Verschiedene Tablettenblister und eine Tablettenschachtel als Dosierhilfe für die Einnahme verschiedener Tabletten zu festen Zeitpunkten am Tag.

Medikamente gegen Krebs richtig anwenden

Tipps für Krebserkrankte

Aktualisiert am:

  • Beipackzettel oder "Packungsbeilagen" beschreiben ein Arzneimittel genau: Sie informieren über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen eines Medikaments. Außerdem enthalten sie wichtige Hinweise, wie Patientinnen und Patienten ihr Medikament einnehmen und lagern müssen.
  • Die Informationen ergänzen die Hinweise, die Krebserkrankte vom medizinischen Fachpersonal oder in der Apotheke erhalten.
  • Wir erklären Ihnen die Inhalte des Beipackzettels und geben Ihnen praxisbewährte Tipps, wie Sie Ihre Medikamente im Alltag richtig anwenden und einnehmen können.

Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Krebspatientinnen und Krebspatienten bekommen oft viele verschiedene Medikamente parallel oder kurz hintereinander. Meist sind das stark wirksame Medikamente. Neben den erwünschten Wirkungen können sie auch unerwünschte Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen haben. Nimmt man sie nicht korrekt ein oder lagert man sie nicht richtig, kann sich das nachteilig auf die Wirksamkeit auswirken.

Deswegen sollten Krebspatientinnen und -patienten die Packungsbeilage von Arzneimitteln immer beachten – auch dann, wenn sie das Arzneimittel schon länger einnehmen. 

Die darin enthaltenen Informationen ergänzen die Hinweise, die sie vom ärztlichen Personal oder in der Apotheke erhalten. Und: Aktuelle Neuerungen sind immer möglich.

Beipackzettel: Zu viel? Zu kompliziert?

Der Beipackzettel muss viele rechtliche Anforderungen erfüllen. Daher ist er oft sehr lang und nicht selten schwer zu verstehen. Die Buchstaben sind klein oder Informationen lassen sich nicht gut finden. 

Lassen Sie sich unterstützen: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie, worauf es ankommt, wenn Sie Ihre Arzneimittel einnehmen. In der Apotheke wird Sie das Personal gerne unterstützen, Angaben im Beipackzettel zu verstehen und auch uns vom Krebsinformationsdienst können Sie jederzeit kontaktieren – unsere Ärztinnen und Ärzte helfen gerne weiter.

Was steht im Beipackzettel?

Eine Hand hält eine Packungsbeilage, davor liegen Tabletten auf den Tisch sowie ein Glas Wasser.
Der Beipackzettel enthält unter anderem wichtige Hinweise zur Dosierung eines Medikaments.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ
  • Er informiert über Inhaltsstoffe, Wirkung und Anwendungsgebiete eines Medikaments.
  • Zu finden sind auch mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Lebensmitteln.
  • Weitere Angaben betreffen die Dosierung eines Arzneimittels und seine Verabreichung: Bei Tabletten ist beispielsweise angegeben, wie viel man höchstens nehmen sollte, ob sie unzerkaut geschluckt werden müssen, oder ob man sie in Wasser auflösen darf. Aufgeführt ist auch, wie oft man ein Medikament anwenden darf, und zu welcher Tageszeit.
  • Den Angaben lässt sich entnehmen, welche Hilfsstoffe das Medikament neben dem Wirkstoff noch enthält. Bei vielen Tabletten sind das Zuckerverbindungen wie Milchzucker, Zellulose oder Stärke. Arzneimitteln in Form von Tropfen oder Saft werden oft Kristallzucker oder Süßstoffe beigemengt, um den Geschmack zu verbessern. Alkohol kann als Lösungsmittel eingesetzt werden.
    Besonders wichtig sind diese Informationen beispielsweise für Allergiker oder Diabetiker.
  • Außerdem enthält der Beipackzettel die Kontaktdaten des Herstellers sowie das Datum, an dem zuletzt die Richtigkeit der Angaben überprüft wurde.

Gut zu wissen

Arzneimittelhersteller müssen bei Bedarf den Beipackzettel für Menschen mit Sehbehinderungen in Blindenschrift, Großschrift oder als Hörversion bereitstellen.

In Deutschland muss jedes Medikament einen Beipackzettel haben. Eine europaweit gültige Richtlinie schreibt vor, welche Angaben in welcher Form enthalten sein müssen.

Symbol "auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck":

  • Findet sich auf dem Beipackzettel ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck, dann bedeutet das: Das Medikament ist neu auf dem Markt.
  • Arzneimittelbehörden überwachen das betreffende Arzneimittel noch besonders gründlich: Treten bisher nicht beobachtete Nebenwirkungen auf? Gibt es unerwartete Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten?

Wichtig zu wissen: Auch diese Arzneimittel haben umfangreiche klinische Prüfungen durchlaufen, bevor sie zugelassen wurden. Besondere Risiken müssen Sie nicht befürchten.

Medikamente können untereinander oder im Zusammenspiel mit Nahrungsmitteln Wechselwirkungen haben. 

Es gibt 2 Arten von Wechselwirkungen

  • Wechselwirkungen, die beeinflussen, wie der Körper das Medikament verstoffwechselt, also aufnimmt, verarbeitet und ausscheidet.
    Beispiel: Ein Medikament kann verhindern, dass ein anderes richtig aufgenommen wird. Das senkt die Wirksamkeit des betreffenden Arzneimittels.
  • Wechselwirkungen, die beeinflussen, welche Wirkung das Medikament auf den Körper hat und wie verschiedene Medikamente sich gegenseitig in ihrer Wirkung beeinflussen.
    Beispiel: Zwei Medikamente, die der Leber schaden, können zusammen eine stärker leberschädigende Wirkung haben.

Nehmen Patientinnen oder Patienten gleichzeitig mehrere Arzneimittel ein, achten Ärzte und pharmazeutisches Personal auf mögliche Wechselwirkungen.

Beispiele zu Wechselwirkungen aus der Krebsmedizin

  • Medikamente gegen Depressionen (Antidepressiva) können die Verarbeitung von anderen Medikamenten im Körper behindern. Darunter sind auch einige Krebsmedikamente, beispielsweise das Brustkrebs-Medikament Tamoxifen. Da Tamoxifen durch die Verarbeitung im Körper erst richtig wirksam wird, senken Antidepressiva durch diese Wechselwirkung die Wirksamkeit von Tamoxifen.
  • Einige Medikamente zur Krebstherapie (zum Beispiel Zytostatika wie Cisplatin) und bestimmte Antibiotika verstärken sich gegenseitig in ihrer nierenbelastenden Wirkung. Werden diese Wechselwirkungen nicht berücksichtigt, kann das den Nieren schwer schaden.

Sich zu Wechselwirkungen informieren: Fachleute fragen

Um zu überprüfen, ob sich verschiedene Arzneimittel "vertragen“, kann der Beipackzettel erste wertvolle Hinweise liefern. Trotzdem empfiehlt es sich, eine ärztliche oder pharmazeutische Fachkraft zu fragen, wenn man Informationen zu möglichen Wechselwirkungen braucht: 

  • Nicht immer sind alle Wechselwirkungen eines Medikaments bekannt. Das gilt vor allem für neu zugelassene Arzneimittel. Aktuelle Forschungsergebnisse finden sich nicht immer unmittelbar im Beipackzettel wieder. 
  • Ob eine Wechselwirkung die Arzneimitteltherapie beeinflusst, kann individuell unterschiedlich sein. Mitbestimmend ist zum Beispiel, wie nahe die wirksame Do sis eines Arzneistoffs an der schädlichen Dosis liegt, wie lange das Medikament angewendet wird, wie hoch die Dosis ist oder ob Begleiterkrankungen vorliegen. 
  • Manchmal gibt der Beipackzettel Wechselwirkungen an, die klinisch noch nicht nachgewiesen sind: Fachleute nehmen sie aus Versuchen "im Reagenzglas“ an . Ob sich solche Wechselwirkungen tatsächlich auf die Therapie auswirken, ist nicht immer bekannt.
  • Es kann vorkommen, dass die Ärztin oder der Arzt Wechselwirkungen aus therapeutischen Gründen bewusst in Kauf nimmt. Dann überwachen sie die Patienten zusätzlich oder passen die Dosis an. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.

Wechselwirkungen vermeiden: Fachleute informieren

Patientinnen oder Patienten sollten einen Überblick behalten – Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker können nur dann beurteilen, ob bei einem Medikament Wechselwirkungen auftreten, wenn sie alle Medikamente kennen, die sie einnehmen.

Wichtig zu wissen: Hier kann alles relevant sein – nicht nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel wie Ihre Krebsmedikamente, Blutdruckmittel oder Diabetesmedikamente, sondern auch Mittel aus Ihrer Hausapotheke wie beispielsweise Kopfschmerz- oder Allergietabletten, Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Spurenelementen, Arzneitees oder Abführmittel.

Wechselwirkungen vermeiden: Medikationsplan nutzen

Gut zu wissen

Wenn Sie das wünschen, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierversion.

Für einen Überblick über alle Medikamente hilft ein Medikationsplan. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf den sogenannten "bundeseinheitlichen Medikationsplan", wenn

  • sie mindestens 3 zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig anwenden und 
  • die Anwendung dauerhaft – für mindestens 28 Tage – vorgesehen ist.

Sie können außerdem darum bitten, ihren Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen – dann haben alle Ärzte sowie Apotheken Zugriff darauf.

Helfen Sie mit

Unterstützen Sie einen lückenlosen Medikationsplan und teilen sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit, wenn Sie eigenverantwortlich Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel einnehmen.

Was enthält der Medikationsplan? Er enthält unter anderem:

  • alle verordneten verschreibungspflichtigen Arzneimittel
  • Medikamente, die eigenverantwortlich angewendet werden (Selbstmedikation)
  • Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme

Was, wenn es keinen Anspruch auf einen Medikationsplan gibt? Dann ist es umso wichtiger, sich selbst zu notieren, was man rund um die Krebsmedikamente noch einnimmt. Patientinnen und Patienten sollten diese persönliche Liste bei jedem Arzt- oder Klinikbesuch mitnehmen. So können alle, die an der Behandlung beteiligt sind, mögliche Wechselwirkungen im Blick behalten.

Wechselwirkungen – auch mit Essen und Trinken

Krebsmedikamente können nicht nur mit anderen Medikamenten, sondern auch mit der Ernährung wechselwirken – beispielsweise mit bestimmten Getränken.

Hinzu kommt: Insbesondere Krebsmedikamente zum Schlucken (orale Arzneimittel), zeigen sogenannte "Food-Effekte". Das bedeutet, die Nahrung beeinflusst, wie schnell und wieviel Wirkstoff der Körper aus dem Magen-Darm-Trakt aufnimmt. Betroffen davon sind vor allem orale zielgerichtete Krebsmedikamente wie etwa Tyrosinkinasehemmer.

  • Fetthaltige Mahlzeiten können bei manchen Wirkstoffen dazu führen, dass der Körper sehr schnell und sehr viel mehr Wirkstoff in die Blutbahn aufnimmt, als bei einer Einnahme auf leeren Magen (nüchtern). Das kann manche Nebenwirkungen kritisch verstärken.
  • Andere Wirkstoffe werden nüchtern besser aufgenommen. Hier würde also eine fettreiche Mahlzeit bewirken, dass der Körper weniger vom Wirkstoff in die Blutbahn aufnimmt. Das könnte dazu führen, dass das Medikament schlechter wirkt.
  • Bei bestimmten Wirkstoffen ist es wiederum wichtig, sie zu den Mahlzeiten einzunehmen, damit man sie besser verträgt.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich zu informieren, zu welchem Zeitpunkt das Arzneimittel eingenommen werden muss: vor, zu oder nach den Mahlzeiten.

Eine Packungsbeilage führt alle Nebenwirkungen auf, 

  • die in den Zulassungsstudien beobachtet und dokumentiert wurden und
  • die nach der Zulassung bekannt geworden sind.

Darunter sind auch Nebenwirkungen, die nur bei sehr wenigen Menschen aufgetreten sind. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Abschrecken lassen sollte man sich davon nicht, denn: Medikamente werden nur zugelassen, wenn ihr Nutzen größer ist als die Risiken.

Die Packungsbeilage führt auch Patientengruppen auf, bei denen Nebenwirkungen wahrscheinlicher sind als bei anderen. Das können zum Beispiel Menschen mit Nieren- oder Leberschäden sein: Bei ihnen werden Arzneimittel unter Umständen schlechter wieder aus dem Körper ausgeschieden. Auch für Kinder und Schwangere gibt es meist eigene Hinweise.

Was ist eine Nebenwirkung?

Jede unbeabsichtigte und schädliche Reaktion, die auftritt, wenn man ein Medikament anwendet, gilt dann als Nebenwirkung,

  • wenn das Medikament ordnungsgemäß eingenommen oder angewendet wurde: Das heißt, es war weder zu hoch noch zu niedrig dosiert, es wurde nicht zu oft oder zu selten eingenommen, und es ist auf dem richtigen Weg in den Körper gelangt: Kapseln wurden also zum Beispiel ungeöffnet und unzerkaut eingenommen, oder ein Arzneimittel, das nur über das Blut wirkt, wurde in die Vene und nicht in den Muskel oder das Fettgewebe gespritzt.
  • und wenn der Verdacht auf einen Zusammenhang zwischen der schädlichen Wirkung und dem Gebrauch des Medikaments besteht.

Fachleute bezeichnen Nebenwirkungen auch als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen".

Von Ursache und (Neben)Wirkung

Es ist oft schwer zu sagen, ob eine beobachtete Nebenwirkung wirklich direkt durch das Medikament verursacht wird. Damit sie der Hersteller im Beipackzettel aufführt, reicht schon der Verdacht.

Bei manchen Nebenwirkungen handelt es sich um allgemeine Beschwerden wie beispielsweise Kopfschmerzen oder Übelkeit. Solche Beschwerden können auch ohne ein Krebsmedikament auftreten oder bei Menschen vorkommen, die ein wirkungsloses Mittel (Placebo) einnehmen oder keinen Krebs haben.

Beispiel: Leidet ein Patient mit einem Tumor im Magen-Darm-Trakt an Sodbrennen, kann das an dem Chemotherapeutikum liegen, das er bekommt. Genauso kommt aber der Tumor selbst als Ursache infrage. Sodbrennen ist zudem ein Symptom, das auch ohne ein entsprechendes Medikament in der Normalbevölkerung auftritt.

Was bedeuten Nebenwirkungsangaben im Beipackzettel?

Nebenwirkungen, die der Beipackzettel aufführt, treten nicht immer auf und auch nicht bei jeder Person, die das Medikament nimmt.

Im Beipackzettel lässt sich nachlesen, wie viele Patientinnen und Patienten im Durchschnitt von unerwünschten Wirkungen betroffen sind. Grundlage sind Daten aus klinischen Studien, die vor der Zulassung des jeweiligen Arzneimittels durchgeführt wurden, aber auch Beobachtungen im Rahmen der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung.

Folgende Tabelle soll dabei helfen, die Angaben zu Nebenwirkungen besser einzuordnen:

Angabe zur HäufigkeitBedeutet übersetzt:Anders formuliert:
sehr häufigkann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffenmindestens 1 ist betroffen, bis zu 9 andere haben keine Beschwerden
häufigkann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffenbestenfalls sind von 100 Behandelten 99 beschwerdefrei, mindestens aber 90
gelegentlichkann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffenvon 1.000 Behandelten haben nur maximal 10 diese Nebenwirkungen
seltenkann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffenvon 10.000 Behandelten haben nur maximal 10 diese Nebenwirkungen
sehr seltenkann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffenvon 10.000 Behandelten ist höchstens 1 betroffen
nicht bekanntHäufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbarEs sind nur Einzelfälle bekannt: daraus kann die Häufigkeit des Auftretens nicht bestimmt werden

Manchmal gibt der Beipackzettel auch den Schweregrad der Nebenwirkung an. Was unter der Angabe "mild“, "mäßig“ oder "schwer“ zu verstehen ist, hängt von der Art und dem Ort der Nebenwirkung ab. In der Regel beeinträchtigen "milde“ Nebenwirkungen Patientinnen und Patienten nur geringfügig, während "schwere“ Nebenwirkungen eine Behandlung notwendig machen.

Was mache ich bei Nebenwirkungen?

Arzt spricht mit einer jungen Patientin.
Krebspatientinnen und Krebspatienten sollten Beschwerden unter einer medikamentösen Therapie bei ihren Ärzten ansprechen – oft gibt es Möglichkeiten etwas dagegen zu tun.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt

Treten tatsächlich Nebenwirkungen auf, sind die behandelnden Ärzte die ersten Ansprechpersonen. Mit ihnen kann man abklären, 

  • ob der Wechsel auf ein anderes, vergleichbares Arzneimittel möglich, sinnvoll und ratsam ist.
  • ob und wie sich Beschwerden durch unterstützende oder vorbeugende Therapien und Maßnahmen verhindern oder lindern lassen.

Es kann auch vorkommen, dass unter einer medikamentösen Therapie Beschwerden auftreten, die im Beipackzettel nicht beschrieben sind. Dann können das sowohl die Betroffenen als auch die Ärztin oder der Arzt der Arzneimittelbehörde melden

Häufen sich Meldungen zu einem Nebenwirkungsverdacht, kann das beispielsweise dazu führen, dass der Hersteller den Beipackzettel ändern muss.

Wichtig

Als Krebspatientin oder als Krebspatient sollten Sie verordnete Medikamente bei Nebenwirkungen nicht auf eigene Faust absetzen oder die Dosierung eigenmächtig verringern.

Oft geben Ärzte ihren Patientinnen und Patienten genaue Anweisungen, wie sie das Arzneimittel einnehmen sollen. Es gibt gute Gründe dafür, sich daran zu halten: 

  • Manche Medikamente vertragen sich zum Beispiel nicht mit Speisen und Getränken – hier spielen mögliche Wechselwirkungen eine Rolle.
  • Vor der Zulassung hat der Hersteller in Studien geprüft, wie genau und in welcher Menge Arzneimittel am besten wirken – weichen Patienten von der Dosis oder Dauer der Einnahme ohne Rücksprache ab, gefährden sie damit beispielsweise die Wirksamkeit ihres Medikaments.
     

Die verschiedenen Anwendungsformen

Sehr viele Krebsmedikamente erhalten Patientinnen oder Patienten über einen "Tropf" (Infusion) in die Vene. Andere werden unter die Haut oder in den Muskel gespritzt. Bei solchen Medikamenten achtet das Fachpersonal auf eine korrekte Verabreichung.

Medikamente, die Sie selbst einnehmen – also schlucken müssen – erfordern hingegen eine hohe Eigenverantwortung. Deshalb informieren wir zu dieser Anwendungsform besonders ausführlich in den nachfolgenden Abschnitten.

Zu Medikamenten, die auf die Haut aufgetragen werden sowie zu weiteren Anwendungsformen finden Sie Informationen auf der Website von gesundheitsinformation.de.

Was bedeuten die Angaben zur Medikamenten-Einnahme konkret?

Tipp

Eine Handyerinnerung kann Ihnen helfen, die Einnahme Ihres Medikaments oder mehrerer Medikamente nicht zu vergessen.

Im Beipackzettel steht, wie oft Patientinnen und Patienten das Medikament am Tag einnehmen sollen und in welchem Abstand zur Mahlzeit. Was die Angaben im Einzelnen bedeuten, ist in unterschiedlichen Quellen unterschiedlich definiert. Wir geben im Folgenden Anhaltspunkte – im Zweifel sollten aber der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gefragt werden:

Nüchtern einnehmen: Sie sollten das Medikament auf leeren Magen einnehmen, also bevor Sie frühstücken, zu Mittag oder zu Abend essen. In der Regel reicht es danach aus, mindestens 30 Minuten zu warten, bis man mit dem Essen beginnt. Manchmal sind auch längere Pause vorgesehen.

  • Hintergrund: Entsprechende Medikamente kann der Magen nicht verwerten, wenn gleichzeitig Nahrung hinzukommt, oder sie vertragen sich nicht mit Lebensmitteln und Getränken.

Vor dem Essen: Sie müssen das Medikament mindestens 30 Minuten vor der nächsten Mahlzeit einnehmen.

  • Hintergrund: Auch dieser Hinweis soll dafür sorgen, dass keine Probleme entstehen, weil sich Medikament und Lebensmittel gleichzeitig im Magen befinden.

Zum Essen: Sie müssen das Medikament während oder unmittelbar nach dem Essen einnehmen.

  • Hintergrund: Arzneimittel, die gemeinsam mit Speisen und Getränken aufgenommen werden, verlassen den Magen langsamer. Dadurch können sie länger wirken oder weniger Nebenwirkungen auslösen. 

Nach dem Essen: Sie sollten einen Zeitabstand zu der letzten Mahlzeit einhalten. Dieser ist nicht einheitlich definiert. In der Regel sind es 30 bis 60 Minuten. 

Unabhängig von den Mahlzeiten: Hier ist es zwar nicht wichtig, wann die Medikamente eingenommen werden. Fachleute empfehlen jedoch, bei längerer Anwendung jeweils auf regelmäßige Zeitpunkte und vergleichbare Bedingungen zu achten. Das hilft auch dabei, die Einnahme nicht zu vergessen.

Tabletten liegen in einer Dosierhilfe
Dosierhilfe zum Einteilen von Tabletten nach Wochentagen und Tageszeiten.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Krebspatientinnen und -patienten, die verschiedene Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen müssen, erhalten in Apotheken Hilfsmittel. Diese werden oft als Pillenbox, Tablettendose oder Medikamentenspender bezeichnet. Damit kann man selbst die Arzneimittel vorbereiten: In die einzelnen Fächer kommt die Ration für morgens, mittags oder abends, auch eine Einteilung nach Wochentagen ist möglich. Hat man Angst, beim Befüllen der "Box" Fehler zu machen, können dies auch Angehörige oder Pflegedienste übernehmen.

  • Grundlage ist immer der Medikamentenplan, den man von Ärztin oder Arzt erhalten hat.

Tabletten und Kapseln richtig einnehmen

Krebspatientinnen und Krebspatienten sollten Tabletten oder Kapseln am besten mit Leitungswasser schlucken.

Wichtig

Verwenden Sie kein Mineralwasser, keine Säfte oder Milch und keine koffeinhaltigen Getränke, um Medikamente aufzulösen oder zu schlucken.

Milch behindert die Aufnahme vieler Medikamente: Das in der Milch enthaltene Kalzium verbindet sich chemisch mit den Bestandteilen dieser Arzneimittel. Die dabei entstehenden Verbindungen können nur schwer durch die Dünndarmwand in die Blutbahn gelangen.

Koffeinhaltige Getränke wie Kaffee, Tee und Cola unter medikamentöser Therapie mit Vorsicht genießen: Manche Arzneimittel behindern den Abbau von Koffein, der Körper reagiert ungewohnt lange oder stark auf das Getränk.

Grapefruitsaft oder manche Heiltees und pflanzliche Arzneimittel führen zu Arzneimittelwechselwirkungen: Sie stören die Arbeit von Enzymen, die in der Leber wichtig für den Um- und Abbau von Arzneimitteln sind.

Alkohol sollte im Zusammenhang mit Medikamenten tabu sein: Alkohol verstärkt oder schwächt die Wirkung einiger arzneilicher Wirkstoffe. Und die Leber hat mit dem Abbau von Arzneiwirkstoffen genug zu tun und kann keine zusätzliche Belastung brauchen.

Was hilft beim Schlucken von Tabletten und Kapseln?

Viele Menschen haben Probleme, Tabletten oder Kapseln zu schlucken, vor allem, wenn diese größer sind oder keine ganz glatte Oberfläche haben. 

Erster Schritt ist, das mit dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin oder dem Apothekenpersonal zu besprechen. Diese können gegebenenfalls nach Alternativen für das Medikament suchen oder praktische Tipps geben, wie das Schlucken von Tabletten und Kapseln leichter fällt.

Frau nimmt eine Tablette ein mit einem Glas Wasser.
Um Tabletten hinunterzuspülen, gibt es Tricks.
Bild: © JESHOOTS.com, Pexels

Es gibt 2 Techniken, die helfen können, Tabletten und Kapseln leichter zu schlucken, und die es zu versuchen lohnt:

Der "Tabletten-Flaschen-Trick", um die Einnahme von Tabletten zu erleichtern: Man nimmt die Tablette mit stillem Wasser aus einer elastische Kunststofflasche zu sich. Die Öffnung sollte nicht zu eng sein, um das Wasser gut einsaugen zu können. Man legt sich die Tablette auf die Zunge und setzt die Plastikflasche an. Die Lippen werden dicht um die Flaschenöffnung geschlossen, ein kräftiger Schluck Wasser wird eingesogen und in einem Zug mitsamt Tablette geschluckt.

  • Wichtig: Keine Luft mit einsaugen. Und der Kopf sollte beim Schlucken leicht nach hinten geneigt sein. Die Tablette wandert so Richtung Rachen und wird beim Schlucken mitgespült.

Der "Kapsel-Nick-Trick" zur Einnahme von Kapseln: Die Kapsel wird auf die Zunge gelegt. Man trinkt einen großen Schluck Wasser, den man nicht sofort schluckt. Zuerst sollte das Kinn Richtung Brust geneigt werden. Erst dann werden Kapsel und Wasser geschluckt.

  • Hintergrund: Kapseln sind, anders als Tabletten, leichter als Wasser. Aus diesem Grund steigen sie bei nach vorne geneigtem Kopf auf in Richtung Rachen und lassen sich leichter schlucken.

Darf ich Tabletten oder Kapseln zerkleinern?

Manche Krebspatientinnen und Krebspatienten haben schmerzhafte Entzündungen in Mund und Rachen, beispielsweise aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie. Für sie kann es hilfreich sein, Tabletten zu zerkleinern beziehungsweise aufzulösen oder Kapseln zu öffnen. Das ist aber nicht immer ratsam und sollte niemals ohne Rücksprache mit Fachleuten geschehen. 

Manche Tabletten haben einen Schutzüberzug oder einen besonderen chemischen Aufbau. Dadurch sollen die Wirkstoffe erst nach und nach freigesetzt werden, oder erst im Darm und nicht schon im Magen. Teilt man solche Medikamente, riskiert man eine zu frühe, zu starke oder auch zu schwache oder zu schnell abklingende Wirkung, oder die Wirkstoffe reizen die Magenschleimhaut.

Bei anderen Arzneimitteln sehen die Anweisungen dagegen sogar ausdrücklich vor, dass Patienten die Tabletten teilen sollen, um die jeweils richtige Wirkstoffmenge zu erhalten. Diese Mittel haben dann oft eine eingeprägte Bruchrille. Wer damit Schwierigkeit hat, kann in der Apotheke einen Tablettenteiler bekommen.

Es ist wichtig, Medikamente so zu lagern, wie es der Hersteller vorsieht. Dadurch bewahren sie ihre Wirksamkeit und Qualität.

  • Sofern nichts anders vorgeschrieben ist, sollten Sie Arzneimittel am besten generell kühl und trocken lagern. 

Einige Medikamente reagieren hingegen sehr empfindlich auf Wärme beziehungsweise Hitze oder Kälte, Feuchtigkeit oder Licht – für sie gibt es besondere Vorgaben für die Aufbewahrung. Entsprechende Hinweise geben Ärzte oder das Apothekenpersonal sowie der Beipackzettel.

Gibt es Besonderheiten bei der Lagerung von Krebsmedikamenten?

Die meisten Medikamente zur ambulanten Krebstherapie müssen in der Regel nicht besonders gelagert oder gekühlt werden. Die heutigen Verpackungen schützen sie vor Feuchtigkeit. Und sie bewahren sie vor zu viel Licht, das manche Wirkstoffe zerstören würde. 

Auf diesen Schutz sollten Sie auch achten, wenn Sie zuhause Tabletten oder Kapseln aus der Originalverpackung in eine Dosierbox für den Tag oder die Woche umfüllen.

Ob man ein Medikament nur mit besonderer Vorsicht lagern darf, ist schon auf der Packung und im Beipackzettel angegeben. Wie man die eigenen Arzneimittel aufbewahrt und bei großer Hitze auch über längere Strecken transportieren kann, sollte man sich am besten gleich bei Arzt oder Ärztin und in der Apotheke erklären lassen.

Wie kann ich Medikamente entsorgen? Darüber informiert die Website Arzneimittel-Entsorgung richtig gemacht!

  • Wichtig: Krebsmedikamente wie etwa Zytostatika können anderen Menschen schaden und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

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