Lexikon
Basalzellkarzinom: früher auch Basaliom genannt – eine Form von weißem oder auch "hellem" Hautkrebs
Es gibt Patientinnen und Patienten mit Hautkrebs, die verunsichert sind, wie sie sich im Sommer im Freien verhalten sollen. Manche von ihnen werden vermeintlich übervorsichtig. Andere wiederum sind mitunter unsicher, ob Sonnenschutzmaßnahmen – und wenn ja, welche – noch sinnvoll sind.
Fest steht: Intensive ultraviolette (UV) Strahlung erhöht auch während oder nach einer Erkrankung weiterhin das Risiko für alle Arten von Hautkrebs: für weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome), schwarzen Hautkrebs (Melanome) sowie das Merkelzellkarzinom.
Sonnenschutz ist auch bei und nach Hautkrebs wichtig
Menschen, die bereits an einem Basalzellkarzinom erkrankt sind, haben ein deutlich erhöhtes Risiko dafür, dass sich bei ihnen ein zweites Basalzellkarzinom entwickelt oder dass bei ihnen eine andere Form von Hautkrebs entsteht. Fachleute raten daher, übermäßige UV-Strahlung auch nach der Diagnose von Hautkrebs zu vermeiden: Betroffene sollten sich daher ausreichend vor intensiver Sonnenstrahlung schützen.
Denn entscheidend für das Hautkrebsrisiko sind nicht nur kurzzeitige intensive Belastungen der Haut mit UV-Strahlung. Auch die gesamte UV-Dosis, die Sie im Laufe des Lebens trifft, führt zu Hautschäden, die sich anhäufen. Um diese UV-Belastung möglichst gering zu halten, empfiehlt sich also auch während oder nach der Therapie ein ausreichender Sonnenschutz.
Angemessener UV-Schutz kann für Sie folgende positive Effekte haben:
- Zweittumoren vorbeugen: Sonnenschutz kann helfen, einem zweiten, neuen Basalzellkarzinom – einem sogenannten Zweittumor – vorzubeugen.
- Schwarzem Hautkrebs vorbeugen: Mit UV-Schutz können Sie auch Ihr Risiko für eine weitere Erkrankung mit schwarzem Hautkrebs senken.
Rückfall vermeiden? Dass weitere UV-Strahlung das Rückfallrisiko steigert, ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Ausschlaggebend für einen Rückfall ist vielmehr, ob Krebszellen im Körper verblieben sind.
Übliche UV-Schutzmaßnahmen sind meist ausreichend
Für Hautkrebsbetroffene gelten die gleichen Sonnenschutzmaßnahmen wie für gesunde Menschen, die der Krankheit vorbeugen möchten. Über individuelle Besonderheiten informiert in der Regel der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin.
- Welche generellen Maßnahmen Expertinnen und Experten zum Sonnenschutz empfehlen, lesen Sie unter Hautkrebs vorbeugen.
Wichtig zu wissen
Auch Hautkrebspatienten, die ausreichend Sonnenschutz betreiben, sollten die Nachsorge wahrnehmen und ihre Haut regelmäßig kontrollieren lassen.
Durch Sonnenschutz während und nach der Hautkrebstherapie können zwar neue Hautschäden verhindert werden, bereits bestehende Schäden bleiben jedoch. Und auch der Krankheitsverlauf der ersten Erkrankung wird durch UV-Schutz nicht positiv beeinflusst.
Tipp: Zusätzlich können Sie Ihre Haut regelmäßig selbst untersuchen, um weitere Erkrankungen möglichst frühzeitig zu entdecken.
- Über die Selbstuntersuchung informiert Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin.
Fazit
Für Hautkrebspatienten gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie für gesunde Menschen, die der Erkrankung vorbeugen möchten. Sie müssen die Sonne nicht komplett meiden und können auch weiterhin Zeit im Freien verbringen – Sie sollten allerdings auf ausreichenden UV-Schutz achten, besonders, wenn Sie einen empfindlichen hellen Hauttyp haben.
Zum Weiterlesen
Leitlinien
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF): S2k-Leitlinie Basalzellkarzinom der Haut, Stand: 01.06.2018, AWMF Registernummer: 032/021 (abgerufen am: 07.06.2021)
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.0, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL (abgerufen am: 07.06.2021)
Informationen des Krebsinformationsdienstes
Informationsblatt "Hautkrebsrisiko UV-Strahlung" (PDF)
UV-Schutz-Bündnis
Für einen angemessenen Sonnenschutz setzt sich unter anderem das UV-Schutz-Bündnis ein. Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zum UV-Schutz-Bündnis.
*Hinweis: Solche und ähnliche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Der hier verwendete Text ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.
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