatientin und jeder Krebspatient hat eine ganz eigene Krankheitssituation. Daher ist es wichtig, jede Entlassung individuell zu planen. Dazu gehört, je nach Bedarf:
- die Einschätzung des allgemeinen Unterstützungs- und Behandlungs- und Pflegebedarfs in den ersten Tagen nach Entlassung
- die Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, die sich zeitnah anschließen sollen
- die Sicherstellung der ärztlichen Weiterbetreuung
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterial, Hilfs- oder Heilmitteln für die ersten Tage
- die Sicherstellung der häuslichen Versorgung und pflegerischen Betreuung
- die Organisation von Übergangs-/ Brückenpflege
- bei Bedarf der Kontakt zu ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen
- bei Berufstätigen: falls notwendig eine "Krankmeldung", also die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 7 Tage
Zu einer gut organisierten Entlassung gehört auch die Weitergabe von Informationen: Patienten und die später zuständigen Ärzte erhalten bei der Entlassung Dokumente, die alle wichtigen Informationen für die Weiterbehandlung enthalten sollten. Dazu gehören ein Arztbrief als sogenannter Überleitungs- oder Entlassungsbericht, je nach Bedarf auch Rezepte und weitere Verordnungen. Je nach Klinikorganisation kommt bei Pflegebedarf ein gesonderter pflegerischer Entlassungsbericht dazu.
Das Krankenhaus kann auch eine Bescheinigung über den stationären Aufenthalt für den Arbeitgeber und die Krankenkasse ausstellen. Seit dem 17. März 2016 darf die entlassende Klinik bei Bedarf zudem die weitere "Krankschreibung" ausstellen, also die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für bis zu 7 Tage.
Kann man voraussichtlich nach dieser einen Woche noch nicht zurück an den Arbeitsplatz? Dann sollte man sich allerdings rechtzeitig eine Anschlussbescheinigung vom Hausarzt oder Facharzt geben lassen. Nur so lassen sich Probleme mit der Zahlung von Krankengeld oder Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden.
Wichtige Fragen vor der Entlassung
Spätestens, wenn der Entlassungstermin feststeht, sollte sich die Krebspatientin oder der Krebspatient bei den behandelnden Ärzten erkundigen, wie sie den voraussichtlichen körperlichen Zustand nach dem Krankenhausaufenthalt einschätzen. Gemeinsam mit den professionellen Pflegekräften sollten die Patienten konkret klären:
- Fühle ich mich fit genug für zu Hause?
- Brauche ich vor der Entlassung noch Anleitung, zum Beispiel im Umgang mit bestimmten Hilfsmitteln?
- Welche Alltagstätigkeiten kann ich voraussichtlich selbst übernehmen, wobei werde ich vielleicht Hilfe benötigen?
- Geht es um kurzfristige Hilfe, und bin ich nach kurzer Zeit wieder genauso belastbar wie vorher?
- Oder werde ich voraussichtlich längerfristigen Unterstützungsbedarf haben?
- Aus welcher Situation heraus bin ich ins Krankenhaus gekommen? Habe ich selbst das Gefühl, dass ich ohne Hilfe klarkomme, oder brauche ich eigentlich schon länger Unterstützung, zum Beispiel bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen, oder bei der Versorgung mit Lebensmitteln?
- Ist meine Wohnung ausreichend "barrierefrei"? Oder muss ich zum Beispiel mehrere Treppen überwinden, wenn ich zum nächsten Arztbesuch oder zum Einkaufen aus dem Haus gehe?
- Ist jemand da, der sich kümmert? Können Verwandte oder Bekannte helfen?
- Ist professionelle Unterstützung notwendig?
Die Patienten sollten auch rechtzeitig klären, wie sie nach der Entlassung nach Hause kommen: Gibt es jemanden, der sie bei Bedarf abholen kann? Oder halten die Ärzte eine Taxifahrt oder einen Krankentransport für sinnvoll?
Ambulante Behandlung: Weitere Betreuung klären
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Wie es mit der Therapie weitergeht, haben viele Krebspatienten schon bei der Planung der gesamten Behandlung mit ihren Ärzten besprochen. Vor der Entlassung sollten sie aber auf jeden Fall klären, ob sich an der vorgesehenen Planung etwas geändert hat.
Eine ambulante Krebstherapie kann man in einer Klinikambulanz oder bei einem niedergelassenen Facharzt erhalten, der Erfahrung in der Behandlung von Krebs hat. Auch den Hausarzt kann man weiter einbeziehen: Er verfügt zwar selten über die Möglichkeit, zum Beispiel eine Bestrahlung oder eine ambulante Chemotherapie durchzuführen. Er kann als vertrauter Ansprechpartner aber ebenfalls Arztbriefe bekommen.
- Wichtig: Wenn mehrere Ärzte beteiligt sind, sollten die Patienten klären, wer der "therapieführende" Arzt für die eigentliche Krebsbehandlung sein soll.
Für viele Krebspatienten sind außerdem weitere Kontrollen und Nachuntersuchungen wichtig. Muss man dafür in die Krankenhausambulanz oder eher zu einem niedergelassenen Arzt? Auch hier helfen die Klinikärzte mit Informationen weiter.
Nicht nur ärztliche Ansprechpartner sind für die Weiterbehandlung bedeutsam: In der Phase der Rehabilitation können noch weitere Berufsgruppen Unterstützung bieten, zum Beispiel Physiotherapeuten. Wie der Bedarf aussieht, können ebenfalls die behandelnden Ärzte am besten beurteilen.
Medikamente und Heilmittel: Versorgung sicherstellen
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Im Krankenhaus erhalten Krebspatientinnen und Krebspatienten jeden Tag alle benötigten Medikamente. Dazu gehören in der Regel auch solche, die sie schon vorher gegen andere Erkrankungen als die eigentliche Krebserkrankung eingenommen haben: etwa Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes.
Nicht selten macht die Krebserkrankung aber eine Anpassung dieser Arzneimittel notwendig. Manche Medikamente müssen zeitweilig abgesetzt werden, bei anderen ist eine andere Dosierung notwendig.
Medikamenteneinnahme nach der Entlassung: In den meisten Kliniken ist eine Übersicht über die bisherige und die empfohlene weitere "Medikation" üblich. Fachleute sprechen von einem Medikationsplan. Der Entlassungsbericht oder Arztbrief, den das Krankenhaus ausstellt, enthält in der Regel ebenfalls die relevanten Informationen zu den Arzneimitteln. Diese Informationen gehen an den weiterbehandelnden Arzt.
Ein Rezept vom Krankenhaus?
Wichtig zu wissen
Ein in der Klinik ausgestelltes Arzneimittelrezept ist besonders gekennzeichnet. Man muss es innerhalb von drei Werktagen, einschließlich Samstag, in der Apotheke einlösen. Sonst verfällt es.
Bei Bedarf können die Patienten auch vom Krankenaus ein Rezept für Arzneimittel bekommen, oder im Notfall sogar einen kleinen Medikamentenvorrat, mit dem man über die ersten Tage kommt. Krankenhausärzte dürfen aber nur die kleinste Packungsgröße von Arzneimitteln verordnen. Für Anschlussrezepte ist der weiterbehandelnde Arzt zuständig.
Entlassungen zum Wochenende: Patienten sollten nachfragen, wie die Arzneimittelversorgung geregelt werden kann: Hat man alle nötigen Medikamente vorrätig? Oder muss noch schnell ein Rezept in der Apotheke einlösen? Ist man noch nicht mobil genug, um selbst zur Apotheke zu gehen? Dann gibt es vielleicht eine Apotheke in der Nähe, die einen Bestell- und Lieferdienst anbietet.
Verordnung für die erste Physiotherapie oder Lymphdrainage: Solche Verordnungen darf die Klinik für 7 Tage ausstellen, wenn die Behandlung zeitnah und ohne Unterbrechung erfolgen sollte. Umfangreiche Physiotherapie-Verordnungen über mehrere Wochen oder Rezepte für einen großen Vorrat an Arzneimitteln dürfen die Kliniken aber nicht ausstellen.
Hilfsmittel: Beschaffung direkt nach der Entlassung
Vom Verbrauchsmaterial zur Wundversorgung über die Gehhilfe bis hin zum Krankenbett: Das sind Beispiele für Hilfsmittel, die Patienten nach einer Krankenhausbehandlung unter Umständen benötigen. Oft verordnet erst der weiterbehandelnde Arzt solche Hilfsmittel, die nach der Entlassung nötig sind.
Doch wer beschafft Hilfsmittel, die vom ersten Tag an gebraucht werden? Auch Hilfsmittel können im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhausärzten verordnet werden. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, kann man eine Verordnung für 7 Tage nach der Entlassung erhalten. Ein Beispiel sind Hygieneinlagen. Bei Hilfsmitteln, die nicht für den Verbrauch bestimmt sind, etwa eine Gehhilfe oder ein Pflegebett, gilt diese Begrenzung der Verordnungsdauer nicht.
Nach der Klärung des voraussichtlichen Bedarfs mit den Ärzten und Pflegefachleuten kann der Kliniksozialdienst noch vor der Entlassung die eigentliche Organisation übernehmen. Die Mitarbeiter nehmen dafür Kontakt mit der Krankenkasse auf: Die gesetzlichen Kassen haben für viele Hilfsmittel entsprechende Verträge mit bestimmten Lieferanten abgeschlossen.
Viele Produkte können dann sogar nach Hause geliefert werden - man muss also zumindest in den ersten Tagen meist nicht gleich ins Sanitätshaus oder zu anderen Hilfsmittelanbietern. Anschließend werden die notwendigen Hilfsmittel von den behandelnden Ärzten verordnet.
Versorgung im Alltag: Unterstützung nach der Klinikentlassung
Ist man als Patient nach der Krankenhausentlassung voraussichtlich noch einige Tage zu geschwächt, um beispielsweise allein zur Apotheke oder zum ersten Arzttermin zu kommen? Viele Patienten bitten in dieser Situation Verwandte, Freunde oder Nachbarn um ihre Begleitung oder Unterstützung bei Erledigungen.
Ist dies nicht möglich, sollten Patienten mit dem Kliniksozialdienst darüber sprechen, um gemeinsam nach Alternativen zu suchen. So kann man zum Beispiel fragen, ob die Krankenkasse die Fahrt mit dem Taxi oder einem Krankentransport zur Arztpraxis oder Klinikambulanz oder zur Rehaklinik übernimmt. Ist der Gesundheitszustand des Patienten sehr schlecht, machen viele Ärzte Hausbesuche.
Auch Liefer- und Bringdienste können eine große Hilfe sein. Viele Apotheken bieten die Lieferung von Medikamenten beziehungsweise von Hilfsmitteln an. Sanitätsfachgeschäfte liefern in Absprache mit der Krankenkasse ebenfalls notwendige Produkte.
Häusliche Pflege: Professionelle Unterstützung zu Hause
Ist eine Krebspatientin oder ein Krebspatient nach der Entlassung stark eingeschränkt, können sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf häusliche Krankenpflege stellen. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung, dann kann der Kliniksozialdienst bei der praktischen Organisation weiterhelfen. Der Grund: Niemand soll länger im Krankenhaus bleiben müssen, als unbedingt nötig.
Auch diese Verordnung ist zeitlich befristet: Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege nur bis zu 7 Tage nach der Klinikentlassung verordnen. Voraussetzung ist außerdem, dass niemand mit im Haushalt lebt, der den Kranken im erforderlichen Umfang versorgen kann. Nach den ersten 7 Tagen muss die weitere Verordnung von Krankenpflege durch die behandelnden Ärzte erfolgen.
Zur häuslichen Krankenpflege gehört zum Beispiel die Versorgung von Operationswunden und der Verbandswechsel, die Gabe von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung, Blutdruckmessen und Ähnliches.
Brücken- oder Überleitungspflege: An vielen Kliniken gibt es Angebote der Brücken- oder Überleitungspflege: Hier wird insbesondere die Pflege von einem Überleitungs-Pflegeteam der Klinik übernommen, das sich in den ersten Tagen zuhause um den Patienten kümmert.
Ambulante Pflegedienste: Die häusliche Krankenpflege wird meist von ambulanten Pflegediensten erbracht, die dafür Fachpflegekräfte und bei Bedarf auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die häusliche Versorgung einsetzen.
Wichtig: Häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung ist in der Regel eine vorübergehende Leistung. Ist absehbar, dass man als Krebspatient auf Dauer Pflege benötigt? Dann sollte geklärt werden, ob ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht.
Patienten, die bereits vor der Krebserkrankung pflegebedürftig waren, können kurzfristig jedoch zusätzlich häusliche Krankenpflege bekommen: Dieses vorübergehende "Mehr" an Pflege als Leistung der Krankenkasse anstatt der Pflegeversicherung ist sogar für Betroffene möglich, die im Heim versorgt werden.
Patienten oder ihre Angehörigen sollten allerdings gemeinsam mit dem Kliniksozialdienst prüfen, ob die bisherige Einrichtung kurz- wie langfristig noch für sie geeignet ist und die zusätzliche Pflege übernehmen kann.
Zum Weiterlesen
Für die Pflege bei und nach Krebs hat der Krebsinformationsdienst Ansprechpartner und Links zusammengestellt.
Und wenn die Pflege zu Hause nicht ausreicht?
Was tun, wenn die Behandlung im Krankenhaus zwar abgeschlossen ist, man zuhause aber auf keinen Fall zurechtkommt? Für manche Patienten reichen die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung einfach nicht aus: etwa weil ihre Wohnung keine Pflege zuhause erlaubt oder gar nicht für sie zugänglich wäre, oder weil sie ganz besondere Versorgung benötigen.
Kurzzeitpflege: Für sie gibt es die Möglichkeit, eine "Kurzzeitpflege" zu beantragen. Diese Form der Pflege erfolgt in einem spezialisierten Pflegeheim, normalerweise für eine Dauer von maximal vier Wochen. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich.
Antrag auf Pflegegrad: Stellt sich während der Kurzzeitpflege heraus, dass die Pflegebedürftigkeit längere Zeit bestehen bleiben wird, dann ist ein Antrag auf einen Pflegegrad ratsam.
Palliative Versorgung: Für sehr kranke Patienten kommt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eventuell statt eines Pflegeheims auch ein Hospiz oder eine ähnliche Einrichtung in Betracht. Möglich ist auch die Verlegung auf die Palliativstation eines Krankenhauses. Auch hier können die Kliniksozialdienste gemeinsam mit den behandelnden Ärzten bei der Organisation helfen.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet Hintergrundinformationen zum Entlassungsmanagement oder zur ambulanten Pflege sowie zu weiteren Themen.
Gesetzlicher Hintergrund
Das Entlassmanagement für gesetzlich Versicherte regelt das Sozialgesetzbuch. Wörtlich heißt es dort: "Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung." (§39 Abs. 1a SGB V).
Der Rahmenvertrag "Entlassmanagement" des GKV-Spitzenverbandes regelt auf der Grundlage von § 39 Absatz 1a SGB V die Details zum Entlassmanagement.
Details sind außerdem durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Dazu gehören beispielsweise die Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit, zur häuslichen Krankenpflege und die eigentliche Richtlinie zur Krankenhausbehandlung. Alle Richtlinien sind im Internet abrufbar.
Weiterführende Links zu den Richtlinien:
- Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement
- Hilfsmittel-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement
- Soziotherapie-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement
- Heilmittel-Richtlinie: Verordnung im Rahmen des Entlassmanagement
- Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements
- Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entlassmanagements
Über aktuelle Änderungen informiert der G-BA.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Internetseite zum Rahmenvertrag Entlassmanagement.
Auf den Seiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft finden sich Umsetzungshinweise und weitere Informationen zum Entlassmanagement.
Privat Versicherte profitieren ebenfalls von den durch die gesetzlichen Krankenversicherungen vorgegebenen Strukturen und dem von den Kliniken durchgeführten Entlassmanagement. Allerdings kann die Anschlussversorgung anders organisiert sein, so zum Beispiel die Pflegeberatung. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag und können bei der zuständigen Krankenversicherung erfragt werden.