Zum Weiterlesen
Der rechtliche Anspruch auf einen Medikationsplan ist im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V), §31a verankert. Interessierte können das SGB V im Internet einsehen unter www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html.
Zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September
In diesem Jahr hat der "Tag der Patientensicherheit" den Schwerpunkt Medikationssicherheit. Passen meine Medikamente zusammen? Wann treten Wechselwirkungen auf? Wie nimmt man Medikamente richtig ein? Diese und weitere Fragen beantwortet der Krebsinformationsdienst im Text "Arzneimittelinformationen: Vom Rezept zum Beipackzettel".
Für Fachkreise und Interessierte
Ausführliche Informationen zur Multimedikation bei Krebspatienten fasst krebsinformationsdienst.de für Fachkreise zusammen unter "Bundeseinheitlicher Medikationsplan kommt".