Liste bedenklicher Stoffe / Rezepturen

Ob ein Stoff als bedenklich anzusehen ist, kann in einer Liste der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) recherchiert werden. Diese ist in dem hier zitierten Artikel sowie auf der Homepage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) zu finden. Zu beachten ist, dass die Liste nicht rechtsverbindlich ist. Zudem kann eine solche Liste nie vollständig sein: Gerade in der Alternativ- und Komplementärmedizin ist nicht vorhersehbar, welche Stoffe neu rezeptiert werden.
Stand der Wissenschaft und behördliche Einstufung maßgeblich
Aufgenommen in die Liste wurden Stoffe,
- die von einer Zulassungsbehörde wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als bedenklich eingestuft wurden oder
- wenn die Zulassung eines entsprechenden Fertigarzneimittels widerrufen wurde beziehungsweise ruht oder
- wenn nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse die Anwendung auf Grund von Risiken bedenklich beziehungsweise nicht vertretbar ist.
Auch die pharmazeutische Plausibilität zählt
Wenn ein Stoff nicht in der Liste aufgeführt ist, so kann daraus aber nicht generell geschlossen werden, dass er unkritisch in Rezepturarzneimitteln verarbeitet werden darf. Jede Rezeptur muss vor der Herstellung auf ihre Plausibilität geprüft, also nach pharmazeutischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Bei der Plausibilitätsprüfung werden unter anderem Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander kontrolliert. Auch die pharmazeutische Qualität spielt eine Rolle. Wenn keine ausreichende Qualität des Ausgangsstoffes oder Endproduktes gewährleistet werden kann, darf das Arzneimittel nicht angefertigt und abgegeben werden.
Bedenkliche Stoffe in der Alternativmedizin bei Krebs
Auf der Liste der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) sind auch Rezepturbestandteile als bedenklich eingestuft worden, die vor allem in der Alternativmedizin bei Krebs verbreitet sind. Beispiele:
- Amygdalin (Laetrile, Vitamin B 17) und verwandte Stoffe wie Mandelonitril(-Glykoside) oder Bittermandelwasser
- Cäsiumsalze wie Cäsiumchlorid
- Furfurol (Alpha FM)
- Germanium-Verbindungen
- Schöllkraut (Bestandteil von Ukrain)
Brauchen Sie wissenschaftliche Hintergründe zu den hier genannten Stoffen, können Sie sich dafür an den Fachkreiseservice krebsinformationsdienst.med (siehe Infokasten unten) wenden.
Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen
1Dicheva-Radev PHS (2018). Bedenkliche Stoffe und Rezepturen – Hinweise für die ärztliche Verschreibung. AVP. 45(2). 92-9.
https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/AVP/Artikel/201802/092.pdf (PDF)
Rechtlicher Rahmen/Behördeninformationen
Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind im § 5 bedenkliche Arzneimittel definiert und deren Rechtslage verankert: www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) informiert auf ihrer Homepage zu bedenklichen Rezepturarzneimitteln. Außerdem bietet sie dort eine Liste bedenklicher Stoffe. Diese beruht auf einer Einstufung der Arzneimittelkommission deutscher Apotheker (AM) (Stand Mai 2015): www.abda.de/amk-nachricht/2015-informationen-der-institutionen-und-behoerden-bedenkliche-rezepturarzneimittel-stand-mai-2015/
Weitere Quellen (Auswahl)
Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine wertvolle Quelle, wenn zur Bedenklichkeit eines Stoffes recherchiert werden muss: www.bfr.bund.de.