Unsere Antwort
Ihre Verunsicherung ist nachvollziehbar. Auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sich diese Frage. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) besteht jedoch bei Anwendung der heute in Deutschland verfügbaren chemischen Haarfarben kein erhöhtes Krebsrisiko.
Wer bewertet das Krebsrisiko von Haarfarben?
Verschiedene Institutionen bewerten regelmäßig das Krebsrisiko von Produkten, mit denen Menschen in Kontakt kommen. Dazu gehören auch kosmetische Mittel wie Haarfarben.
In Deutschland ist dafür beispielsweise das BfR zuständig. Dabei beurteilt das BfR das tatsächliche Krebsrisiko von einem in Deutschland zugelassenen Produkt für eine festgelegte Personengruppe: Also beispielsweise das von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich mit den derzeit verfügbaren Haarfarben regelmäßig die Haare färben oder färben lassen.
Auf internationaler Ebene bewertet die Internationale Krebsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Krebsrisiken von Substanzen. Dabei verwendet die IARC andere Kriterien und eine andere Datengrundlage für ihre Risikoeinschätzung als das BfR. Die IARC untersucht beispielsweise, ob Haarfarben generell Krebs erzeugen können. Dafür beziehen sie auch Haarfarben ein, die in Deutschland verboten sind. Daher kommt die IARC zu einer anderen Einschätzung als das BfR: Laut IARC reichen die bisher vorliegenden Daten nicht aus, um das Krebsrisiko von (künstlichen) Haarfärbemitteln abschließend zu beurteilen.
Verbraucherschutz bei chemischen Haarfärbemitteln
Mitte der 1980er-Jahre wurde eine Vielzahl an Haarfarben verboten. Der Grund: Es bestand der Verdacht, dass diese Produkte das Risiko für Blasenkrebs oder Brustkrebs erhöhen. Zweifelsfrei belegen konnten Forschende den Verdacht allerdings nicht. Die Verbote dienten daher dem vorbeugenden Verbraucherschutz.
Haarfarben gelten als "kosmetische Mittel"
Die Europäische Kosmetikverordnung regelt bei kosmetischen Mitteln alle Anforderungen an die Produkte, die verpflichtend für die Hersteller sind. Das betrifft auch Haarfarben. Dies soll die Sicherheit von Kosmetika über ein mögliches Krebsrisiko hinaus sicherstellen. Teil der Verordnung sind beispielsweise umfangreiche Listen von Stoffen, die in Kosmetika verboten sind (Negativlisten) und von Stoffen, die erlaubt sind (Positivlisten). Fachleute überprüfen diese Listen fortlaufend.
Ohne Sicherheitsnachweis kein Verkauf in der EU möglich: Eine weitere Maßnahme, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) zu schützen, sind sogenannte Sicherheitsdossiers. Hersteller erhalten ein solches Dokument, wenn das Produkt keinen gesundheitsgefährdenden Inhaltstoff enthält. In der EU dürfen nur Produkte mit einem solchen Sicherheitsnachweis verkauft werden. Das gilt auch für Haarfärbemittel.
Bei Gesundheitsgefahr schnelle, europaweite Warnung: Wird in einem EU-Land ein Produkt doch als gesundheitsschädlich eingestuft, weil neue Risiken bekannt geworden sind? Dann übermittelt das Europäische Schnellwarnsystem rasch eine Warnmeldung an die zuständigen Behörden in der EU. Diese nehmen das Produkt danach umgehend aus dem Verkehr.
Mehr Sicherheit mit Henna und anderen Pflanzenhaarfarben?
Neben chemischen Haarfärbemitteln gibt es auch Naturhaarfarben: den Natur-Farbstoff Henna und den Natur-Farbstoff Indigo. Reine Henna- oder Indigo-Haarfarben bewerten Experten als sicher.
Aber nicht alle pflanzlichen Haarfarben enthalten ausschließlich diese Pflanzenfarbstoffe: Es gibt Produkte, die zusätzlich Pflanzenschutzmittel oder chemische Färbestoffe enthalten können, die gesundheitsschädlich sein können.
Solche möglicherweise gesundheitsschädlichen Henna-Haarfarben sind in Deutschland von den Behörden allerdings aus dem Verkehr gezogen worden. Grundlage war auch hier eine Warnmeldung des Europäischen Schnellwarnsystem.
Gut zu wissen
Die Stiftung Warentest hat pflanzliche Haarfarben untersucht. Die Ergebnisse dazu finden Sie bei der Stiftung Warentest oder bei den Verbraucherzentralen.
Wichtig: Fachleute empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Produkte zu verwenden, die Anbieter außerhalb von Europa hergestellt und nach Deutschland eingeführt haben. Dazu zählen etwa Henna-Produkte aus dem Asia-Shop. Denn: Diese Produkte müssen nicht den Vorgaben der EU entsprechen.
Zum Weiterlesen
Alle Stellungnahmen, Präsentationen, Pressemitteilungen und Dokumente zum Thema Haarfärbemittel können Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nachlesen.
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert in ihrer englischsprachigen Monographie auch über das Krebsrisiko von Haarfärbemitteln (PDF).
Warnhinweise zu Produkten, sogenannte Safety Gate (RAPEX)-Meldungen, können Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission nachlesen.
*Hinweis: Solche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die verwendete Frage ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.