Früherkennung von Blasenkrebs und Nierenkrebs

IGeL-Leistungen nicht empfohlen

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Für Blasen- und Nierenkrebs gibt es bisher keine wirksame gesetzliche Früherkennung. Der IGeL-Monitor bewertet den Nutzen von IGeL-Untersuchungen für Selbstzahler mit "tendenziell negativ". Wir klären, was das bedeutet.

Was ist der IGeL-Monitor?

Der IGeL-Monitor wird vom Medizinischen Dienst Bund herausgegeben. Ziel ist es, Versicherte über Nutzen und Risiken von Individuellen Gesundheitsleistungen aufzuklären.

Für Blasenkrebs und Nierenkrebs gibt es bisher keine empfohlenen Untersuchungen zur Früherkennung. Es gibt jedoch Untersuchungen, die man als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen kann, wenn man sie selbst bezahlt.

Der IGeL-Monitor hat den Nutzen von 3 solcher IGeL-Leistungen für Personen ohne Symptome oder Krebsverdacht bewertet:

  • Urinanalyse zur Früherkennung von Blasenkrebs
  • Ultraschall zur Früherkennung von Blasenkrebs
  • Ultraschall zur Früherkennung von Nierenkrebs
Eine Frau liegt auf der Seite, während eine Ärztin ihre Niere mit einem Ultraschallgerät untersucht.
Ultraschall-Untersuchungen der Niere sind bei Personen ohne Symptome eine Selbstzahler-Leistung.
Bild: © Peakstock, Adobe Stock

Das Ergebnis: Für keine der 3 Untersuchungen liegen ausreichende Studienergebnisse vor, die einen Nutzen belegen. Der IGeL-Monitor hat den Nutzen der Methoden insgesamt als "tendenziell negativ" bewertet.

"Tendenziell negativ": Was bedeutet das?

Zum Weiterlesen

Der IGeL-Monitor bietet Merkblätter für Versicherte mit einer Übersicht zu den bewerteten Untersuchungen:

Insgesamt beschreibt die Bewertung "tendenziell negativ", dass der mögliche Schaden den möglichen Nutzen etwas überwiegt.

Bisherige Studien zu den Untersuchungen zeigten laut IGeL-Monitor keinen Nutzen der genannten Früherkennungsuntersuchungen. Zwar sei auch kein direkter Schaden zu erwarten; die Autorinnen und Autoren weisen jedoch auf indirekte Schäden hin, die möglicherweise durch die Untersuchungen entstehen könnten. Beispiele dafür sind:

  • Überdiagnosen – das bedeutet, eine Erkrankung wird erkannt, die sich ohne die Untersuchung nie bemerkbar gemacht und keine Beschwerden ausgelöst hätte;
  • Verunsicherung der Betroffenen – durch Fehlalarme, wenn sich auffällige Befunde nachträglich als harmlos herausstellen;
  • überflüssige weitere Untersuchungen oder Behandlungen – diese könnten auch Nebenwirkungen haben.

Insgesamt gibt es jedoch auch zu den möglichen Risiken der Untersuchungen keine ausreichenden Erkenntnisse aus Studien.

Auch keine Leitlinien-Empfehlungen: In der deutschen Leitlinie zu Harnblasenkrebs wird die Urinanalyse zur Früherkennung explizit nicht empfohlen, wenn keine Symptome vorliegen. Ultraschall-Untersuchungen sind weder in der Leitlinie zu Blasenkrebs noch in der zu Nierenkrebs als Möglichkeiten zur Früherkennung genannt.

  • Wegen der mangelnden Datenlage gibt es auch keine allgemeine Empfehlung für Früherkennungsuntersuchungen für Menschen, die berufsbedingt oder durch Rauchen ein erhöhtes Risiko haben.

"Ausnahmen": Wann kommen diese Untersuchungen doch infrage?

Der IGeL-Monitor bezieht sich mit seiner Nutzenbewertung auf Früherkennungsuntersuchungen bei Menschen, die keine Symptome für Nieren- oder Blasenkrebs haben.

Anders ist die Situation, wenn ein konkreter Krebsverdacht besteht: Dann können diese Untersuchungen zur weiteren Abklärung und Diagnose in Betracht kommen. Dienen sie zur Diagnostik, übernehmen die Krankenkassen meist die Kosten.

Was gilt für Menschen mit familiärer Belastung? Sind in einer Familie bereits mehrere Personen an Nierenkrebs und/oder Blasenkrebs erkrankt? Dann kann für weitere Angehörige eine regelmäßige Früherkennung durchaus sinnvoll sein – auch, wenn sie nicht allgemein empfohlen ist. Welche Möglichkeiten es hierzu gibt, sollten Betroffene mit Ihren Ärztinnen und Ärzten klären.

Zum Weiterlesen

Mehr über IGeL-Leistungen lesen Sie unter Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bei Krebs sowie in unserem Informationsblatt "Krebsfrüherkennung: Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL" (PDF).

Auf den Seiten des IGeL-Monitors finden Sie die Pressemitteilung vom 29.01.2025 zur Bewertung der 3 Verfahren sowie weiterführende Links zu den Einzelbewertungen.

Quellen und Links (Auswahl)

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, Langversion 3.0, 2025, AWMF-Registrierungsnummer 032/038OL (Stand 03/2025, aufgerufen am 22.04.2025).

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms, Langversion 5.0, 2024, AWMF-Registernummer: 043/017OL (Stand 09/2024, aufgerufen am 04.04.2025).

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