Bislang nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Frauen, bei denen der Brustkrebs früh entdeckt wird, haben jedoch eine deutlich bessere Prognose als Frauen mit Krebs in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium. Aktuell werden daher Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Rahmen eines qualitätsgesicherten Brustkrebs-Früherkennungs-Programms alle zwei Jahre zu einer Screening-Mammographie eingeladen. Man geht davon aus, dass dadurch 2 bis 6 von 1.000 Frauen dieser Altersgruppe vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt werden.
Anhebung der Altersgrenze folgt europäischen Leitlinien
In einer öffentlichen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.09.2023 entschieden, das Mammographie-Screening auf die Altersgruppe der 70- bis 75-jährigen Frauen auszuweiten. Damit folgt der G-BA einer entsprechenden Empfehlung der europäischen Brustkrebsleitlinie.
Positives Votum von IQWiG und BfS
Zuvor hat das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA Nutzen und Risiken eines Mammographie-Screenings für Frauen über 70 Jahren bewertet. In seinem Abschlussbericht kommt das IQWiG zu dem Schluss, dass eine Röntgenreihenuntersuchung auch die Brustkrebssterblichkeit von Frauen zwischen 70 und 74 Jahren senkt. Nach Einschätzung des IQWiG sind die positiven Effekte des Screenings größer als die möglichen negativen Auswirkungen (vor allem falsch-positive Befunde und Überdiagnosen).
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat sich dieser Einschätzung angeschlossen: Auch wegen des vergleichsweise geringen Strahlenrisikos bei über 70-Jährigen hat das BfS eine Fortführung des qualitätsgesicherten Screenings befürwortet. Bislang fehlt jedoch noch eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Diese ist jedoch eine Voraussetzung für die Anwendung von Röntgenstrahlen zur Brustkrebsfrüherkennung.
Finanzierung gesichert
Nach der Entscheidung des G-BA haben gesetzlich versicherte Frauen zukünftig ab 50 Jahren bis zu ihrem 76. Geburtstag alle zwei Jahre Anspruch auf eine Screening-Mammographie. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Teilnahme am Screening ist freiwillig.
Umsetzung ab Mitte 2024
Ab Mitte 2024 können Frauen zwischen 70 und 75 Jahren selbst einen Termin bei der für sie zuständigen Stelle vereinbaren. Ein Terminangebot per Post, wie es aktuell Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren bekommen, wird es voraussichtlich erst ab 2026 geben.
Hohe Standards
In Anlehnung an die europäischen Leitlinien wurde in Deutschland zwischen 2005 und 2009 ein organisiertes, qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm aufgebaut. Seitdem werden Frauen zwischen 50 und 69 Jahren auf Basis der Einwohnermeldedaten alle zwei Jahre zu einer Röntgenmammographie eingeladen. Da die Mehrzahl der untersuchten Teilnehmerinnen gesund ist, unterliegt das Mammographie-Screening-Programm besonderen Qualitätsanforderungen:
- Geräte und Untersucher werden regelmäßig geprüft.
- Jedes Mammographie-Bild wird von mindestens 2 erfahrenen Fachärzten oder Fachärztinnen unabhängig voneinander begutachtet (Doppelbefundung).
- Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie mindestens 5.000 Mammographie-Untersuchungen pro Jahr auswerten.
- Im Falle eines Brustkrebsverdachtes werden die Ergebnisse und das weitere Vorgehen im Ärzteteam gemeinsam besprochen.
Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen
Quelle
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen von 70 bis 75 Jahren. Abfrage am 21.9.2023.
Pressemitteilung des G-BA zur Sitzung vom 21.09.2023: Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 70 bis 75 Jahren – G-BA passt Früherkennungsprogramm an.
Leitlinien
Europäische Kommission. European Commission Initiative on Breast Cancer (ECIBC). European breast cancer guidelines. Screening ages and frequencies. Stand 22.03.2023. https://healthcare-quality.jrc.ec.europa.eu/ecibc/european-breast-cancer-guidelines/screening-ages-and-frequencies#. Abfrage am 12.09.2023.
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Version 4.4, 2021, AWMF Registernummer: 032-045OL, http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/mammakarzinom/. Abfrage am 12.09.2023.
Rechtlicher Rahmen/Behördeninformationen
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren: Wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz (PDF). Stand 10/2022.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Brustkrebs-Früherkennung – Mammographie-Screening-Programm. Abfrage am 12.09.2023.
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Mammografie-Screening-Programm: Das IQWiG empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen miteinzubeziehen. Pressemitteilung vom 28.07.2022.