Lungenkrebs-Früherkennung: Weitere Hürde genommen

Neue Verordnung tritt in Kraft

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Das Bundesumweltministerium hat die Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Rauchern für zulässig erklärt. Das ebnet den Weg für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen.

Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat durch eine neue Verordnung der strahlungsarmen Computertomographie (Niedrigdosis-CT) grünes Licht zur Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Raucherinnen und Rauchern gegeben. Sie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Das Strahlenschutzgesetz hatte eine solche Untersuchung an gesunden Menschen ohne Krankheitssymptome oder konkreten Krankheitsverdacht wegen der strahlenbedingten Risiken lange verboten.

Raucherinnen und Raucher haben ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs. Wird die Erkrankung frühzeitig erkannt, können Ärzte sie besser behandeln. Um das zu ermöglichen, setzen Fachleute auf die strahlungsarme Computertomographie (Niedrigdosis-CT). Mit ihr lassen sich kleinste Veränderungen der Lunge feststellen.

Ein Computertomograph ist ein ringförmiges Untersuchungsgerät mit einer Untersuchungsliege, die den Patient in das Gerät fährt.
Ein Computertomograph nutzt Röntgenstrahlen, um ein Abbild des Körperinneren zu erzeugen.
Bild: © Alejandro Camacho, Thinkstock

Was regelt die neue Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung?

Die Verordnung legt unter anderem fest, 

  • bei welchen Personen die Lungenkrebs-Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-CT zulässig ist: Demnach steht sie starken Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren offen. Auch definiert sie, was unter "starkem" Rauchen zu verstehen ist. 
  • welche qualitativen Anforderungen die CT-Untersuchung erfüllen muss: Dazu gehört, welche Qualifikation und Erfahrung das beteiligte ärztliche Personal haben muss, wie und mit welchen Geräten die Untersuchung stattfindet und wie Ärzte den Befund anhand der CT-Aufnahme erheben sollen. Das soll sicherstellen, dass die strahlenbedingten Risiken minimiert werden und die Befunde zuverlässig sind. 
  • wie Teilnehmende über die Früherkennungsuntersuchung informiert und aufgeklärt werden sollen: Das ermöglicht Raucherinnen und Rauchern selbst eine informierte Entscheidung treffen zu können, ob für sie der Nutzen einer Früherkennung die möglichen Risiken überwiegt.

Was bedeutet "starkes Rauchen"?

Die Verordnung legt fest, dass hier ausschließlich der Konsum von Zigaretten eine Rolle spielt – keine anderen Tabakprodukte.

Als "starke Raucherin oder Raucher" gilt, wer

  • mindestens 25 Jahre geraucht hat – wurde das Rauchen zwischendurch unterbrochen oder ganz beendet, muss die Pause weniger als 10 Jahre betragen – UND 
  • mindestens 15 Packungsjahre hat: Die Anzahl der Packungsjahre errechnet sich, indem man die Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen mit der Zahl der Raucherjahre multipliziert. Hat jemand 2 Packungen pro Tag über 5 Jahre hinweg geraucht oder 10 Jahre lang 1 Packung pro Tag, liegen zum Beispiel 10 Packungsjahre vor.

Niedrigdosis-CT reduziert Sterblichkeit

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte bereits vorab die Früherkennungsuntersuchung wissenschaftlich bewertet und ihr grünes Licht gegeben. 

Laut BfS kann eine Lungenkrebs-Früherkennung mit Hilfe der Niedrigdosis-CT bei aktiven und ehemaligen Raucherinnen und Rauchern die Sterblichkeit durch Lungenkrebs reduzieren. Dieser Nutzen der Früherkennungsuntersuchung überwiegt dabei die Risiken allerdings nur für Langzeit-Raucherinnen und -Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren. 

Risiken können zum einen durch die Strahlenbelastung einer Niedrig-Dosis-CT entstehen, zum anderen durch die Abklärung unklarer Veränderungen wie zum Beispiel von Lungenrundherden. Um sicher zu sein, dass es sich hierbei um einen „falschen Alarm“ handelt, muss ein solcher Lungenrundherd durch weitere, unter Umständen belastende Untersuchungen abgeklärt werden. Erst dann kann sicher „Entwarnung“ gegeben werden. Dass sich ein unklarer Befund im Nachhinein als gutartig herausstellt, kommt bei Nichtrauchern häufiger vor als bei Rauchern.

Wie geht es weiter?

Die Untersuchung steht nun im Prinzip allen offen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Bis Raucherinnen und Raucher die Untersuchung tatsächlich in Anspruch nehmen können, vergehen aber voraussichtlich noch einige Monate. Das liegt daran, dass für die Einführung des Risiko-adaptierten Lungenkrebs-Screenings für starke Raucher noch wichtige Vorbereitungen notwendig sind.

Auch eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist noch nicht möglich. Dafür muss erst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließen, die Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern in seine Richtlinien aufzunehmen. Dafür hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit. Dieser Beschluss wird dann noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Bis dahin müssen Teilnehmende die Kosten für eine solche Früherkennungsuntersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst tragen.

Zum Weiterlesen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 17.05.2024: Bundesumweltministerium lässt künftig Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie zu

BMUV: Lungenkrebs-Früherkennung durch Niedrigdosis-CT für Risikogruppen (25.06.2024)

Pressemitteilung des Bundesamts für Strahlenschutz vom 07.12.2021: CT-Früherkennung kann Lungenkrebssterblichkeit senken

Weiterführende Informationen von uns:

Wie die Niedrigdosis-CT funktioniert, welchen Nutzen sie hat und welche Risiken sie als Früherkennungsuntersuchung birgt, lesen Sie unter Lungenkrebs: Symptome und Früherkennung.

Informationsblatt zur Lungenkrebsfrüherkennung (PDF) (Hinweis: dort ist die neue gesetzliche Regelung noch nicht abgebildet)

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