Süßstoff Aspartam “möglicherweise krebserregend“

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Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) hat Aspartam als "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Viele fragen sich nun, ob sie alle Light-Produkte mit Aspartam meiden sollen. Wir ordnen die Bewertung ein.

Aspartam (auch als Lebensmittelzusatzstoff E591 abgekürzt) ist ein künstlich hergestellter Süßstoff, der vielen verschiedenen Produkten zugesetzt ist. Dazu gehören neben Kosmetika wie Zahnpasta auch Hustensaft, Vitamintabletten und zahlreiche verarbeitete Lebensmittel.

In Zero- und Light-Produkten dient Aspartam als Zuckerersatz. Immer mehr Menschen greifen lieber zur Variante mit Süßstoff, weil die Produkte dadurch kaum Kalorien und keinen Industriezucker enthalten. Weil dadurch auch nicht direkt der Blutzucker ansteigt, können in der Regel auch Menschen mit Diabetes solche Produkte zu sich nehmen.

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Süßstoff nun für Menschen als "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Wir erklären, was das für Verbraucherinnen und Verbraucher genau bedeutet.

Sollte ich Aspartam meiden?

Wer Aspartam in gebrauchsüblichen Mengen zu sich nimmt, muss sich keine Sorgen machen. Auch nach der IARC-Einstufung haben die zuständigen Behörden die empfohlene Aufnahmemenge nicht geändert: Laut dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kann man weiterhin ohne Bedenken pro Tag bis zu 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht zu sich nehmen.

Ein Beispiel: Die zugelassene Höchstmenge von Aspartam in zuckerfreien Getränken ohne Alkohol liegt bei 600 Milligramm pro Liter. Eine 70 Kilogramm schwere Person müsste von einem Getränk mit 600 Milligramm Aspartam pro Liter demnach 4,5 Liter pro Tag trinken, um den Grenzwert zu erreichen.

  • Gut zu wissen: Die meisten Light- oder Zero-Getränke enthalten in der Regel eine Mischung aus verschiedenen Süßstoffen. Daher ist davon auszugehen, dass die Menge an Aspartam in solchen Getränken eher unter der möglichen Höchstmenge liegt.

Wichtiger Hinweis

Wer an Phenylketonurie erkrankt ist, sollte laut der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) keine Lebensmittel oder Getränke mit Aspartam zu sich nehmen.

Die Menge macht das Gift: Die Einstufung "möglicherweise krebserregend" bedeutet nicht, dass die Verbraucher selbst ein realistisches Krebsrisiko haben. Entscheidend ist hierbei, in welchen Mengen man Aspartam täglich zu sich nimmt.

So bewertet die IARC das Krebsrisiko

Dargestellt sind die Risikogruppen 1 "krebserregend" z.B. Zigarette, 2A "wahrscheinlich krebserregend" z.B. rotes Fleisch, 2B "möglicherweise krebserregend" z.B. Aspartam und 2 "Krebsrisiko nicht bewertbar" z.B. Kaffee. Die Beweiskraft der zugrundeliegnden Studien sinken von 1 nach 3.
Aspartam gilt als "möglicherweise krebserregend".
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; erstellt mit BioRender.com, modifiziert nach den IARC-Monographien über Krebsrisiken

Um das Krebsrisiko einzustufen, wertet die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) alle vorhandenen Studiendaten aus. Die Einordnung in die Gruppen 1, 2A, 2B oder 3 orientiert sich dann an der wissenschaftlichen Beweiskraft (Evidenz) der zugrundliegenden Studien.

Je aussagekräftiger die vorhandenen Daten aus der Forschung sind, desto sicherer lässt sich eine Aussage zum Krebsrisiko treffen. Es werden immer 3 Datenquellen beurteilt – Humanstudien, Tierstudien und Untersuchungen zum (möglichen) krebsauslösenden Mechanismus:

  • Gruppe 1 – Ein Krebsrisiko ist wissenschaftlich ausreichend belegt.
  • Gruppe 2A – Es gibt begrenzte wissenschaftliche Beweise aus Humanstudien, aber ausreichende Belege aus Tierversuchen oder Untersuchungen zum krebsauslösenden Mechanismus. Es können aber auch Belege aus Untersuchungen an Tieren und zum Mechanismus an menschlichen Zellen ausreichen. Gehört der fragliche Stoff zu einer nachweislich krebserregenden Wirkstoffgruppe, wird er auch hier eingestuft (ohne dass weitere Belege notwendig sind).
  • Gruppe 2B – Hier liegen nur begrenzte wissenschaftliche Beweise aus Humanstudien ODER deutliche Hinweise auf ein Krebsrisiko allein aus Tierstudien ODER nur aus Untersuchungen zum Mechanismus vor. Wenn es keine Belege für einen krebsauslösenden Mechanismus beim Menschen gibt, können Daten aus Tierversuchen ausreichen, wenn sie deutlich (und Humandaten begrenzt) für ein Krebsrisiko sprechen.
  • Gruppe 3 – Es lässt sich keine Aussage zum Krebsrisiko treffen. Oft fehlen hier die entsprechenden Daten.

Zum Vergleich

Neben Aspartam bewertet die IARC ebenfalls Aloe Vera-Extrakt oder asiatisch eingelegtes Gemüse als "möglicherweise krebserregend".

Die Liste aller Bewertungen finden Sie auf der Internetseite der IARC.

Was bedeutet die Bewertung von Aspartam für die Verbraucher? Die Einstufung durch die IARC bedeutet lediglich, dass der Stoff Aspartam möglicherweise Krebs auslösen kann – auch wenn man dafür (unrealistisch) große Mengen zu sich nehmen müsste. Verbraucher erhalten dadurch aber keine Hinweise, dass sie bei einer bestimmten täglich aufgenommenen Menge Aspartam auch wirklich an Krebs erkranken.

Zum Weiterlesen

Die Einstufung von Aspartam und weiterführende Informationen können sie in Englischer Sprache auf der Internetseite der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nachlesen.

Informationen zu Aspartam finden Sie auch auf der Internetseite der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA).

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 7. Februar 2023 eine Stellungnahme (Nr. 004/2023) formuliert: Süßungsmittel: Mehrheit der Studien bestätigt keine Gesundheitsbeeinträchtigung - allerdings ist die Studienlage unzureichend (PDF) (Bewertungsstand 23. September 2019)

Fachartikel
Riboli E, Beland FA, Lachenmeier DW, Marques MM, Phillips DH, Schernhammer E, Afghan A, Assunção R, Caderni G, Corton CJ et al. Carcinogenicity of aspartame, isoeugenol, and methyleugenol. Lancet Oncol, Published online 13 July 2023;https://doi.org/10.1016/S1470-2045(23)00341-8

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