Sport während der Krebsbehandlung

Pauschale Empfehlungen, wie und wie viel sich Krebspatienten bewegen sollten, existieren nicht. Zu unterschiedlich ist die individuelle medizinische Ausgangssituation Betroffener. Und nicht alle verstehen unter dem Begriff "Sport" das Gleiche. Auch der bisherige alltägliche Stellenwert körperlicher Aktivität kann von Patient zu Patient vollkommen unterschiedlich sein.
Während einer onkologischen Erstbehandlung gilt zudem: Was möglich ist und was nicht - diese Klärung sollte primär in der Verantwortung der therapieführenden Ärzten liegen.
Für alle, die Krebspatienten beraten, sind daher zunächst die onkologische Anamnese und gegebenenfalls die Absprache mit anderen an der Behandlung Beteiligten wichtig. Steht angemessener Bewegung nichts im Weg, dann kann eine Erfassung der früheren körperlichen Aktivität und der aktuellen körperlichen Belastbarkeit erfolgen.
Um die Motivation der Betroffenen zu erfassen, sind im Patientengespräch auch Zwischentöne wichtig: Wer sich vor der Erkrankung bereits regelmäßig sportlich betätigt hat, wird während der Krebstherapie körperliche Aktivitäten wahrscheinlich aufrechterhalten wollen. Er sollte dann jedoch wissen, ob dadurch Risiken entstehen. Wer sich noch nie gerne bewegt hat, für den kann die Krebserkrankung dagegen ein Anlass sein, das bisherige Verhalten zu überdenken.
Wann sollte man Betroffenen von Sport eher abraten?
In manchen Situationen kann Sport Betroffenen allerdings mehr schaden als nutzen. Diese sollte man kennen, um Patienten umfassend aufklären zu können. Im Gespräch sollte man dann aber auch Alternativen anbieten, etwa Physiotherapie, die der tatsächlichen körperlichen Belastbarkeit angemessen ist.
Keinen Sport im engeren Sinn treiben sollten in der Regel Patienten mit
- noch nicht verheilten Wunden, unmittelbar nach einer Operation
- einer Anämie, sofern die Belastbarkeit dadurch stark eingeschränkt ist
- Blutgerinnungsstörungen
- starken Schmerzen, deren Ursache noch nicht abgeklärt ist
- Infektionen, bei hoher Infektionsgefahr fallen zumindest alle Sportarten weg, die mit einer hohen Keimbelastung einhergehen
- Neuropathien, sofern die sportliche Betätigung ein Verletzungs- oder Unfallrisiko mit sich bringen würde
- Gleichgewichts- oder Wahrnehmungsstörungen/Bewusstseinseinschränkungen
- Gefahr für einen Knochenbruch
- nach einer Ganzkörperbestrahlung, mindestens in den ersten 24 Stunden danach
Sport nach der Krebsbehandlung
Zum Weiterlesen
Verordnung von Rehabilitationssport: Weitere Informationen gibt es für Ärzte bei den kassenärztlichen Vereinigungen.
Auch in der Phase der Rehabilitation haben Bewegung und Sport einen wichtigen Stellenwert für Betroffene: Hier gilt es insbesondere, die körperliche Belastbarkeit so weit wie möglich wieder zu gewinnen. Auch der Umgang mit längerfristigen krankheitsbedingten Einschränkungen soll geübt werden. In Rehabilitationskliniken und ambulanten Reha-Einrichtungen bieten Fachkräfte daher eine breite Palette von Bewegungstrainings an. Je nach individueller Situation können sie von der klassischen Physiotherapie über Gruppensport bis hin zu individueller Sportberatung reichen.
In der Krebsnachsorge können physiotherapeutische Maßnahmen dazu dienen, Einschränkungen durch die Erkrankung aufzufangen und nach Möglichkeit auszugleichen. Betreuende Ärzte haben zusätzlich die Möglichkeit, auch gezielte Sportangebote zu verordnen, entsprechend der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX: Als Reha-Sport ausgewiesene Angebote werden in der Krebsnachsorge anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, in der Regel als Gruppenangebot. Bei privat Versicherten gibt dazu der individuelle Vertrag Auskünfte.
Die Verordnung geschieht auf dem Formular "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport", Hintergründe bieten die jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Wichtig für Patienten: Sie können sich den Anbieter nicht immer selbst aussuchen und sollten daher mit ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, auch wegen anfallender Zuzahlungen zum Reha-Sport.
Zum Weiterlesen: Quellen und Links (Auswahl)
Linktipps für Fachkreise, Interessierte und Patienten
Für Betroffene bietet der Text "Bewegung und Sport: Tipps für Krebspatienten" eine allgemein verständliche Einführung in das Thema. Fachkreise finden am Ende des Textes eine Auswahl wichtiger Quellen und weiterer Links.
Zum Laden, Ausdrucken und Weitergeben steht das kurz gefasste Informationsblatt "Bewegung und Sport bei Krebs" (PDF) zur Verfügung. Kliniken, Praxen und weitere Einrichtungen, die mit Krebspatienten arbeiten, können dieses Informationsblatt auch in größeren Mengen bestellen.
Krebssportgruppen vor Ort
Der Deutsche Behindertensportverband e.V. informiert auf seinen Internetseiten über die Grundlagen, mehr unter www.dbs-npc.de/sportentwicklung-rehabilitationssport-aktuelles.html.
Ansprechpartner für die Suche nach Angeboten vor Ort sind die Sportvereine, die Landessportbünde, auch die regionalen Krebsberatungsstellen sowie die Krankenkassen können in der Regel Adressen vermitteln.
Leitlinien
Viele onkologische Leitlinien greifen das Thema Sport auf. Eine Suchmöglichkeit bietet die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) unter www.awmf.org/leitlinien, viele dieser Texte stehen außerdem auch unter www.leitlinienprogramm-onkologie.de zur Verfügung.
Auch lokalisationsübergreifende Leitlinien bieten einen Einstieg in das Thema:
Die deutsche S3-Leitlinie "Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatienten" enthält ein Kapitel "Physio- und Bewegungstherapie". Sie entstand unter Beteiligung onkologischer Fachgesellschaften, federführend war die Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (PSO). Die Leitlinie ist ebenfalls abrufbar bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-051OL.html.
Welche Rolle Physiotherapie und körperliche Aktivierung selbst in der Versorgung Schwerkranker spielen, zeigt die S3-Leitlinie "Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung", abrufbar unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/128-001OL.html.