Was für die Aufklärung notwendig ist
Aufklärung mit Merkblatt: Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen vor dem Einsatz des Tests mit dem Merkblatt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufzuklären. Darin werden folgende Fragen beantwortet:
- Worum geht es bei der Entscheidung?
- Wie wird das Rückfallrisiko ohne den Biomarker-Test bestimmt?
- Welche Zusatzinformationen liefert der Biomarker-Test?
- Sorgt der Biomarker-Test für eine klare Empfehlung?
Das Merkblatt kann unter folgender Adresse als PDF heruntergeladen werden: www.g-ba.de/downloads/17-98-4797/2019-06-20_G-BA_Patientinnenmerkblatt_Biomarker_WZ.pdf
Aufklärung nur durch bestimmte Ärzte: Außerdem hat der G-BA festgelegt, dass nur bestimmte Fachärzte ein Aufklärungsgespräch zum Test durchführen dürfen:
- Gynäkologen mit dem Schwerpunkt gynäkologische Onkologie, mit der Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie" oder mit Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung.
- Fachärzte für innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
- Internisten ohne Schwerpunkt, die eine Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung besitzen oder die Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie" führen.
Detaillierte Informationen
Wie genau der Genexpressionstest Oncotype DX funktioniert oder welche Alternativen es gibt, können Sie bei uns im Archiv unter "Genexpressionstest Oncotype DX bei Brustkrebs künftig Kassenleistung?" nachlesen.
Zum Weiterlesen
Den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom" finden Sie unter www.g-ba.de/beschluesse/3809/.
Das Merkblatt für Patientinnen "Biomarkerbasierte Tests beim frühen Brustkrebs" gibt es als PDF zum Herunterladen unter www.g-ba.de/downloads/17-98-4797/2019-06-20_G-BA_Patientinnenmerkblatt_Biomarker_bf_WZ.pdf.