Überblick zum neuen Notvertretungsrecht

Überblick zum neuen Notvertretungsrecht

Erstellt am:

Bitte beachten Sie:
Diese Nachricht ist bereits älter als 180 Tage. Unsere News werden NICHT NACHTRÄGLICH AKTUALISIERT. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Ärztinnen und Ärzte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Telefon und per E-Mail.

+++ Hinweis: Zu dieser News gibt es einen aktuelleren Artikel: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co. +++

Das neue Gesetz erlaubt Eheleuten in Deutschland im medizinischen Notfall Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin zu treffen. Wir fassen zusammen, was genau das sogenannte Notvertretungsrecht regelt.

Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte Notvertretungsrecht in Kraft. Es ermöglicht verheirateten Menschen zukünftig zeitlich begrenzt medizinische Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin zu treffen, wenn er oder sie nicht dazu in der Lage ist – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit.

Voraussetzungen für die Notvertretung

Das Notvertretungsrecht gilt nur für Verheiratete und Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wer keine eingetragene Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz hat, kann sich also nicht auf das Notvertretungsrecht berufen.

Eine Notvertretung ist zudem nur möglich, wenn ...

  • die Gesundheitsvorsorge nicht anderweitig geregelt ist, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
  • beide nicht getrennt leben.
  • die Ärztin oder der Arzt weiß, dass sie nicht gegen den Willen der Partnerin oder des Partners ist.

Wichtig: Eine Ärztin oder ein Arzt muss in einem entsprechenden Formular schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Notvertretung vorliegen und ab wann sie beginnt.

Regelungen der Notvertretung

Das neue Notvertretungsrecht hebt vor allem die ärztliche Schweigepflicht auf. Menschen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können im Notfall ...

  • eine ärztliche Aufklärung für ihre Partnerin oder ihren Partner erhalten.
  • in medizinische Untersuchungen, Therapien und Eingriffe einwilligen.
  • für ihre Partnerin oder ihren Partner mit Dritten kommunizieren und gegebenenfalls Anträge stellen.
  • Verträge zu gesundheitlichen Angelegenheiten abschließen.

Wichtig zu wissen: Die medizinische Notvertretung ist zeitlich begrenzt auf maximal 6 Monate. Außerdem gilt sie nur für gesundheitliche Entscheidungen und nicht in Vermögensfragen. Das Notvertretungsrecht kann also keinesfalls eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ersetzen, die langfristige Regelungen für medizinische Notfälle festlegt.

Zum Weiterlesen

Mehr zum Thema lesen Sie auch im Abschnitt "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung" unter Palliative Versorgung: Organisation, Ansprechpartner, rechtliche Informationen.

Weitere Informationen zum neuen Notvertretungsrecht für Ehepartner finden Sie auf www.ihre-vorsorge.de, einer Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Sie haben Fragen zu Krebs? Wir sind für Sie da.

So erreichen Sie den Krebsinformationsdienst:

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder