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Wechseljahre und Hormontherapie: Leitlinie für Ärzte veröffentlicht

Handlungsempfehlung bewertet auch das Krebsrisiko von Hormontherapien

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Die Wechseljahre können für manche Frauen mit Beschwerden einhergehen. Um Symptome zu lindern, können sie einen Hormonersatz erwägen. Doch wie bewerten Experten hierfür das Krebsrisiko?

Das ist eines der Themen, auf das eine neue Handlungsempfehlung für Ärzte eingeht. Es handelt sich dabei um die S3-Leitlinie "Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen". Sie steht seit Kurzem auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) zur Verfügung.

Hormonersatztherapie: Das sagt die Leitlinie

Ausnahme Brustkrebs

Frauen, die in ihrem Leben bereits an Brustkrebs erkrankt sind, sollen keine Hormonersatztherapie erhalten.

Falls die Beschwerden sie jedoch erheblich einschränken und nichthormonelle Behandlungsansätze unwirksam sind, können sie zusammen mit dem Arzt eine Hormonbehandlung in Betracht ziehen.

Die körperlichen Veränderungen in den Wechseljahren können für manche Frauen belastend sein. Betroffene wollen sich dann von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt beraten lassen. Insbesondere dann, wenn ihre Beschwerden sehr ausgeprägt sind und sie in ihrem Alltag beeinträchtigen. Um Ärzte bei der Behandlung von Symptomen zu unterstützen, gibt es eine neue Handlungsempfehlung.

Die neue Leitlinie zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden sieht vor, dass vor allem Frauen mit starken Hitzewallungen und Schweißausbrüchen eine Hormonersatztherapie angeboten werden soll. Auch gegen Knochenschwund könnte eine solche Behandlung helfen.

Bei einer Hormontherapie steht jedoch auch das damit einhergehende Krebsrisiko im Raum. Auch darauf geht die Leitlinie ein: Das Risiko, dass eine Frau im individuellen Fall wegen der Hormonersatzbehandlung an Krebs erkrankt, schätzen die Experten als gering ein.

Fazit: Die Leitlinie empfiehlt, dass bei der Hormontherapie für jede einzelne Frau Nutzen und Risiko gegeneinander abgewogen werden sollen: Es gibt Frauen, für die der Nutzen überwiegen kann und die sich deshalb – abgestimmt mit ihrem behandelnden Arzt – für eine Hormonbehandlung entscheiden können.

Hintergrundwissen: Leitlinie für Ärzte

Die neue S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Beschwerden der Wechseljahre. © Krebsinformationsdienst, DKFZ
Bild: Krebsinformationsdienst, DKFZ

Was ist eine Leitlinie? Eine in der Medizin von Fachgremien herausgegebene Empfehlung für die Diagnostik, Behandlung und Nachsorge bei einer bestimmten Erkrankung oder Erkrankungssituation.

Was bedeutet S3? Die Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Beschwerden der Wechseljahre hat die Stufe 3. Das bedeutet, sie gründet auf der systematischen Auswertung und Bewertung von Wissen, dass aus in großen Studien mit hoher methodischer Qualität gewonnenen wurde.

Was ist Ziel der neuen Leitlinie? Sie soll Ärztinnen und Ärzten bei der medizinischen Versorgung von Frauen mit Wechseljahresbeschwerden Orientierung und Unterstützung bieten. Die Handlungsempfehlung thematisiert die Diagnostik und Behandlung von Symptomen der Wechseljahre.

Drei kooperierende Fachgesellschaften

An der Leitlinie waren die Deutsche, die Österreichische sowie die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG e. V., OEGGG, SGGG) beteiligt. Diese Fachgesellschaften legten den Schwerpunkt für ihre Einschätzung zum Krebsrisiko einer Hormontherapie auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis vor dem Hintergrund belastender Beschwerden der Wechseljahre.

Andere Fachgesellschaften mit anderen Schwerpunkten können daher zu einer abweichenden Einschätzung kommen: So nennt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO), Kommission Mamma, eine Hormontherapie mit der Kombination aus Östrogen und Gestagenen als vermeidbaren Risikofaktor für Brustkrebs.

Zum Weiterlesen

Mehr zum Thema lesen Sie auch auf unserer Internetseite "Wechseljahre: Krebsrisiko durch Hormone?".

Die S3-Leitlinie "Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen" ist auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-062.html abrufbar. 

Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) Kommission Mamma zu Optionen der primären Prävention (18.03.2019) ist abrufbar unter www.ago-online.de/fileadmin/ago-online/downloads/_leitlinien/2019/PDF_DE/2019D_01_Optionen_der_primaeren_Praevention.pdf (PDF).

Welche Anforderung an Handlungsempfehlungen für Ärzte erfüllt sein müssen, lesen Sie in dem Text "Evidenzbasierte Medizin und Leitlinien".

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