Recherche des Monats: Erwerbsminderungsrente bei krebsbedingter Fatigue

Tipps zur Antragstellung

Erstellt am:

Bitte beachten Sie:
Diese Nachricht ist bereits älter als 180 Tage. Unsere News werden NICHT NACHTRÄGLICH AKTUALISIERT. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Ärztinnen und Ärzte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Telefon und per E-Mail.

Allein die Diagnose Fatigue im Antrag auf Erwerbsminderungsrente anzugeben, reicht nicht. krebsinformationsdienst.med informiert, welche weiteren Angaben für einen erfolgreichen Antrag notwendig sind.

 

70 bis 90 Prozent der Krebsbetroffenen leiden während oder nach einer Tumorbehandlung unter tumorassoziierter Fatigue. Das beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die berufliche Leistungsfähigkeit. Viele Krebserkrankte stehen dann vor der Entscheidung, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. krebsinformationsdienst.med. zeigt, wie Sie Patienten mit Fatigue beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente unterstützen.

Unabhängig davon gilt: Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" kann es sinnvoll sein, vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente eine onkologische Rehabilitation anzustreben.

Sonne über Gebirgszug
krebsinformationsdienst.med bringt Licht in den Rentenantrag.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Anfrage eines Sozialarbeiters

Können Krebspatienten eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie Fatigue haben? Reicht es dann aus, im Antrag als Diagnose "Fatigue" anzugeben?

Definition Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Krebsbetroffene keine drei Stunden täglich mehr arbeiten können (§ 43 Absatz 2 SGB VI). Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 Absatz 1 SGB VI).

Erwerbsminderung bei Krebs und Fatigue

Allein das Bestehen einer Krebserkrankung sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Vor allem auch nicht darüber, ob die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente erfüllt sind oder nicht. Es reicht daher bei einem Krebserkrankten nicht aus, im Renten-Antragsformular nur die Diagnosen nach ICD-10 einzutragen.

Auch die Angabe "Fatigue" ist nicht ausreichend. Dies gilt besonders bei der tumorbedingten Fatigue, die zudem keine eigene Krankheit im Sinne einer ICD-Klassifikation ist. In ICD-10 G 93.3 oder auch 53.0 ist Fatigue lediglich als ein Symptomkomplex zusammengefasst. Dieser kann nicht nur im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung, sondern auch mit anderen Krankheiten auftreten. Und: Für jeden Menschen kann Fatigue ganz unterschiedliche Auswirkungen im Alltag haben.

Praktische Aspekte bei der Antragstellung

Für einen erfolgreichen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei tumorbedingter Fatigue reicht es auch nicht aus, nur die allgemeinen Symptome (z.B. Erschöpfung, hohes Schlafbedürfnis, Schwächegefühl) der Fatigue aufzulisten. Entscheidend ist, das Leistungsvermögen des Patienten so konkret wie möglich zu beschreiben.

Erholungsphasen konkretisieren: So können zum Beispiel notwendige Ruhepausen im Bezug zur beruflichen Tätigkeit und zu Alltagstätigkeiten aufgelistet werden. Oder es kann angegeben werden, wie viele Pausen eingelegt werden, bis alltägliche Hausarbeiten wie z.B. das Saugen der Wohnung erledigt sind.

Einschränkungen im Alltag benennen: Bedeutsam ist auch, welche Alltagstätigkeiten gar nicht mehr selbst bewerkstelligt werden können und von Familienmitgliedern oder Freunden übernommen werden.

Alltagsprotokoll erstellen: Häufig ist es sinnvoll, wenn die Patientin oder der Patient über mehrere Tage notiert, wie sich ihr ganz persönlicher Alltag aufgrund der Fatigue gestaltet.

Diese Details machen die Leistungseinschränkungen im privaten Alltag deutlich und können so im Rentenverfahren auf die berufliche Leistungsfähigkeit übertragen werden.

Zum Weiterlesen: Vertiefende Informationen

Rechtlicher und medizinischer Rahmen
Der Paragraph 43 im Sozialgesetzbuch VI (§ 43 SGB V).

Die ICD-10-Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM). Sie ist kostenfrei zu finden auf der Homepage des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Urteile
Da in einem Antrag auf Erwerbsminderung immer die Besonderheiten des Einzelfalles entscheidend sind, nennen wir exemplarisch nur ein Urteil: Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.12.2012, Az.: L 5 R 361/10.

Für Fachkreise

Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert zu Reha-Therapiestandards. Im Reha-Therapiestandard zu Brustkrebs finden sich Informationen über Fatigue bei Brustkrebspatientinnen. 

In den Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit bei onkologischen Krankheiten – Lang- und Kurzfassung der Deutschen Rentenversicherung finden sich Hinweise zur Bedeutung von tumorbedingter Fatigue bei Reha- und Rentenanträgen.

Im IPA-Journal der Gesetzlichen Unfallversicherung findet sich in der Ausgabe 3/2012 der Aufsatz Tumor-assozierte Fatigue – Eine Herausforderung bei der Begutachtung von Krebserkrankungen. Der Aufsatz kann kostenlos abgerufen werden.

Für Ihre Patientinnen und Patienten

Informationsblatt des Krebsinformationsdienstes: Fatigue: Erschöfung und Müdigkeit bei Krebs

Weitere Informationen des Krebsinformationsdienstes finden sich auf der Homepage:

Fatigue bei Krebspatienten: Was tun bei Müdigkeit und Erschöpfung? 
 

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder