Eizellen und Spermien einfrieren bei Krebs

Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung

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Krebspatientinnen und Krebspatienten können durch die Krebstherapie ihre Fruchtbarkeit verlieren. Damit sie dennoch Kinder bekommen können, bezahlt die Krankenkasse Maßnahmen zum Einfrieren und Lagern von Eizellen, von Spermien und künftig auch von Eierstockgewebe.

Krebspatientinnen und Krebspatienten haben die Möglichkeit, vor der Krebsbehandlung Spermien, Eizellen oder Keimzellgewebe einfrieren zu lassen. So können Paare später auch dann noch Kinder bekommen, wenn die Therapie die Fruchtbarkeit einer Partnerin oder eines Partners beeinträchtigt hat.

Die Kosten für die Entnahme, das Einfrieren und das Lagern von Spermien und Eizellen, die sogenannte Kryokonservierung, übernimmt die Krankenkasse für gesetzlich Versicherte. Künftig trägt sie auch die Kosten für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe.

Lexikon

Kryokonservierung: Aufbewahren von Zellen und Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff

Folgende Maßnahmen bezahlt die Krankenkasse:

  • Beratung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Fruchtbarkeitsmedizin
  • Bei Frauen: Laboruntersuchungen auf Infektionen (innerhalb von 3 Monaten vor der Zellentnahme), hormonelle Stimulationsbehandlung (ab 18 Jahren), Bestimmung der Hormonspiegel, Ultraschalluntersuchungen, Eizellentnahme oder (voraussichtlich ab Frühjahr 2023) Entnahme von Eierstockgewebe
  • Bei Männern: Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung der Spermien bei Männern und Jungen ab der Pubertät und, falls erforderlich, die Entnahme von Hodengewebe zur Gewinnung von Spermien
  • Kryokonservierung inklusive Lagerung der Eizellen oder Spermien oder (voraussichtlich ab Frühjahr 2023) des Eierstockgewebes

Wer hat Anspruch? Die Kostenübernahme steht Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren und Männern bis 50 Jahren zu. Die Kosten für die Konservierung von Eierstockgewebe werden für Frauen ab der ersten Regelblutung übernommen.

Kostenübernahme für die Befruchtung

Die späteren Kosten für das Herbeiführen einer Schwangerschaft mit Hilfe der eingefrorenen Ei- oder Samenzellen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 50 Prozent. Der Gesetzgeber setzt jedoch voraus, dass eine entsprechende medizinische Notwendigkeit und eine Erfolgsaussicht bestehen. Auch muss das betroffenen Paar verheiratet sein.

Außerdem gelten Altersgrenzen: So muss die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung erst ab einem Alter von 25 Jahren erstatten, und nur bis zum 40. Lebensjahr bei Frauen beziehungsweise dem 50. Lebensjahr bei Männern. Auch sind nur 3 Versuche vorgesehen. Betroffene, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen.

Wer ist von Unfruchtbarkeit durch Krebs betroffen?

Manche Krebsbehandlungen gefährden die Fruchtbarkeit von Männern und/oder Frauen. Das kann zur Folge haben, dass Betroffene nach der Behandlung auf natürlichem Weg keine Kinder mehr bekommen können.

Längst nicht alle Krebspatientinnen und Krebspatienten müssen aber befürchten, dass sich die Therapie auf ihre Fruchtbarkeit auswirkt. Die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können zum Beispiel:

  • die Entfernung der Hoden bei Männern oder der Eierstöcke bei Frauen
  • eine Bestrahlung (zum Beispiel Hodenbestrahlung bei Männern oder Beckenbestrahlung bei Frauen)
  • Medikamente (zum Beispiel eine Chemo- oder Hormontherapie)

Wie hoch das individuelle Risiko der Unfruchtbarkeit ist, können die behandelnden Ärzte am ehesten überblicken. Sie klären Betroffene auf und überweisen sie bei Bedarf zur Beratung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin für Fruchtbarkeitsmedizin.

Zum Weiterlesen

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Kryokonservierung

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs Fruchtbarkeitserhalt

Informationen des Krebsinformationsdienstes

Mögliche Auslöser für Unfruchtbarkeit

Kinderwunsch: Was nach Krebs möglich ist

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