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Finanzierung klinischer Krebsregister geregelt

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In Deutschland wird es bald flächendeckend klinische Krebsregister geben. Das Bundesministerium für Gesundheit, die Gesundheitsminister der Länder und die Deutsche Krebshilfe haben sich über die Finanzierung geeinigt. Der Investitionsbedarf wird auf bundesweit etwa acht Millionen Euro geschätzt. Die Deutsche Krebshilfe wird 90 Prozent davon übernehmen, die Länder tragen die verbleibenden 10 Prozent. 
Wie der geplante Ausbau solcher Register ablaufen soll, war auch innerhalb des Nationalen Krebsplans diskutiert worden.

Wozu dienen klinische Krebsregister? Sie sollen zukünftig auf regionaler Ebene Daten sammeln, aus denen sich die Qualität der Versorgung Krebskranker ableiten lässt. Fachleute hoffen darauf, zukünftig auch Defizite und Engpässe schneller aufzudecken und so die Angebote für Patienten zu verbessern. Die gesetzliche Grundlage bietet das "Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz": Es wird derzeit im Parlament beraten und soll in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten.

Zum Weiterlesen

Wie funktioniert die Krebsregistrierung bisher in Deutschland? Wer regelt den Umgang mit Patientendaten und stellt sicher, dass damit kein Missbrauch betrieben wird? Worin besteht der Unterschied zwischen bevölkerungsbezogenen oder epidemiologischen Krebsregistern und klinischen Registern?

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