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Ambulante Krebsberatung finanziell gestärkt

Gesetz verdoppelt Förderbeitrag der Krankenkassen

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Krebsbetroffene und ihre Angehörigen erhalten Unterstützung in ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen. Eine gesetzliche Neuregelung leistet nun einen maßgeblichen Beitrag zur Existenzsicherung der Anlaufstellen.

Über Jahrzehnte waren viele ambulante Krebsberatungsstellen allein auf Spenden und befristete Fördergelder angewiesen, um Betroffenen eine kostenfreie Beratung anbieten zu können. Ab jetzt wird das Angebot weitgehend über eine Regelfinanzierung sichergestellt – vorausgesetzt, die Beratungsstellen erfüllen bestimmte Qualitätskriterien.

Jährliche Förderung auf 42 Millionen aufgestockt

Seit 2020 wird die Förderung ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in § 65e des Sozialgesetzbuchs V geregelt. Nachdem im ersten Anlauf zunächst ein Förderbetrag von jährlich bis zu 21 Millionen festgelegt worden war, verdoppelt sich dieser Betrag nun gemäß dem am 19.7.2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf 42 Millionen. Die privaten Krankenversicherungen beteiligen sich mit einem Anteil von 7 Prozent an der Förderung.

Mit der Erhöhung des Fördervolumens können Krebsberatungsstellen nun rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine Förderung für maximal 80 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Bislang waren es höchstens 40 Prozent. Über die Krankenkassen-Förderung hinaus sind Finanzierungsbeiträge von Ländern und Kommunen angedacht.

Näheres zum Antragsverfahren ist in den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes für ambulante Krebsberatungsstellen geregelt.

Qualitätsanforderungen und Aufgaben

Um die Förderung zu erhalten, müssen Krebsberatungsstellen gemäß den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die aktuellen Fördergrundsätze umfassen unter anderem folgende Anforderungen:

Beratung zu psychologischen und sozialen Fragen: Hauptaufgabe der Krebsberatungsstellen ist die psychosoziale Beratung mit psychologischer und sozialer Schwerpunktsetzung. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung sollen Betroffene an niedergelassene ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten weitervermittelt werden.

Qualifizierte Beratungsfachkräfte: Die Beratung soll in der Regel durch Psychologen oder Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung sowie Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder Pädagogen mit akademischem Abschluss erfolgen. Alle Beraterinnen und Berater müssen über eine Befähigung zur psychosozialen Beratung sowie eine anerkannte psychoonkologische Weiterbildung verfügen.

Kostenfreies, zeitnahes Angebot: Das Beratungsangebot ist für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige kostenfrei. Es ist niederschwellig angelegt und über den gesamten Krankheitsverlauf hinweg verfügbar. Ein Erstgespräch sollte in den geförderten Beratungsstellen kurzfristig – spätestens innerhalb von 10 Werktagen – ermöglicht werden.

Ziel: Flächendeckendes Angebot in Deutschland

Adressen ambulanter Krebsberatungsstellen

Ein bundesweites Verzeichnis psychosozialer Krebsberatungsstellen bietet der Krebsinformationsdienst. Eine Umkreissuche hilft, Anlaufstellen in Wohnortnähe zu finden.

Ein Ziel des vom Bundesministerium für Gesundheit koordinierten Nationalen Krebsplans ist es, allen Krebspatienten bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört unter anderem die ambulante psychosoziale Beratung in Krebsberatungsstellen. Bislang können noch nicht alle Krebsbetroffenen in Wohnortnähe auf ein qualitätsgesichertes ambulantes Beratungsangebot zurückgreifen. Die eingeführte Regelfinanzierung der psychosozialen Krebsberatungsstellen soll dazu beitragen, dies zu ändern.

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Rechtlicher Rahmen

Bundesgesetzblatt: Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) (Artikel 1 Nummer 20) (PDF)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – §65e Ambulante Krebsberatungsstellen

Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für ambulante Krebsberatungsstellen gemäß § 65e SGB V, Stand 01.09.2021

Weitere Quellen und Ansprechpartner (Auswahl)

Psychoonkologie im Nationalen Krebsplan 

Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale Krebsberatung (BAK)

S3-Leitlinie Psychoonkologie (aktuell in Überarbeitung): Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatienten, Langversion 1.1, 2014, AWMF-Registernummer: 032/051OL

Für Ihre Krebspatienten

Unterstützungsmöglichkeiten auf einen Blick finden Krebspatienten, ihre Angehörigen und Interessierte in unserem Informationsblatt Psychoonkologische Hilfen bei Krebs (PDF).

Der Krebsinformationsdienst hat auf seinen Seiten Informationen zum Thema Krankheitsverarbeitung zusammengestellt.

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