Darmkrebs in der Familie: Wann zur Vorsorge?

Frage des Monats

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Wer nahe Angehörige mit Darmkrebs hat, hat ein erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken. Ist dann eine frühzeitige Darmspiegelung sinnvoll? Erfahren Sie hier, was Fachleute empfehlen.

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"Letztes Jahr hatte meine Mutter Darmkrebs. Sie wurde operiert und hat sich inzwischen wieder gut erholt. Bei mir bleibt die Sorge zurück, dass auch ich ein höheres Darmkrebsrisiko haben könnte. Ich werde dieses Jahr 39, habe aber gelesen, dass ich als Mann frühestens mit 50 eine Darmspiegelung machen lassen kann – kann ich nicht bereits jetzt zur Vorsorge gehen?"*

Junger Mann spricht mit Seniorin am Tisch, zwischen ihnen steht ein aufegklapptes Tablet
Was gilt für meine Vorsorge, wenn ein naher Angehöriger Darmkrebs hat? Hierzu gibt es Empfehlungen von Fachleuten.
Bild: © NicolasMcComber, iStock

Unsere Antwort

Wenn Ihre Mutter an Darmkrebs erkrankt ist, sollten Sie früher an der Darmkrebs-Vorsorge teilnehmen, als Menschen ohne erkrankte Angehörige – so lautet die aktuelle Empfehlung von Fachleuten. 

Demnach sollten Sie Ihre erste Darmspiegelung (Koloskopie) etwa 10 Jahre vor dem Alter haben, in dem Ihre Mutter an Darmkrebs erkrankt ist - spätestens aber, wenn Sie 40 bis 45 Jahre alt sind.

Da Sie bereits fast 39 Jahre alt sind, könnte eine Darmspiegelung in den nächsten 5 Jahren für Sie in Frage kommen. Wenn dabei keine Vorstufen von Krebs (Polypen) gefunden werden, wird die Untersuchung alle 10 Jahre wiederholt.

Kostenübernahme: Wenn Sie die Darmspiegelung vor Ihrem 50. Geburtstag machen lassen, können die Krankenkassen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung nicht bezahlen. Da aber eine direkte Verwandte an Darmkrebs erkrankt ist, gehen Fachleute davon aus, dass Sie ein erhöhtes Darmkrebsrisiko haben (siehe nächster Abschnitt). Es gibt gesetzliche Krankenkassen, die in einer solchen Situation die Kosten für die intensivierte Darmkrebsvorsorge übernehmen. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach speziellen Angeboten.

Im Folgenden haben wir Hintergrundinformationen zu unserer Antwort für Sie zusammengestellt.

Familiärer Darmkrebs: Risiko für die Verwandten

Bei etwa 2 – 3 von 10 Menschen mit Darmkrebs sind auch andere Familienmitglieder von der Krankheit betroffen, ohne dass ein erbliches Risiko bekannt ist: Es liegt ein sogenannter "familiärer Darmkrebs" vor.

Wenn ein Verwandter oder eine Verwandte 1. Grades (Eltern, Geschwister oder Kinder) Darmkrebs hat, ist das Risiko, selbst zu erkranken, etwa 2- bis 3-mal so hoch wie bei Menschen ohne betroffene Verwandte. 

Was erhöht das Risiko zusätzlich? 

  • Das Risiko steigt auf das 3- bis 4-fache, wenn die oder der erkrankte Verwandte jünger als 60 Jahre war oder wenn mehrere nahe Verwandte betroffen sind. 
  • Das Risiko für Darmkrebs ist höher, wenn der Krebs bei der erkrankten Person im Dickdarm (Kolon) auftritt, als wenn er im Enddarm (Rektum) vorkommt. 
  • Geschwister eines Erkrankten haben ein etwas höheres Risiko als dessen Kinder. 

Gut zu wissen: Wenn der betroffene Verwandte erst nach dem 60. Lebensjahr erkrankt, ist das Risiko für seine Angehörigen nur noch leicht erhöht. 

Auch Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Tanten, Onkel oder Enkel) eines Darmkrebs-Erkrankten haben vermutlich ein etwas höheres Darmkrebsrisiko. Wie hoch, ist aber bisher nicht ausreichend untersucht.

Verwandte dritten Grades (Urgroßeltern, Cousins und Cousinen) haben kein erkennbar höheres Risiko.

Sonderfall: Erblicher Darmkrebs

Bei manchen Menschen gibt es Hinweise auf eine erbliche Form von Darmkrebs: Zum Beispiel, wenn 3 oder mehr Familienmitglieder an Darmkrebs, an Gebärmutterkörperkrebs oder Magenkrebs erkrankt sind. Oder wenn Patienten in betroffenen Familien deutlich jünger sind als der Durchschnitt der Darmkrebspatienten.

Durch eine genetische Beratung und Untersuchung kann eine erbliche Veranlagung für Darmkrebs bei der erkrankten Person und/oder ihren Angehörigen abgeklärt werden. Die Betroffenen weisen dann nachweisbare Veränderungen in ihrem Erbgut auf. Formen von erblichem Darmkrebs sind zum Beispiel 

  • das hereditäre nichtpolypöse kolorektale Karzinom (HNPCC, auch Lynch-Syndrom genannt)
  • die familiäre adenomatöse Polyposis (FAP) 

Betroffenen Menschen empfehlen Fachleute, bereits sehr viel früher und in sehr viel kürzeren Abständen an Vorsorgemaßnahmen teilzunehmen.

Zum Weiterlesen

Ausführlichere Informationen zu familiären und erblichen Darmkrebs finden Sie unter Darmkrebs: Risikofaktoren und Vorbeugung.

Möglichkeiten und Ablauf der Darmkrebs-Früherkennung sind in dem gleichnamigen Text beschreiben.

Zum Herunterladen und Ausdrucken: Informationsblatt "Darmkrebs-Früherkennung" (PDF)

*Hinweis: Solche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die verwendete Frage ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.

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