Gesundheits-Apps nicht ungeprüft nutzen
Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum empfiehlt, eine Gesundheits-App nicht ungeprüft zu verwenden. Bei der Bewertung kann eine Checkliste helfen, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit unter www.aps-ev.de/app-checkliste/ bereit stellt. Zweck und Funktionalität der App, Vorhandensein von Prüfsiegeln wie dem HONcode, Impressum und verständliche Datenschutzerklärung sowie die Finanzierungsform sind relevante Kriterien, die mit der Checkliste abgefragt werden.
Ein weiterer Punkt: Was sagen andere zu der App, hat sie viele gute Bewertungen verschiedener Nutzer oder nicht? In nur drei Schritten – Abfrage der Kriterien, ihre Auswertung und die Empfehlung – liegt das Ergebnis vor. "Die Checkliste ist ein einfaches, aber gutes Instrument, um auf Nummer sicher zu gehen. Werden die Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt, ist Skepsis angebracht", so Dr. Susanne Weg-Remers. Sie ist Leiterin des Krebsinformationsdienstes am Deutschen Krebsforschungszentrum, der seit über 30 Jahren rund um das Thema Krebs hochwertige und verständliche Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellt.
Perspektive: Apps auch auf Rezept?
Digitale Anwendungen wie Gesundheits-Apps können für Patienten von Nutzen sein – das sagen auch gesundheitspolitische Experten. Gleichzeitig gibt es aber auch warnende Stimmen, da viele Apps sensible Gesundheitsdaten sammeln, die vor Missbrauch geschützt werden müssen.
Ende 2019 ist das Gesetz "Digitale Versorgung" in Kraft getreten. Es schafft die gesetzliche Grundlage, um zukünftig die ärztliche Verordnung von medizinischen Apps zu ermöglichen. Dafür in Frage kommen allerdings nur Apps, die als Medizinprodukt zugelassen sind. Inzwischen liegt auch die dazugehörige Rechtsverordnung vor, die Sicherheits- und Nutzenanforderungen regeln soll. Für die Nutzenbewertung der Apps ist das BfArM zuständig. Grundlage sollen vergleichende Studien sein. Viele Detailfragen sind aber noch offen.
Zum Weiterlesen
Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums können Sie abrufen unter www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/index.php.
Die Checkliste des Aktionsbündnisses Patientensicherheit finden Sie unter www.aps-ev.de/app-checkliste/.
Informationen zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bietet das Bundesgesundheitsministerium unter www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html.
Fragen zu Krebs? Wir sind für Sie da.
Sie erreichen den Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums
- am Telefon täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlos unter 0800 – 420 30 40
- per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)