- Tabletten, Pulver, Säfte – Nahrungsergänzungsmittel gibt es in vielen Formen. Rechtlich gesehen gelten sie als Lebensmittel.
- Fachleute sind sich einig, dass die meisten Menschen ihren Nährstoffbedarf über eine gesunde Ernährung decken können und keine zusätzlichen Mittel benötigen.
- Gerade bei Krebs sollten Betroffene vorsichtig sein: Manche Nahrungsergänzungsmittel können beispielsweise mit Krebsmedikamenten wechselwirken.
Wichtig vorab
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel – sie sind nicht zur Vorbeugung oder Behandlung von Krebs geeignet.
Wichtig: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Nahrungsergänzung bei Krebs: Wichtiges in Kürze
Vitamine, Mineralstoffe wie Magnesium oder Calcium, Aminosäuren oder Extrakte aus Obst und Gemüse: Nahrungsergänzungsmittel gibt es in vielen verschiedenen Formen. Sie werden in Apotheken und Drogerien, aber auch im Internet verkauft.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel: Rechtlich gesehen handelt es sich bei ihnen um Lebensmittel. Anders als Medikamente durchlaufen sie kein Zulassungsverfahren – Hersteller müssen ein neues Nahrungsergänzungsmittel lediglich registrieren. Deshalb können Patientinnen und Patienten auch keine Wirkung von ihnen erwarten.
Sind Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll? Nahrungsergänzungsmittel eignen sich weder zur Vorbeugung von Krebs noch zur Therapie. Fachleute raten dazu, sich gesund und ausgewogen zu ernähren – zusätzliche Mittel sind dann in der Regel überflüssig. Die meisten Menschen können alle wichtigen Nährstoffe aus der Nahrung aufnehmen.
Nur wenn ein Mangel ärztlich festgestellt wurde, kann eine Nahrungsergänzung in Frage kommen: zum Beispiel Eisen in der Schwangerschaft oder Vitamin D bei einem erhöhten Risiko für Osteoporose (Knochenschwund) oder bei einer bereits bestehenden Osteoporose.
Es gibt bisher keine Hinweise, dass Nahrungsergänzungsmittel gegen Krebs wirken. Auch wenn manchmal Produkte mit solchen Versprechen beworben werden: Es gibt keine Mittel, die "Krebszellen bekämpfen" können oder bei denen ein gesundheitlicher Nutzen bei Krebs nachgewiesen ist.
- Krankheitsbezogene oder irreführende Aussagen sind in Deutschland für Nahrungsergänzungsmittel gesetzlich verboten.
Auch eine Mangelernährung bei Krebs lässt sich in der Regel nicht mit Nahrungsergänzungsmitteln ausgleichen.
Auf eigene Faust sollte man also besser nicht zu Nahrungsergänzungsmitteln greifen – weder als gesunde Person noch als Krebspatientin oder Krebspatient.
Denn Nahrungsergänzungsmittel können auch schaden: Manche Mittel können zum Beispiel mit Medikamenten zur Krebstherapie wechselwirken.
- Wenn Sie Mittel zur Nahrungsergänzung einnehmen möchten, sollten Sie dies daher unbedingt mit Ihren Ärztinnen und Ärzten abklären.
Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel: Das ist der Unterschied
Was genau sind Nahrungsergänzungsmittel? Äußerlich sehen sie oft ähnlich aus wie Medikamente. Sie enthalten einzelne Nährstoffe in konzentrierter Form. Dabei handelt es sich um Nährstoffe, die auch so in Lebensmitteln vorkommen können. Beispiele sind Vitamin C und Vitamin D, aber auch Mineralstoffe wie Magnesium oder Eisen. Auch Extrakte aus Obst oder Gemüse zählen dazu. Es gibt sie als Einzelstoffe oder als Mischungen.
Im Gegensatz zu Arzneimitteln dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine arzneiliche Wirkung haben. Sie sind nur dazu gedacht, die Ernährung von gesunden Menschen zu ergänzen – nicht dazu, Krankheiten zu behandeln oder vorzubeugen.
Rechtliche Einstufung
Rechtlich gesehen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel.
Anders als bei Arzneimitteln müssen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln diese nicht auf ihre Wirksamkeit und Risiken prüfen und zulassen. Sie müssen ein Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen und sind selbst dafür verantwortlich, dass es sicher ist.
Kostenübernahme
Da es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln rechtlich gesehen um Lebensmittel handelt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür nicht. Anders sieht es aus, wenn ein Mineralstoff oder Vitamin als zugelassenes Arzneimittel ärztlich verordnet wird.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss eindeutig erkennbar sein, dass sie keine Arzneimittel sind. Hersteller dürfen daher auch nicht mit Versprechen werben, die eine gesundheitsfördernde Wirkung vorgeben.
Ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die Mittel sicher sind, kontrollieren die Lebensmittelüberwachungsbehörden – allerdings nur stichprobenartig.
So erkennen Sie ein Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel müssen eindeutig gekennzeichnet sein, etwa durch die Beschriftung "Nahrungsergänzungsmittel". Zusätzlich müssen sie den Hinweis enthalten, dass das Produkt eine gesunde und ausgewogene Ernährung nicht ersetzen kann.
Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln
Auch wenn Nahrungsergänzungsmittel per Definition Lebensmittel sind, sind sie nicht immer harmlos. Manchmal können sie auch schädlich sein.
Wechselwirkungen: Nahrungsergänzungsmittel können mit Arzneimitteln wechselwirken. Beispielsweise können manche Substanzen die Wirkung von Krebsmedikamenten verstärken oder abschwächen. Krebserkrankte sollten daher grundsätzlich keine weiteren Mittel einnehmen, ohne dies zunächst mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu besprechen.
Wechselwirkungen sind zum Beispiel möglich bei
- Johanniskraut: Wird Johanniskraut oral eingenommen, kann es mit Medikamenten zur Chemotherapie wechselwirken. Es kann zum Beispiel dazu führen, dass bestimmte Medikamente schneller abgebaut und ausgeschieden werden und dadurch schlechter wirken.
- Antioxidantien: Antioxidantien wie beispielsweise Vitamin C oder Vitamin E sollen sogenannte freie Radikale im Körper abfangen und unschädlich machen. Bei manchen Therapien sollen solche Radikale jedoch die Krebszellen zerstören. Hoch dosierte Antioxidantien können daher möglicherweise die Wirkung einer Strahlen- oder Chemotherapie verringern.
Dosierung: Auch eine Überversorgung mit manchen Stoffen kann der Gesundheit schaden. Deshalb ist gerade bei hochdosierten Nahrungsergänzungsmitteln Vorsicht geboten.
- Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) nennt Referenzwerte, welche Menge eines Nährstoffs man pro Tag über die Nahrung aufnehmen sollte.
- In diesem Zusammenhang gut zu wissen: Es gibt keine verbindlichen Höchstmengen für Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Außerdem dürfen die Mengenangaben auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels um bis zu 50 Prozent von der tatsächlichen Menge abweichen. Deshalb sollte man die Mengen mit den empfohlenen Referenzwerten abgleichen.
Sicherheit: Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind verpflichtet, lebensmittelrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass die Mittel gesundheitlich unbedenklich sind. Die Behörden prüfen aber nur stichprobenartig, ob diese Vorgaben eingehalten sind.
- Vorsicht bei Bestellungen aus dem Ausland und über das Internet: Die Aufsichtsbehörden finden hier immer wieder Produkte, die in Deutschland gar nicht verkauft werden dürfen – etwa, weil sie unerlaubte Inhaltsstoffe oder Verunreinigungen enthalten.
Kritisch hinterfragen
Verbraucherschützer raten Patientinnen und Patienten, bei Nahrungsergänzungsmitteln kritisch zu sein, besonders bei gesundheitlichen Versprechen.
Auch auf die vermeintliche Erfahrung anderer Betroffener sollte man sich nicht unbedingt verlassen: Bewertungen angeblich zufriedener Kunden in Online-Shops oder positive Kommentare in Internet-Foren und den sozialen Medien können einen kommerziellen Hintergrund haben oder gefälscht sein.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Allgemeine Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert auf seinen Seiten allgemeinverständlich zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Auch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) stellt Informationen zur Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln zur Verfügung – oft in Form von Stellungnahmen wie beispielsweise zum Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin D (PDF). Auf der Seite findet sich außerdem eine Liste der Landesministerien, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind.
Mit ihrem Angebot Klartext Nahrungsergänzung informieren die Verbraucherzentralen rund um rechtliche Aspekte und einzelne Produkte.
Rechtliche Grundlagen
- Was als Nahrungsergänzungsmittel gilt, wie sie gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden müssen, regelt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).
- Vorgaben zum Lebensmittelrecht finden sich im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG).
- Die Kostenübernahme von Arzneimitteln sowie Lebensmitteln regelt die Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Leitlinien
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer PatientInnen, Langversion, 1.1, 2021, AWMF-Registernummer: 032/055OL (Stand 09/2021, aufgerufen am 19.09.2023).
- Die Leitlinie steht auch als Patientenleitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten (Stand 07/2021) zur Verfügung.
Arends J et al. Klinische Ernährung in der Onkologie. S3-Leitline der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e. V. (DGHO), der Arbeitsgemeinschaft "Supportive Maßnahmen in der Onkologie, Rehabilitation und Sozialmedizin" der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS) und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für klinische Ernährung (AKE). Aktuel. Ernahrungsmed. 2015 Nov:40(05):1-74. doi: 10.1055/s-0035-1552741.
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen, Langversion, 1.3, 2020, AWMF-Registernummer: 032/054OL (Stand 02/2020, aufgerufen am 19.09.2023).
Fachartikel (Auswahl)
Noble P. Nahrungsergänzungsmittel. Bundesgesundheitsbl 60, 260–267 (2017). doi: 10.1007/s00103-016-2499-0.
Weißenborn A., Bakhiya N., Demuth I. et al. Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. J Consum Prot Food Saf 13, 25–39 (2018). doi: 10.1007/s00003-017-1140-y.