Bonusheft und Härtefälle
Der Zuschuss der Krankenkasse kann um 20 Prozent steigen, wenn die Versicherten in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt waren und dies mit ihrem Bonusheft nachweisen können. Sind zehn Jahre dokumentiert, steigt der Zuschuss sogar um 30 Prozent. Das Bonusheft ist beim Zahnarzt erhältlich.
Je nach Höhe der Behandlungskosten kann der zu zahlende Eigenanteil für Patienten eine unzumutbare Belastung darstellen. Menschen mit geringem Einkommen haben dann die Möglichkeit, bei ihren Krankenkassen die Feststellung eines Härtefalls zu beantragen. Dabei müssen neben den Einnahmen auch die Ausgaben des Patienten offengelegt werden. Wird der Härtefall genehmigt, kann sich der Zuschuss der Krankenkassen auf bis zu 100% der Regelversorgung erhöhen.
Auch hier gilt: Eine gesonderte Regelung für Krebspatienten gibt es nicht.
Wer kann unabhängig beraten?
- Kliniksozialdienste und Krebsberatungsstellen informieren und unterstützen beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Eine bundesweite Suche nach Postleitzahl und/oder Wohnort bietet der Krebsinformationsdienst unter "Psychosoziale Krebsberatungsstellen: Unterstützung, Beratung, Information". - Die Patientenberatungsstellen der (Landes-) Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung zu allen Fragen der Zahnbehandlung durch zahnmedizinische Experten an. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten: www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de/patienten-im-mittelpunkt/.
- Alle Zahnärztekammern haben Patientenberatungsstellen, ergänzt um Beratungsangebote wie denen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder der Verbraucherzentralen.
Die Bundeszahnärztekammer stellt auf ihren Seiten eine Suchfunktion zur Verfügung. Darüber können Interessierte sich eine Auswahl der Beratungsstellen des jeweiligen Landes anzeigen lassen: www.bzaek.de/nc/fuer-patienten/patientenberatungsstellen.html - Die Unabhängige Patientenberatung prüft Heil- und Kostenpläne und berät zur Möglichkeit von Krankenkassenzuschüssen: www.patientenberatung.de.
Zum Weiterlesen
Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums können Sie abrufen unter www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/index.php.
Weitere Informationen wie Sie Zähne und Zahnfleisch während einer Krebsbehandlung schützen können, hat der Krebsinformationsdienst im Informationsblatt (PDF) "Als Krebspatient zum Zahnarzt" für Sie zusammengestellt.
Hintergrundinformationen zur Mund- und Zahnpflege und wie Krebspatienten und Krebspatientinnen mit Nebenwirkungen einer Krebstherapie umgehen können, erhalten Sie unter "Mund- und Zahnpflege bei Krebs".
Unter der Webadresse www.kostenfalle-zahn.de bietet die Verbraucherzentrale NRW e.V. viele hilfreiche Informationen rund um Zahnarztrechnungen und Zahnersatz.
Sie haben Fragen zur Kostenübernahme bei Zahnersatz? Wir sind für Sie da.
Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:
- am Telefon täglich von 8 – 20 Uhr kostenlos unter 0800 – 420 30 40
- per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)