Keine Entwarnung
Im Jahr 2018 erkrankten in Deutschland etwa 23.000 Menschen am bösartigen schwarzen Hautkrebs. Durch das Hautkrebsscreening werden viele Tumore bereits in einem frühen Stadium entdeckt. "Dennoch sollten wir uns und vor allem unsere Kinder vor den gefährlichen Strahlen der Sonne schützen, damit es auch später erst gar nicht zu einer Erkrankung kommt", so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums. Telefonisch unter 0800 420 30 40 oder per E-Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de beantworten Ärztinnen und Ärzte alle Fragen zu Krebs – zum Beispiel auch, was jeder selbst tun kann, um sich bestmöglich zu schützen.
Praktische Tipps zum Sonnenschutz von Kindern
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von etwa 2 Jahren sollten nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden. Wenn die Sonne nicht vermieden werden kann, sind ein Kopfschutz und UV-dichte Textilien ein Muss. Vor allem bei hellhäutigen Kleinkindern kann ergänzend ein Sonnenschutzmittel aufgetragen werden.
- Denken Sie an einen Sonnenschirm am Kinderwagen.
- Zwischen 11 und 15 Uhr, wenn die UV-Strahlung am höchsten ist, sollten Kinder im Sommer am besten überhaupt nicht in die Sonne gehen.
- Grundsätzlich sollte die pralle Sonne gemieden werden, also häufig den Schatten aufsuchen.
- Ausreichend trinken.
- Kinder zum Schutz vor den UV-Strahlen immer mit Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille ausstatten. Bei den Brillen ist auf die Kennzeichnung UV-400 oder 100% UV-Schutz zu achten.
- Verwendung von Sonnenschutz mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 – vor allem Nase, Stirn, Ohren, Hände, Schultern, Knie und Fußrücken sollten reichlich versorgt werden.
- Hellhäutige Kinder benötigen im Hochsommer und in südlichen Ländern den Lichtschutzfaktor 50.
- Regelmäßiges Nachcremen nicht vergessen – mindestens alle zwei Stunden.
- Nach dem Schwimmen Sonnenschutz erneut auftragen, auch wenn es sich um ein wasserfestes Produkt handelt. Das gilt auch für Schwitzen und Abtrocknen.
- Im Auto können UV-Folien, Scheibenrollos oder Sonnenschutzblenden an den hinteren Seitenfenstern angebracht werden, da diese, anders als die Frontscheibe, möglicherweise UV-A-Strahlung durchlassen.
- Auch an bewölkten Sommertagen an Sonnenschutz denken: Bis zu 90 Prozent der gefährlichen Strahlen dringen durch die Wolkendecke.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehören auf keinen Fall in ein Solarium – das ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Eltern sollten ihren Kindern mit gutem Beispiel vorangehen. Sowohl zum eigenen Schutz als auch, um die Kinder konsequent und von klein auf an möglichst risikoarmes Verhalten in der Sonne zu gewöhnen. Auf diese Weise kann Sonnenschutz langfristig zum positiven Automatismus werden.
Zum Weiterlesen
Wie Sie sich im Alltag und Beruf bestmöglich vor UV-Strahlung schützen können, lesen Sie unter Hautkrebs vorbeugen: Schutz vor UV-Strahlung.
Mehr Informationen zum Krebsrisiko UV-Strahlung bietet der Text Ultraviolette Strahlung und Krebsrisiko.