Gesetzlich versichert? Aufgepasst bei nachträglicher Kostenerstattung
In der gesetzlichen Versicherung gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip: Die Versicherten erhalten eine ärztliche Leistung und die Krankenkasse übernimmt direkt die Kosten dafür. Ärztinnen und Ärzte rechnen über die Versichertenkarte direkt mit der Krankenkasse ab.
Können Versicherte zunächst selbst bezahlen, um die Rechnung später bei der Krankenkasse einzureichen? Da ist Vorsicht geboten. In der Regel übernehmen die Krankenkassen Kosten nur im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Nur bei bestimmten Leistungen ist eine nachträgliche Erstattung vorgesehen, zum Beispiel bei Fahrkosten oder auch beim Zahnersatz.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie nicht unterschreiben, dass Sie eine Untersuchung zunächst selbst bezahlen, wenn Sie die Kosten dafür später zurückhaben möchten. Vorab sollten Sie immer klären, ob Ihre Krankenkasse die Kosten überhaupt übernimmt oder im Einzelfall nachträglich erstatten kann. Sonst laufen Sie Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Lassen Sie eine Untersuchung nur dann durchführen, wenn die Kostenübernahme geklärt ist. Halten Sie nochmals Rücksprache mit dem überweisenden Arzt oder der überweisenden Ärztin, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse unklar ist und wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um das zu klären. Sie können auch die Hilfe Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes in Anspruch nehmen. Sie oder er kann für die Beantragung der Kostenübernahme bestätigen, dass eine Untersuchung medizinisch notwendig ist.
Informationen zur Kostenübernahme von Untersuchungen bei Krebs oder zum richtigen Vorgehen in einer solch unklaren Situation erhalten Sie auch
- von der Kassenärztlichen Vereinigung.
- von uns, dem Krebsinformationsdienst.