- In der Krebsdiagnostik werden Röntgenuntersuchungen häufig eingesetzt.
- Die Strahlenbelastung durch eine Röntgenuntersuchung ist in der Regel gering.
- Wir erklären, wie eine
nRöntgen-Untersuchung abläuft und wann Kontrastmittel notwendig sind.
Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Grundlagen: Röntgendiagnostik in der Medizin
Ende des 19. Jahrhunderts entdeckte der deutsche Physiker Wilhelm Conrad Röntgen die nach ihm benannten Röntgenstrahlen. Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen - genau wie sichtbares Licht, ultraviolette Strahlung ("UV-Licht") oder Radiowellen. Röntgenstrahlen sind aber energiereicher als die genannten Strahlungsarten, sie können den Körper durchdringen. Dabei werden die Strahlen aber mehr oder weniger stark abgeschwächt: Gewebe und Organe sind unterschiedlich strahlendurchlässig. Diesen Effekt macht man sich bei der Bildgebung zunutze: Gewebe wie etwa Knochen, die die Röntgenstrahlen nicht gut durchlassen, werfen auf dem Bild einen hellen "Schatten".
Röntgen bei Krebs: Wann werden Röntgen-Aufnahmen gemacht?
Röntgenuntersuchung
Die Röntgenuntersuchung eignet sich dazu, einen ersten Blick in den Körper zu werfen. Andere bildgebende Untersuchungsmethoden spielen in Krebsmedizin zunehmend eine Rolle: Sie machen Details sichtbar, die auf einem Röntgenbild nicht zu sehen sind. Welches bildgebende Verfahren im Einzelfall das richtige ist, muss man mit den behandelnden Ärzten besprechen.
Röntgenuntersuchungen lassen sich vergleichsweise schnell und einfach durchführen. Röntgengeräte gibt es in fast allen Kliniken und bei vielen niedergelassenen Ärzten. Zur Beurteilung vieler medizinischer Fragen ist die Untersuchung nach wie vor sehr gut geeignet, und sie ist auch weniger belastend als einige andere, modernere Verfahren, wie beispielsweise die Computertomographie. Hat jemand auffällige Symptome wie einen hartnäckigen Husten oder Knochenschmerzen, wird daher oft zunächst eine Röntgenaufnahme gemacht. Dies gilt vor allem, wenn noch kein eindeutiger Krebsverdacht besteht. Bei manchen Patienten werden Tumoren oder Metastasen so als Zufallsbefund auf Röntgenbildern entdeckt, die aus einem ganz anderen Grund gemacht wurden.
Bei der statischen Röntgenuntersuchung unterscheidet man analoge von digitalen Aufnahmen: In der klassischen Röntgenuntersuchung belichten die Röntgenstrahlen eine Folie, auf der ein Negativbild des Körpers entsteht. Heute wird überwiegend digital geröntgt: Die Bilder werden im Computer berechnet und können dort gespeichert oder ausgedruckt werden. Neben der statischen Röntgenaufnahme gibt es die sogenannte Röntgen-Durchleuchtung. Sie ist quasi eine Liveaufnahme, mit der Ärzte auch ohne Kamera einen Blick ins Körperinnere werfen können. Deshalb wird sie oft ergänzend zu anderen Untersuchungen oder auch bei Operationen angewendet. Bei Endoskopien, wie etwa der Spiegelung der Gallengänge und der Bauchspeicheldrüse, ermöglicht sie Ärzten zum Beispiel eine schnelle Kontrolle, ob notwendige Untersuchungsgeräte richtig platziert wurden.
Trotz neuer Verfahren unverzichtbar
Ist das Röntgen nicht eine vergleichsweise alte oder auch "altmodische" Technik? Mit der Computertomographie oder der Magnetresonanztomographie stehen heute zwar moderne Verfahren zur Verfügung, die unter mehreren Gesichtspunkten genauer sind als das einfache Röntgen. Bei vielen Fragestellungen haben sie das Röntgen bereits ersetzt. Allerdings sind diese Methoden aufwändiger und für Patienten zum Teil auch belastender als eine Röntgenaufnahme. Bei der Wahl der der Untersuchungsmethode berücksichtigen die Ärzte auch die Strahlenbelastung: Sie ist bei der gewöhnlichen Röntgenuntersuchung meist geringer als bei der Computertomographie. Bei sehr häufigen Röntgenuntersuchungen muss der Nutzen dennoch gegen das Strahlenrisiko aufgewogen werden.
Welche Untersuchungsmethode jeweils die sinnvollste ist, hängt aber von vielen Faktoren ab. Als Patient bespricht man dies am besten direkt mit den behandelnden Ärzten.
Technik: Wie funktioniert das Röntgen?
Röntgenbilder
Röntgenstrahlen durchdringen den Körper. Die austretenden Strahlen belichten einen Röntgenfilm, eine Speicherfolie oder einen elektronischen Detektor. Organe, die die Röntgenstrahlen nicht durchlassen, werfen einen hellen Schatten im Bild.
Röntgengeräte bestehen aus einer Röntgenröhre und einer Aufnahmeeinheit. Die Röntgenröhre erzeugt energiereiche Strahlung. Die Strahlen werden durch eine kleine Öffnung in der Röntgenröhre auf den Körper gelenkt, gezielt auf das zu untersuchende Organ oder die zu untersuchende Körperregion. Die energiereiche Röntgenstrahlung kann den Körper durchdringen. Je dichter das Gewebe ist, desto weniger Strahlung lässt es jedoch hindurch. Manche Organe sind besonders dicht, zum Beispiel Knochen, und werfen deshalb einen "Schatten", der im Bild hell erscheint. Andere Organe, wie zum Beispiel die Lunge, die sehr viel Luft enthält, lassen einen Großteil der Röntgenstrahlen hindurch. Sie erscheinen im Bild daher dunkel.
Die Aufnahmeeinheit hinter der Röntgenröhre kann eine Filmfolie enthalten, die wie der Film einer klassischen Fotokamera entwickelt wird. Moderne, digitale Röntgengeräte hingegen enthalten Speichermedien: So können die Bilder direkt auf einen angeschlossenen Computer übertragen werden, sie lassen sich per E-Mail verschicken oder ausdrucken. Auch die Nachbearbeitung ist möglich: Kontrast und Helligkeit des Bildes lassen sich so nachträglich noch anpassen.
Bei der Röntgen-Durchleuchtung kann das Innere des Körpers "live" auf einem Monitor dargestellt werden. Die Durchleuchtung ist besonders geeignet, um ein sich bewegendes Organ zu untersuchen. Mit der Durchleuchtung können Ärzte zum Beispiel beobachten, wie sich ein Kontrastmittel etwa durch Speiseröhre, Magen oder Darm ausbreitet. So werden durch Tumoren verursachte Engstellen sichtbar. Auch die richtige Lage von Sonden, endoskopischen Untersuchungsgeräten oder Biopsienadeln lässt sich so direkt während einer Untersuchung kontrollieren. Ausdrucke, also klassische Röntgenbilder, oder die Speicherung von einzelnen Bildern sind trotzdem möglich.
Weiterentwicklungen der Röntgendiagnostik
Eine Weiterentwicklung der klassischen Röntgenaufnahme ist die Computertomographie. In der Früherkennung und Diagnostik von Brustkrebs spielt die Mammographie eine wichtige Rolle - sie beruht ebenfalls auf der Anwendung von Röntgenstrahlen.
Ansprechpartner: Wohin zur Röntgen-Untersuchung?
Röntgengeräte sind weit verbreitet. Wer eine Röntgenaufnahme machen lassen will, muss nicht zwangsläufig zu einem Röntgen-Facharzt gehen, einem Radiologen.
In vielen Praxen niedergelassener Ärzte gibt es ein eigenes Röntgengerät, zum Beispiel bei Orthopäden, Chirurgen, Lungenfachärzten oder Zahnärzten. Allerdings darf nicht jeder Arzt Röntgenstrahlen bei seinen Patienten anwenden. Er muss dazu eine besondere Zusatzausbildung machen und die Genehmigung beantragen, ein Röntgengerät zu betreiben.
In Krankenhäusern gibt es meist eine eigene Röntgenabteilung. Die dort tätigen Radiologen und medizinisch-technischen Radiologieassistenten (MTRA) führen Untersuchungen durch und werten Aufnahmen aus. In großen Krebszentren bringen Radiologen ihr Fachwissen in die sogenannten Tumorkonferenzen ein und besprechen mit den behandelnden Ärzten, was die jeweiligen Untersuchungsergebnisse für einen Patienten bedeuten.
Untersuchung: Wie läuft das Röntgen ab?
Für eine Röntgenuntersuchung ist normalerweise keine Vorbereitung notwendig. Trotzdem sollte man bei der Terminvereinbarung für alle Fälle nachfragen, worauf man achten muss. Ein Beispiel: Metallteile von Reißverschlüssen oder BH-Bügeln können einen "Schatten" auf den Bildern verursachen, falls sie den zu untersuchenden Körperbereich abdecken. Entsprechende Kleidungsstücke und Schmuck muss man daher vor der Untersuchung ablegen.
Ob man im Liegen, Sitzen oder Stehen untersucht wird, hängt von der betroffenen Körperregion und Fragestellung ab. Die Röntgenröhre wird vor oder über dem Körper positioniert, die Aufnahmeeinheit (Filmkassette, digitales Speichermedium) hinter oder unter ihm. MTRA oder Arzt begrenzen das Strahlenfeld durch Filter und durch weitere Einstellungen des Geräts. Dies stellt sicher, dass möglichst wenig oder gar keine Streustrahlung auf andere Körperteile auftrifft. Damit die besonders strahlenempfindlichen Keimdrüsen (Eierstöcke oder Hoden) geschützt sind, bekommt man je nach Situation eine Bleischürze, die die Strahlung zusätzlich etwas abschirmt.
Die Röntgenaufnahme selbst dauert meist nur wenige Sekunden. Falls Atembewegungen zu "Verwackelungen" führen könnten, bitten Arzt oder MTRA darum, kurz die Luft anzuhalten und sich nicht zu bewegen. Wegen der Röntgenstrahlen verlässt das Fachpersonal während der eigentlichen Aufnahme den Raum oder begibt sich hinter eine Abschirmung. Die Röntgenstrahlen würden für die Mitarbeiter ein höheres Risiko darstellen als für Patienten: Sie wären im Unterschied zu diesen täglich der Strahlung ausgesetzt. Im Laufe ihres Arbeitslebens würden sie ohne entsprechenden Schutz eine unvertretbar hohe Gesamtdosis "ansammeln".
Dürfen Schwangere geröntgt werden?
Da Röntgenaufnahmen mit einer gewissen Strahlenbelastung einhergehen, dürfen sie bei Schwangeren nur in dringenden Ausnahmefällen durchgeführt werden. Frauen im gebärfähigen Alter werden daher vom Röntgenpersonal gefragt, ob sie schwanger sind. Auch wer sich noch nicht sicher ist, ob eine Schwangerschaft vorliegt, sollte den Arzt oder die medizinisch-technischen Röntgenassistenten unbedingt darauf hinweisen.
Kontrastmittel: Immer notwendig?
Kontrastmittel
Mit Kontrastmitteln lassen sich im Röntgenbild unterschiedliche Gewebe besser voneinander unterscheiden. Die meisten Menschen vertragen die Mittel ohne Nebenwirkungen.
Nur diejenigen Organe und Gewebe, die die Röntgenstrahlung "aufhalten", sind auf einem Röntgenbild gut zu erkennen, zum Beispiel die Knochen. Diese erscheinen im Bild hell. Organe, die Röntgenstrahlen durchlassen, erscheinen dunkel, zum Beispiel die Lunge: Sie enthält viel Luft. Um Organe oder Gewebe besser sichtbar zu machen, die an sich schlecht auf dem Röntgenbild zu sehen sind, kann ein Kontrastmittel eingesetzt werden. Solche Kontrastmittel nutzen Ärzte zum Beispiel bei der Untersuchung von Speiseröhre, Magen oder Darm, oder bei der sogenannten Angiographie, der Darstellung der Blutgefäße.
Je nach Fragestellung bekommt man das Kontrastmittel in die Blutbahn gespritzt oder muss es trinken. Es gibt sogenannte "positive Kontrastmittel", die Jod oder Barium enthalten und für die Röntgenstrahlen kaum durchlässig sind. Trinkt man beispielsweise Barium-haltiges Kontrastmittel, erscheint dieses im Röntgenbild sehr hell, und die Wände von Speiseröhre, Magen oder Darm sind besser zu erkennen als ohne diese "Füllung". So lassen sich auch Verdickungen oder Ausstülpungen der Wände erkennen, wie sie zum Beispiel durch einen Tumor entstehen können. "Negative Kontrastmittel" hingegen (Luft, Kohlendioxid) sind für die Röntgenstrahlung durchlässig: Sie werfen deshalb keinen Schatten, erscheinen also auf dem Bild dunkel. Positiv oder negativ heißt hier nicht, dass die Kontrastmittel besser oder schlechter verträglich sind, sondern nur, dass sie im Bild hell oder dunkel dargestellt werden.
Können Kontrastmittel Nebenwirkungen haben?
Komplikationen ist insgesamt gering. Wer schon einmal Kontrastmittel erhalten und diese schlecht vertragen hat, oder bei wem Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt sind, sollte dies vor der Untersuchung dem Arzt mitteilen. Bei manchen Vorerkrankungen oder bei inneren Verletzungen dürfen bestimmte Kontrastmittel allerdings grundsätzlich nicht zum Einsatz kommen.
- Vor der Untersuchung spricht man mit den behandelnden Ärzten über mögliche Risiken. Sind solche bekannt, wird abgeklärt, ob andere Untersuchungsverfahren eine Alternative darstellen könnten.
Welche Nebenwirkungen können auftreten? Wird ein Kontrastmittel gespritzt, verspüren manche Menschen ein vorübergehendes Kribbeln oder Wärmegefühl im Körper. Nach dem Trinken eines Kontrastmittels können Übelkeit, Durchfälle oder Bauchschmerzen auftreten. Allergische Reaktionen, die von Hautausschlägen über Übelkeit oder Kreislaufstörungen bis hin zu Symptomen eines allergischen Schocks reichen können, sind sehr selten. Auch andere Nebenwirkungen, wie eine Beeinträchtigung der Nieren- oder Schilddrüsenfunktion (nach Gabe jodhaltiger Kontrastmittel), kommen sehr selten vor. Wer während oder innerhalb der ersten Stunden oder Tage nach der Untersuchung ungewöhnliche Symptome bemerkt, sollte den Arzt aber auf jeden Fall darauf hinweisen.
Risiken: Wie hoch ist die Strahlenbelastung beim Röntgen?
Die Strahlenbelastung durch eine Röntgenuntersuchung ist in der Regel gering. Die genaue Dosis hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der untersuchten Körperregion, dem eigenen Körperbau oder von den notwendigen technischen Einstellungen bei der jeweiligen Untersuchung.
Auf keinen Fall ist die Belastung mit der Dosis zu vergleichen, die für eine Strahlentherapie bei Krebs angewandt wird: Sie ist weit geringer.
- Allgemeine Aussagen zur Strahlenbelastung zu machen, ist schwierig. Eine genaue Angabe zur Strahlendosis der jeweiligen Aufnahme kann nur der untersuchende Arzt machen.
Um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden, sollte man die Ärzte über bereits gemachte Aufnahmen informieren, vor allem bei der Überweisung von einem Arzt zum anderen. Hilfreich ist es daher auch, einen sogenannten Röntgenpass zu führen. Darin werden Ort und Datum der Röntgenuntersuchungen sowie die geröntgte Körperregion notiert. Seit Ende 2018 sind Ärzte jedoch nicht mehr verpflichtet, einen Röntgenpass auszustellen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) spricht sich dennoch dafür aus, gemachte Untersuchungen weiterhin dokumentieren zu lassen. Auf der Internet-Seite des BFS gibt es einen Vordruck für einen Röntgenpass unter: www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/diagnostik/roentgen/roentgenpass.html.
Die Röntgenbilder selbst gehören zwar formal dem Arzt beziehungsweise der Klinik, in der sie gemacht wurden. Viele Ärzte geben Kopien, Ausdrucke oder sogar eine CD-Rom aber gleich nach der Untersuchung mit. Radiologische Praxen verfügen heute auch häufig über die Möglichkeit, elektronisch gespeicherte Aufnahmen direkt an den Arzt zu schicken, der die Untersuchung angefordert hat, oder sie bei Bedarf an einen anderen Mediziner oder ein Krankenhaus zu versenden.
Wie ist der Strahlenschutz gesetzlich geregelt?
In Deutschland schreibt die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) viele Maßnahmen vor, die die Strahlenbelastung bei medizinischen Untersuchungen reduzieren sollen. Dazu gehört zum Beispiel auch die regelmäßige Wartung und Prüfung der Geräte. Grundsätzlich gilt jedoch: Gegen die Strahlenbelastung muss man als Betroffener gemeinsam mit den Ärzten immer das Risiko abwägen, ohne Röntgenuntersuchung einen Tumor zu übersehen oder den Verlauf einer Krebserkrankung nicht richtig einzustufen.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Fachbücher
Zur Erstelllung der Texte wurden verschiedene Lehrbücher der Radiologie verwendet.
Leitlinien und Links
Allgemeine Informationen für Interessierte und Fachkreise bietet die Deutsche Röntgengesellschaft unter www.drg.de.
Mehr zum Stellenwert der verschiedenen Untersuchungstechniken bieten die aktuellen onkologischen Leitlinien, abrufbar bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften unter www.awmf.org/leitlinien.
Über die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Untersuchung, die derzeit geltende Strahlenschutzverordnung und weitere Aspekte des Strahlenschutzes in der Medizin informiert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/anwendung-medizin_node.html. Auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz befinden sich außerdem einige Informationsbroschüren zum Thema Röntgen und Strahlenbelastung.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind im Internet einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ beziehungsweise www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/index.html. Die Gesetzestexte werden vom Bundesamt für Justiz des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereit gestellt.