Warum unterschätzen viele Menschen die UV-Belastung im Winter?
Grund für die hohe UV-Belastung im Winter ist vor allem der Schnee: Er reflektiert die UV-Strahlung. Durch diese Reflektion ist die UV-Belastung oft schon bei geringer Sonneneinstrahlung und auch an bewölkten Tagen stark erhöht.
Beim Urlaub in den Bergen kommt zusätzlich noch die Lage im Gebirge hinzu: In der Höhe ist die UV-Strahlung grundsätzlich intensiver als im Flachland, da weniger Strahlung durch die Atmosphäre ausgefiltert wird.
Wie kann man seine Augen vor UV-Strahlung schützen?
Beim Kauf auf die Kennzeichnung achten
Sonnenbrillen mit ausreichendem UV-Schutz sind auf der Innenseite des Bügels mit dem CE-Zeichen und der Aufschrift ISO 12312-1 gekennzeichnet.
Experten sind sich einig: am besten schützt man seine Augen mit einer Sonnenbrille. Fachleute empfehlen, beim Kauf einer Sonnenbrille auf die folgenden Punkte zu achten:
- Die Sonnenbrille sollte Strahlung mit einer Wellenlänge unter 400 Nanometer und damit alle UV- Strahlung ausfiltern. Brillen mit entsprechendem Filter sind auf der Innenseite des Bügels mit dem CE-Zeichen und der Aufschrift ISO 12312-1 gekennzeichnet.
- Wichtig ist auch ein guter Seitenschutz. Die Form der Brille oder die Größe der Gläser sollte so gewählt werden, dass keine Strahlung von der Seite oder von oben aus ins Auge dringt.
- Die Gläser einer Sonnenbrille sollten getönt sein, um vor Blendung zu schützen. Die Tönung der Brillengläser sollte an die Situation angepasst sein. Normalerweise reicht die Tönungsstufe 2 oder 3. Beim Skifahren bei Sonne und Schnee oder im Hochgebirge benötigt man jedoch eine stärkere Tönung (Stufe 4). Doch Achtung: Gläser der Tönungsstufe 4 dunkeln so stark ab, dass man damit nicht mehr sicher Autofahren kann.
Wichtig ist: Auch mit einer guten Sonnenbrille sollte man laut Experten nicht direkt in die Sonne schauen. Die Schutzwirkung handelsüblicher Sonnenbrille ist dafür nicht ausreichend. Für die Beobachtung der Sonne, zum Beispiel bei einer Sonnenfinsternis, benötigt man besondere Schutzbrillen.
Mehr beim Krebsinformationsdienst
Sie haben Fragen zum Krebsrisiko durch UV-Strahlung? Der Krebsinformationsdienst ist für Sie da: Sie erreichen uns täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 420 30 40 oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (der Link führt zu einem gesicherten Kontaktformular).
Informationen zum UV-Schutz hat der Krebsinformationsdienst in seinem Informationsblatt "Hautkrebsrisiko UV-Strahlung: Wie kann man sich schützen?" (PDF) zusammengefasst.
Das Informationsblatt "Hautkrebs-Früherkennung" (PDF) informiert über die Möglichkeiten der Früherkennung von Hautkrebs.
Hintergründe, Links und Quellen bietet der Text "Ultraviolette Strahlung: Sonne und Solarien".
Zum Weiterlesen für Interessierte und Fachkreise
Informationen von Bundesinstitutionen
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) informiert auf seiner Internetseite unter www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html über UV-Strahlung, deren Wirkung und geeignete Schutzmaßnahmen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) bietet unter www.baua.de allgemeine Informationen zum Schutz am Arbeitsplatz:
- Mehr zum sicheren Umgang mit optischer Strahlung gibt es unter www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Optische-Strahlung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?nn=8702076.
- Beschäftige, die viel im Freien arbeiten, finden die Empfehlungen der baua zum Schutz vor UV-Strahlung der Sonne unter www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung.html.
- Informationen zu den einzelnen Berufskrankheiten können unter www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Merkblaetter.html heruntergeladen werden.
Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Kooperation verschiedener Gesellschaften, Organisationen und Behörden, darunter auch das Deutsche Krebsforschungszentrum. Ziel des Bündnisses ist, den Schutz der Bevölkerung vor UV-Strahlung zu Verbessern. Mehr Informationen bietet das UV-Bündnis unter https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/buendnis/buendnis_node.html. Aktuell geht es dem Bündnis auch darum, die Hautkrebsprävention rechtlich zu verankern.
Leitlinien
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V (AWMF) hat eine S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" herausgegeben. Diese enthält auch Hinweise zum Schutz der Augen. Die verschiedenen Fassungen der Leitlinie, unter anderem auch eine Patientenleitlinie, kann unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-052OL.html herunter geladen werden. Die S3 Leitlinie "Malignes Melanom: Diagnostik, Therapie und Nachsorge" unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-024OL.html bezieht sich nur auf Hautkrebs, Tumorerkrankungen der Augen werden in dieser Leitlinie nicht thematisiert.
Fachartikel (Auswahl)
IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans Volume 100D (2012): Radiation
Guha N, Loomis D, Guyton KZ, Grosse Y, El Ghissassi F, Bouvard V, Benbrahim-Tallaa L, Vilahur N, Muller K, Straif K; International Agency for Research on Cancer Monograph Working Group. Carcinogenicity of welding, molybdenum trioxide, and indium tin oxide. Lancet Oncol. 2017 May;18(5):581-582. doi: 10.1016/S1470-2045(17)30255-3. Epub 2017 Apr 10.