In Lebensmitteln ist Titandioxid verboten
Forschende vermuten: Verschluckt man winzig kleine Titandioxid-Partikel, schädigen diese möglicherweise das Erbgut der Zellen. Dafür gibt es Hinweise aus Studien mit Tieren. Ob – und wenn ja, mit welchem Mechanismus – Titandioxid die Zellen im Menschen schädigt, konnten Forschende aber noch nicht eindeutig nachweisen.
Welchen Einfluss hat die Partikelgröße?
Möglicherweise sind größere Titandioxid-Partikel ungefährlich. Winzig kleine Partikel – so genannte Nanopartikel oder Nanomaterial – könnten aber durch die Haut oder Schleimhäute in den Körper dringen und dann die Zellen schädigen.
Es gibt bisher noch nicht genug zuverlässige Studien mit Menschen, die eine gesundheitsschädliche Wirkung von Titandioxid bestätigen oder widerlegen.
Das bedeutet: Forschende können anhand der vorhandenen wissenschaftlichen Daten nicht sicher beurteilen, ob über den Mund, Magen und Darm aufgenommenes Titandioxid gesundheitsschädlich ist.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft Titandioxid daher als nicht-sicheren Lebensmittelzusatzstoff ein. Um die Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsschäden zu schützen, ist Titandioxid in Lebensmitteln in der Europäischen Union seit 2022 verboten.
In Kosmetika und Medikamenten ist Titandioxid weiterhin erlaubt
Sonnencremes können Titandioxid-Partikel als UV-Filter enthalten. Auch andere Kosmetikprodukte enthalten möglicherweise Titandioxid, zum Beispiel Zahnpasta.
Enthält ein Kosmetikprodukt Titandioxid, wird dies in der Liste der Inhaltsstoffe mit der Bezeichnung CI77891 oder mit dem englischen Namen Titanium Dioxide angegeben.
In Medikamenten kann Titandioxid ebenfalls enthalten sein, beispielsweise als Farbstoff in Tabletten.
Aktuell gilt: Die zuständigen Behörden stufen Titandioxid in diesen Produkten bisher nicht als gesundheitsschädlich ein. In Medikamenten und Kosmetika darf es weiterhin verwendet werden.
Titandioxidstaub ist beim Einatmen möglicherweise krebserregend
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Titandioxid beim Einatmen als möglicherweise krebserregend ein. Auch die europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt eingeatmetes Titandioxid der Kategorie "Verdacht auf eine krebserregende Wirkung" zu.
Diese Einstufungen beruhen auf Versuchen, in denen Tiere Titandioxid-Nanopartikel einatmeten. Studien beim Menschen gibt es bisher fast ausschließlich aus dem beruflichen Bereich. Dort wurden Personen beobachtet, die durch ihre Arbeit mehr Titandioxidstaub einatmeten als gewöhnlich. Diese bisher vorliegenden Beobachtungsstudien liefern keine Belege für eine krebserregende Wirkung von eingeatmetem Titandioxid beim Menschen.
Wichtig ist: Noch reichen die wissenschaftlichen Daten nicht aus, um die Gesundheitsgefahr oder das Krebsrisiko von eingeatmetem Titandioxid abschließend bewerten zu können.
Zum Weiterlesen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bietet Antworten auf häufige Fragen zu gesundheitlichen Risiken von Titandioxid.
In einer Stellungnahme bewertet das BfR die Einstufung der EFSA.
Weiterführende Informationen zu Nanomaterialien bietet Ihnen unser Text Umweltgifte – Schadstoffe in Lebensmitteln, Haushalt, Arbeit und Umwelt im Abschnitt Nanopartikel.