Hinweise der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Auf Nummer sicher
Nehmen Sie auf Ihrer Reise eine ärztliche und beglaubigte Bescheinigung mit, dass die Schmerzmittel notwendig sind.
Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens: Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt müssen bescheinigen, dass die Medikamente notwendig sind. Diese Bescheinigung muss die zuständige Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
Bei Reisen außerhalb des "Schengen-Raums":
- Patienten sollten sich von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem "Leitfaden für Reisende" des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen lassen. Diese soll Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthalten.
- Auch eine solche Bescheinigung muss beglaubigt werden.
- Patienten sollten außerdem unbedingt die Rechtslage in dem Ziel- oder Durchreiseland abklären. Hierzu kann die diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland Auskunft erteilen: Zu finden sind die Kontaktadressen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Zum Weiterlesen
Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden sich Hinweise, was bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland zu beachten ist, Kontaktadressen der zuständigen Landesbehörden sowie Muster für die notwendigen Bescheinigungen (abgerufen am 12.08.2021).
Informationen des Krebsinformationsdienstes
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