Was ist Kollagen?
Aufbau der Kollagene
Kollagene sind Eiweiße. Insgesamt gibt es beim Menschen 28 verschiedene Typen. Sie bestehen aus etwa 600 bis 3.000 Aminosäuren, wobei Glycin, Lysin und Prolin den größten Anteil ausmachen. Charakteristisch für alle Kollagene sind Abschnitte aus drei ineinander verdrehten Aminosäure-Strängen (Polypeptidketten). Sie bilden eine Dreifachhelix und sorgen als “kollagene Domäne“ für eine gewisse Festigkeit. Daneben enthalten die Eiweiße auch “nicht-kollagene” Bereiche, die für die unterschiedlichen Eigenschaften der Kollagene mitverantwortlich sind.
Kollagen ist das am häufigsten vorkommende Eiweiß (Protein) in vielzelligen Tieren. Es macht 30 Prozent aller Proteine im menschlichen Körper aus. Kollagen wird mit der Nahrung aufgenommen, etwa durch den Verzehr von Fleisch und Fisch. Der Körper kann Kollagene auch selbst bilden.
Es gibt verschiedene Typen von Kollagenen: Zu den häufigsten Kollagen-Typen zählen die sogenannten Strukturproteine im Stütz- und Bindegewebe von Knochen, Knorpeln, Zähnen, Bandscheiben, Bändern und in der Haut. Sie verleihen den Geweben eine gewisse Festigkeit. Andere Kollagene haben beispielsweise regulierende Aufgaben in der Zelle.
Unter den Kollagenen ist überwiegend das Kollagen Typ 1 vertreten. In der Regel ist auch Typ-1-Kollagen gemeint, wenn von “Kollagen“ die Rede ist. Kollagen wird aus Schweineschwarten und zu einem geringeren Anteil aus Rinderspalt (Mittelschicht der Haut) oder Fischresten gewonnen. In Wasser ist es nicht löslich. Es dient zur Herstellung von Gelatine, die in Lebensmitteln und im Pharmabereich verwendet wird – zum Beispiel bei Umhüllungen von Arzneimitteln in Kapseln.
Unterschiede zwischen Kollagen, Gelatine und Kollagen-Hydrolysat
Aus Kollagen bildet sich durch Erhitzen sowie durch saure oder basische Behandlung Gelatine. Diese kann erhebliche Mengen an Wasser binden und findet Verwendung in zahlreichen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Von der Struktur her ist Gelatine eine zufällige Mischung von kürzeren Polypeptidketten. Verordnungen regeln die Verwendung von Gelatine in Lebensmitteln und im Pharmabereich.
Wird Kollagen enzymatisch gespalten, bilden sich Kollagen-Hydrolysate: Das sind kürzere Peptide, auch Kollagen-Peptide genannt. Sie finden als Nahrungsergänzungsmittel und in den oben genannten Bereichen Einsatz.
Gesundheitliche Vorteile von Kollagen?
Gibt es veganes Kollagen?
Pflanzen und Pilze enthalten kein Kollagen. Laut Verbraucherzentrale enthalten sogenannte “vegane Kollagen”-Präparate kein Kollagen, sondern in der Regel ein Gemisch aus Aminosäuren.
Kollagen-Präparate sind Nahrungsergänzungsmittel und gelten damit rechtlich als Lebensmittel. Lebensmittelhersteller sind verantwortlich für ihre Produkte, auch hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Im Allgemeinen sind bei der Einnahme von Kollagen-Hydrolysaten keine Risiken zu erwarten. Ganz auszuschließen sind allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten jedoch nicht, zum Beispiel bei verarbeiteten Fischprodukten. Prinzipiell sind auch Verunreinigungen möglich.
Es ist davon auszugehen, dass die zugeführten Kollagen-Hydrolysate wie normale Eiweiße im Körper verstoffwechselt und als einzelne Aminosäuren sowie kurzkettige Peptide aus dem Darm aufgenommen werden. Ob und wie durch eine Kollagen-Ergänzung die körpereigene Kollagen-Synthese beeinflusst wird, ist derzeit nicht geklärt. Experimentelle Untersuchungen oder Erkenntnisse aus Tierversuchen können Hinweise auf Mechanismen geben, aber sind nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar.
Diverse Kollagen-Präparate werden angeboten, die positive Auswirkungen zum Beispiel auf alternde Haut, auf die Haare und bei Arthrose haben sollen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gesundheitsbezogene Aussagen zu Kollagen in Lebensmitteln, im Hinblick auf verbesserte Hautstruktur und Gelenkgesundheit, aufgrund mangelnder gesundheitlicher Beweise abgelehnt. Sie kam zu dem Schluss, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Kollagen-Hydrolysat und dem Erhalt von Gelenken oder einer Verbesserung der Hautelastizität besteht. Auf die zahlreichen kollagenhaltigen Nahrungsergänzungsmittel sind daher im Hinblick auf die Zutat Kollagen keine gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt. In den Präparaten sind unter Umständen zusätzlich Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenextrakte enthalten.
Fazit
- Fachgesellschaften empfehlen eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wird allgemein nicht empfohlen.
- Liegt ein nachgewiesener Mangel an einem Nährstoff vor, sollte dieser – möglichst unter ärztlicher Aufsicht – behoben werden. Das gilt auch für Krebsbetroffene.
- Kollagen-Präparate sind Nahrungsergänzungsmittel und gelten rechtlich als Lebensmittel. Bislang konnte nicht wissenschaftlich belegt werden, dass die Einnahme von Kollagen gesundheitlich vorteilhaft ist.
- Ein moderater Konsum von Kollagen gilt als unbedenklich: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt eine Höchstmenge von 5 Gramm pro Tag an.
Wenn es darum geht, einer Hautalterung entgegenzuwirken: Dann ist Sonnenschutz wichtig!
Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen
Quelle
Heldt-Döpel R, Berling N: Could collagen supplementation improve bodily functions? Physiological aspects of collagen supplementation: a narrative review. Ernahrungs Umschau 2023;70(11):126–132. doi:10.4455/eu.2023.019.
Rechtlicher Rahmen/Behördeninformationen
EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies 2011; Scientific Opinion on the substantiation of a health claim related to collagen hydrolysate and maintenance of joints pursuant to Article 13(5) of Regulation (EC) No 1924/2006. EFSA Journal 2011; 9(7):2291. 11 pp. doi:10.2903/j.efsa.2011.2291.
EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies 2013; Scientific Opinion on the substantiation of a health claim related to VeriSol®P and a change in skin elasticity leading to an improvement in skin function pursuant to Article 13(5) of Regulation (EC) No 1924/2006. EFSA Journal 2013; 11(6):3257, 10 pp. doi:10.2903/j.efsa.2013.3257.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nahrungsergänzungsmittel (aufgerufen: März 2025).
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Mikronährstoffe und Co. Hyaluron und Kollagen (Stand: 18.10.2023).
Sonstiges
Gelatine Manufactures of Europe (GME) (aufgerufen: März 2025).