Psychotherapie bei Krebs – das ändert sich ab April

Sprechstunde und Akutbehandlung soll Wartezeit verkürzen

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Die Diagnose Krebs löst bei vielen Betroffenen Angst und ein Gefühl der Hilflosigkeit aus. Das ist mehr als verständlich, kann auf Dauer aber zur großen Belastung werden.
Symptome psychischer Beschwerden können zum Beispiel über längere Zeit anhaltende Schlaflosigkeit, niedergeschlagene Stimmung oder fortwährendes Grübeln sein. Auch Angehörige sind mitunter betroffen.
Wer über längere Zeit unter entsprechenden Beschwerden leidet, dem kann eine psychotherapeutische Behandlung helfen.

1. April: Neue Angebote für Kassenpatienten

Mann sitzt auf einem Sofa vor einer Frau © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu – Fotolia.com
Mann sitzt auf einem Sofa vor einer Frau
Bild: Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu – Fotolia.com

Doch einen Termin bei einem von den Krankenkassen anerkannten Psychotherapeuten zu bekommen, gestaltet sich mitunter schwierig. Patienten müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Jetzt schaltet sich der Gesetzgeber ein. Er möchte die Wartezeiten verkürzen.

Ab 1. April 2017 steht gesetzlich Versicherten die Möglichkeit offen, eine psychotherapeutische Sprechstunde zu besuchen und bei Bedarf auch eine Akutbehandlung wahrzunehmen. Dafür wurde die Psychotherapie-Richtlinie im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetzes überarbeitet.

Die Sprechstunde soll den tatsächlichen Bedarf einer Therapie klären, die Akutbehandlung Beschwerden kurzfristig lindern. Für die Behandlung müssen Patienten jedoch einen separaten Termin vereinbaren. Sie findet nicht zwingend bei dem Therapeuten statt, den man zur Sprechstunde aufgesucht hat. Patienten, die weiterhin Schwierigkeiten haben, einen Behandlungsplatz zu finden, sollen sich zur Terminvergabe an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung ihres jeweiligen Bundeslandes wenden. Der Psychotherapeut kann bei einer Vermittlung durch die Terminservicestellen jedoch nicht frei gewählt werden.

Ob die Neuerungen tatsächlich zu einer besseren Versorgung führen werden, ist umstritten. Kritiker gehen davon aus, dass die Zahl der eigentlichen Behandlungsplätze aufgrund der zusätzlichen Angebote eher zurückgehen wird.

Zum Weiterlesen

Die Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) im Einzelnen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz.html.

Einen Überblick über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz/terminservicestellen.html.

Mehr zum Thema Krankheitsverarbeitung bietet unser Internettext "Psychologische Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung".

Ein Adressverzeichnis der Praxen ambulant psychotherapeutisch tätiger Psychoonkologen bietet der Krebsinformationsdienst unter "Psychoonkologen-Praxen".

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