Unsere Antwort
Ihr Wunsch, sich um Ihre Partnerin zu kümmern, ist nachvollziehbar – ebenso Ihre Sorge, ob Sie die Pflege mit ihrem Beruf vereinbaren können. Sich rechtzeitig nach den verfügbaren Möglichkeiten zu erkundigen ist wichtig, denn die Pflege eines krebskranken Angehörigen kann auch Sie als Pflegenden an Ihre Belastungsgrenze bringen – insbesondere, wenn Sie berufstätig sind.
Möchten Sie selbst die Pflege Ihrer Partnerin übernehmen, können Sie
- für einen begrenzten Zeitraum ihre Arbeitszeit reduzieren und / oder
- sich ganz von der Arbeit freistellen lassen.
Insgesamt können Sie bis zu 2 Jahre Pflegezeit nehmen. Welches Modell dabei für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Wichtig zu wissen: Die Freistellung müssen Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber abklären – das haben Sie bereits für den Anfang mit der Freistellung für 2 Wochen (10 Arbeitstage) getan. Auch eine längerfristige Freistellung müssen Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und schriftlich vereinbaren.
Im Folgenden haben wir Hintergrundinformationen zu unserer Antwort sowie weitere Anlaufstellen für Sie zusammengestellt.
Stunden reduzieren oder freistellen lassen?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wenn Berufstätige Zeit für die Pflege von erkrankten Angehörigen aufwenden möchten:
- Kurzfristige Freistellung – bis zu 10 Arbeitstage: Die kurzzeitige Freistellung ist dafür gedacht, die Pflege von Angehörigen organisieren zu können.
- Längere Freistellung – bis zu 6 Monate: Arbeitnehmende können sich vollständig oder teilweise für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten freistellen lassen.
- Stundenreduzierung – für maximal 2 Jahre: Ist die Pflege länger als die 6 Monate erforderlich, können Angehörige ihre wöchentliche Arbeitszeit längerfristig reduzieren. Diese muss jedoch im Schnitt mindestens 15 Stunden in der Woche umfassen.
Anspruch in der Palliativsituation: In der letzten Lebensphase eines Menschen können pflegende Angehörige bis zu 3 Monate in Teilzeit oder gar nicht arbeiten.
Gut zu wissen
Die Möglichkeiten können kombiniert werden. Insgesamt darf man aber nicht länger als 24 Monate ausfallen.
Während einer Pflegezeit besteht für Berufstätige ein Kündigungsschutz.
Absicherung in der Pflegezeit
Sich längerfristig vom Beruf freistellen zu lassen oder Arbeitsstunden zu reduzieren wirkt sich auf die finanzielle Situation aus: Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit ihr ursprüngliches Gehalt nicht weiter – nur die gepflegte Person kann Pflegegeld zur finanziellen Unterstützung beantragen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Pflegegrad.
Pflegeunterstützungsgeld bei 10-tägiger Freistellung (akuter Pflegefall): Zahlt der Arbeitgeber bei einer kurzzeitigen Freistellung das Gehalt nicht weiter, können Berufstätige ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld für diesen Zeitraum beantragen. Es beträgt 90 Prozent des Netto-Gehalts.
Bei längerer Freistellung erhalten Berufstätige keinen finanziellen Ausgleich. Es ist aber möglich, ein zinsloses Darlehen für die Pflegezeit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.
Versicherungsschutz prüfen
Prüfen Sie insbesondere bei einer vollständigen Freistellung, ob Sie sich möglicherweise selbst um Versicherungen wie zum Beispiel die Kranken- oder Rentenversicherung kümmern müssen.
Gut zu wissen: Anlaufstelle bei Fragen rund um den Versicherungsschutz – auch der pflegenden Person – ist die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person.
Zum Weiterlesen
Möglichkeiten zur Freistellung, die Voraussetzungen und Fristen dafür sind im Überblick zur Angehörigenpflege zusammengestellt.
Anlaufstellen, Links und Adressen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf der Seite Wege zur Pflege Informationen sowie eine telefonische Beratung für Angehörige.
Auch beim Bundesgesundheitsministerium finden sich Broschüren zum Thema Pflege zum Herunterladen.
Informationen zur Finanzierung der Pflegezeit gibt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Weitere Informationen und Beratungsangebote
Die Verbraucherzentralen bieten viele Informationen zur Pflege, auch zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Außerdem bieten einige Verbraucherzentralen auch rechtliche Beratung zum Thema an.
Das Zentrum für Qualität in der Pflege stellt ebenfalls Informationen zur Verfügung sowie eine Suche nach Beratungsstellen in der Umgebung.
Hinweis: Einige Beratungsangebote können kostenpflichtig sein.
Informationen des Krebsinformationsdienstes
Informationsblatt "Fortgeschrittene Krebserkrankung: Behandlung, Pflege und Betreuung" (PDF)
*Hinweis: Solche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die verwendete Frage ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.