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Urlaub trotz Krebserkrankung

Der Krebsinformationsdienst mit Tipps

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Steigen die Temperaturen und die Corona-Situation lässt es zu, starten auch Menschen mit Krebserkrankung gerne in die Sommerfrische. Was ist zu beachten, bevor es losgeht? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Kann ich trotz Krankschreibung in Urlaub fahren?

Auch Krebspatientinnen und -patienten, die arbeitsunfähig, also krankgeschrieben sind, müssen auf ihre Urlaubreise nicht verzichten. Grundsätzlich gilt: Alles was zur Genesung beiträgt und den Heilungsprozess nicht verzögert, ist erlaubt. Wer Pläne für Therapiepausen schmiedet, sollte sich auf jeden Fall mit den Ärzten abstimmen. Sie können bei Bedarf auch die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen und auch bei anderen praktischen Fragen unterstützen.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Ob Betroffene den Arbeitgeber informieren oder nicht, hängt oft vom Vertrauensverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber ab. Wenn der Arbeitsvertrag andere Regelungen enthält, sollten sich Patientinnen und Patienten informieren, ob diese rechtmäßig sind.

Muss meine Krankenkasse der Reise zustimmen?

Bei Reisen innerhalb von Deutschland ist es nicht notwendig, die Krankenkasse zu informieren. Anders bei Auslandsreisen: Dafür muss die Krankenkasse vorab ihre Zustimmung erteilen. Andernfalls kann sie die Krankengeldzahlung einstellen.

Wichtig zu wissen: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie für die ganze Urlaubsdauer krankschreiben. Wenn Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über die bevorstehende Reise informieren, legen Sie am besten eine ärztliche Bescheinigung bei, dass die Reise ihren Heilungsprozess nicht behindert und die Behandlung nicht unterbrochen wird. Reisen innerhalb der EU kann die Krankenkasse in der Regel nicht ablehnen.

Und wenn auf der Reise etwas passiert?

Innerhalb Deutschlands können gesetzlich Versicherte mit ihrer Chipkarte zu jedem Arzt oder ins Krankenhaus. Bei Auslandsreisen sollte man jedoch unbedingt vorab die Krankenkasse kontaktieren, um zu klären, wie und für welche Situationen man am Urlaubsort versichert ist.

Ob die private Krankenversicherung oder Reisekrankenversicherungen eventuelle Notfälle oder Behandlungen unterwegs abdecken, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Häufig stößt man auf vertragliche Klauseln, die den Versicherungsschutz auf Reisen einschränken oder sogar ausschließen, wenn die Erkrankung bei Reisebeginn schon bekannt war.

Mit Bahn und Bus

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dennoch gibt es Aspekte, die zu beachten sind, so zum Beispiel die Möglichkeit, unterwegs einen Schwächeanfall zu erleiden, das Risiko für Thrombosen wegen zu langem Sitzen oder die krankheits- oder therapiebedingte eingeschränkte Immunabwehr.

Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht fit fühlt, sollte möglichst zu Hause bleiben. Aber wie ist die rechtliche Situation, wenn unterwegs etwas passiert? Es ist nicht auszuschließen, dass Sie zum Beispiel für die Folgekosten eines Notarzteinsatzes oder unvorhergesehene Stopps aufkommen müssen.

Was gibt es bei Flugreisen zu beachten?

Ist das Fliegen aus medizinischer Sicht erlaubt, ist es ratsam, sich die Flugtauglichkeit vom Arzt bestätigen zu lassen. Denn Fluggesellschaften können Krebserkrankten, bei denen sie Zweifel an der Reisetauglichkeit haben, zum Beispiel aufgrund eines Rollators oder eines körperlich schwachen Eindrucks, die Mitreise verweigern. Die Kosten für das Attest müssen die Betroffenen allerdings selbst tragen.

Das international einheitliche Formular stellen Reisbüros oder die Internetseiten der Fluggesellschaften zur Verfügung. Der behandelnde Arzt muss das Medical Information Form oder kurz MEDIF-Formblatt vor dem Flug ausgefüllt an den flugmedizinischen Dienst weiterleiten. Kommt es während des Flugs zu einem Zwischenfall, muss der Krebspatient schlimmstenfalls die Folgekosten selbst übernehmen.

Medikamente nicht vergessen

Sollte auf Reisen aus medizinischen Gründen die Mitnahme einer größeren Menge an Medikamenten notwendig sein, empfiehlt das Auswärtige Amt, eine ärztliche Bescheinigung, am besten auch in englischer Sprache, mitzuführen. Genaue Informationen, welche Arzneimittel in welcher Form in ein Land mitgenommen werden dürfen, erteilt im Zweifel die jeweilige Botschaft in Deutschland.

Zum Weiterlesen

Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) können Sie im Pressebereich der Internetseite des DKFZ nachlesen.

Informationen des Krebsinformationsdienstes

Mobil trotz Krebs: A wie Autofahren bis Z wie Zuzahlung Krankentransport

Informationsblatt "Mobil bleiben trotz Krebs: Darf ich Auto oder Rad fahren? Darf ich in Urlaub fahren?" (PDF)

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