Proben werden risikoorientiert ausgewählt
Die zuständigen Behörden überwachen vor allem Lebensmittel, bei denen Belastungen schon besonders häufig gefunden wurden.
Selbst wenn Erdbeeren, Salate, Weintrauben oder andere Produkte beanstandet werden, müssen Verbraucher nicht mit einem akuten Gift- oder Krebsrisiko rechnen: Das Bundesamt stellt klar: Die Belastungsgrenzen für Schadstoffe aller Art, vom krebserregenden Schimmelpilz bis zum Insektizid, sind so festgelegt, dass sie unterhalb der Schwelle einer Gesundheitsgefährdung liegen. Dabei schätzen die EU-weit zuständigen Behörden sowohl die Risiken, die durch die einmalige Aufnahme entstünden, wie auch solche, die aus lebenslangem Verzehr resultieren würden.
Zum Weiterlesen
Für Verbraucher wie Fachleute bietet das Bundesamt ausführliche Hintergrundinformationen unter dem Stichwort „Lebensmittel“: www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/
Aktuelle Risikoinformationen kommen zudem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter www.bfr.bund.de, nicht nur zur Belastung von Lebensmitteln, sondern auch zu Schadstoffen in Gebrauchsgegenständen oder Kosmetika.
Welche Schadstoffe gelten nicht nur als allgemeine Gesundheitsgefahr, sondern konkret als Krebsrisiko? Einen Überblick bietet der Krebsinformationsdienst in seinen Texten zur Krebsvorbeugung. Fragen beantwortet der Dienst zudem am Telefon oder per E-Mail.