Prostatakrebs: Zweitmeinung ab sofort Kassenleistung

Wir beantworten wichtige Fragen

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Männer mit lokalem Prostatakrebs haben verschiedene Behandlungsoptionen. Eine zweite ärztliche Meinung kann helfen, eine Entscheidung zu treffen. Ab jetzt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür. 

Ab dem 1. April haben Männer mit örtlich begrenztem (lokalem) Prostatakrebs das Recht, sich vor einer geplanten Operation oder Bestrahlung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen – die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind ab sofort auch dazu verpflichtet, bei der Behandlungsplanung darauf hinzuweisen. 

Wir erklären, wann eine Zweitmeinung sinnvoll sein kann, wo Patienten einen Termin machen können und welche Unterlagen sie dafür mitbringen müssen.

Ein Arzt erklärt einem Patienten etwas.
Zweitmeinung bei Krebs: Männer mit lokalem Prostatakrebs können die Therapieempfehlung des eigenen Arztes mit unabhängigen Fachleuten besprechen.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Eine Zweitmeinung ist immer dann sinnvoll, wenn Männer bei der Entscheidung für oder gegen eine Therapie unsicher sind. Denn eine zweite ärztliche Einschätzung kann dabei helfen, die eigenen Bedenken einzuordnen. 

Scheuen Sie sich nicht, die Empfehlung des behandelnden Onkologen zu hinterfragen: Bei lokal begrenztem Prostatakrebs sind eine Operation oder Bestrahlung möglich, aber nicht immer zwingend notwendig. Bei bestimmten Krankheitsverläufen kann die sogenannte Active Surveillance ebenfalls eine Option sein: dabei geht der Patient zu engmaschigen Kontrolluntersuchungen. 

Das Zweitmeinungsverfahren stellt also sicher, dass Sie informiert und in Ruhe eine Entscheidung über alle möglichen Optionen treffen können. 

  • Gut zu wissen: Männer haben bei dem Gespräch auch die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und/ oder eigene Bedenken zu äußern. 

Bei wem kann ich eine Zweitmeinung einholen?

Wer bei lokalem Prostatakrebs eine Zweitmeinung einholen möchte, muss sich an Ärztinnen und Ärzte mit besonderen Qualifikationen wenden: Das sind ambulant oder stationär tätige Fachärzte der Urologie oder Strahlentherapie. 

Wo finde ich solche speziellen Fachleute?

  • Sie können bei der eigenen Krankenkasse nachfragen
  • oder die Online-Suche vom Patientenservice 116 117 nutzen (Hinweis: Es kann sein, dass die Online-Suchfunktion noch nicht direkt zum 1. April für Prostatakrebspatienten freigeschaltet ist.)

Zweitmeinung einholen: Schritt für Schritt erklärt

Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer zweiten ärztlichen Meinung durch die gesetzliche Krankenkasse ist:

  • die Diagnose “lokal begrenzter Prostatakrebs“ 
  • der behandelnde Arzt empfiehlt eine Operation oder Bestrahlung. 

Nach der Therapieempfehlung haben Männer Zeit nachzudenken und / oder eine Zweitmeinung einzuholen. 

Erste Schritte bei Wunsch zur Zweitmeinung: Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, braucht zunächst eine Überweisung vom behandelnden Arzt. Dann können Männer für die Zweitmeinung einen Termin bei einem speziellen Facharzt oder einer Fachärztin (siehe Abschnitt “Bei wem kann ich eine Zweitmeinung einholen?”) machen.

Schritte bis zum Termin: 

  • Zum Termin sollten Sie ihre bisherigen Untersuchungsergebnisse mitbringen: Sie können Ihre Praxis bitten, diese direkt weiterzuleiten oder vor dem Termin Kopien abholen. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
  • Beim Termin zur Zweitmeinung macht der Arzt oder die Ärztin in der Regel keine Untersuchungen, sondern schaut die Unterlagen mit den bisherigen Untersuchungsergebnissen an und führt ein persönliches Gespräch mit Ihnen. 
  • Nach dem Gespräch teilt der Arzt oder die Ärztin seine Zweitmeinung mit. Sie können sich diese Einschätzung schriftlich mitgeben lassen oder Ihr Einverständnis geben, dass das Ergebnis an Ihren behandelnden Onkologen weitergegeben wird.

Zum Weiterlesen

Informationen des Krebsinformationsdienstes:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Thema Zweitmeinung zur Verfügung: 

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