Und was ist mit COVID?
Seit Februar 2021 raten Fachleute Krebspatientinnen und -patienten zur Impfung gegen das Coronavirus. Sie ist vor allem bei immungeschwächten Personen wichtig, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Bisher ungeimpfte Personen mit einer Immunschwäche sollten ab einem Alter von fünf Jahren grundsätzlich eine Grundimmunisierung und mit entsprechendem zeitlichem Abstand zwei Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Generell wird Krebspatienten sowie Angehörigen und engen Kontaktpersonen die sorgfältige Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen empfohlen. Immungeschwächte Patientinnen und Patienten sollten darüber hinaus frühzeitig gemeinsam mit dem Ärzteteam überlegen, ob und welche zusätzlichen Schritte in der individuellen Erkrankungssituation vorbeugend infrage kommen und wie im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt werden kann. Zum Beispiel können Krebserkrankte unter bestimmten Voraussetzungen spezifische Antikörper erhalten oder – bei bestätigter Infektion – früh virushemmende Medikamente einnehmen.
Aktive oder passive Impfung – was ist der Unterschied?
Eine aktive Impfung erfolgt mit abgeschwächten oder abgetöteten Erregern beziehungsweise Erregerbestandteilen. Im Körper wird dadurch ein Abwehrprogramm angestoßen: Das Immunsystem stellt Antikörper gegen den Erreger her und bildet Gedächtniszellen. Bei späterem Kontakt mit dem echten Krankheitserreger stehen dann passende Abwehrmechanismen bereit. Für den Aufbau eines aktiven Impfschutzes sind meist zwei bis drei Impfungen nötig. Experten sprechen dabei von Grundimmunisierung. Bei einigen Impfungen hält der Impfschutz danach ein Leben lang, andere müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt ("geboostert") werden, um die Wirksamkeit zu erhalten.
Bei der passiven Impfung erhält die geimpfte Person Antikörper, die in der Regel von Menschen stammen, die gegen die Erkrankung bereits immun sind. Sie schützen sofort. Allerdings werden sie rasch wieder abgebaut. Einen Langzeitschutz bietet diese Form der Impfung daher nicht.
Im Vorfeld prüfen und nachholen
Bereits vor Beginn der Krebstherapie sollten die Ärzte überprüfen, welche Schutzimpfungen aufgefrischt oder nachgeholt werden müssen. Das gilt für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Während einer Krebsbehandlung sind Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen, also mit abgetöteten Krankheitserregern oder ihren Bestandteilen, wie sie etwa gegen Grippe, Keuchhusten und Covid-19 verabreicht werden, nicht nur möglich, sondern auch sicher. Da die Wirksamkeit der Impfung je nach Immunschwäche aber eingeschränkt sein kann, sollten Krebserkrankte mit ihren behandelnden Ärzten besprechen, ob und wann eine Impfung im Therapieverlauf sinnvoll ist.
Lebendimpfstoffe hingegen, die abgeschwächte, vermehrungsfähige Erreger enthalten, und beispielsweise gegen Mumps, Masern und Röteln zum Einsatz kommen, dürfen während der Tumorbehandlung nicht eingesetzt werden.
Und später?
Nach einer Krebsbehandlung sollten fehlende oder unvollständige Grundimmunisierungen nachgeholt werden. Bestand vor der Krebserkrankung bereits ein ausreichender Impfschutz, raten Experten zu einer einmaligen Wiederholungsimpfung. Da sich das Immunsystem nach der Tumorbehandlung zunächst erholen muss, sollten Impfungen mit Totimpfstoffen erst drei Monate, Impfungen mit Lebendimpfstoffen in der Regel erst sechs Monate nach Therapieende verabreicht werden.
Zum Weiterlesen
Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) können Sie im Pressebereich der Internetseite des DKFZ nachlesen.
Informationen des Krebsinformationsdienstes
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