So ist die Rechtslage
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Autofahren unter Einnahme von Medikamenten erlaubt, wenn die Medikamente notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die Fahrtauglichkeit des Patienten zu beurteilen und ihn entsprechend in Kenntnis zu setzen.
Für ein Fahrverbot hat der Arzt juristisch keine Handhabe. Ist ihm jedoch bekannt, dass ein Patient trotz Fahruntauglichkeit Auto fährt, so kann er dies der zuständigen Führerscheinstelle melden – er ist dazu aber nicht verpflichtet. Vielmehr liegt die Entscheidung in seinem ärztlichen Ermessen. Ärztliche Schweigepflicht einerseits und Verkehrssicherheit andererseits sind abzuwägen. Konkret heißt das meistens: Der Arzt spricht eine Warnung aus und lässt sich diese schriftlich bestätigen. Für alles Weitere ist der Patient dann selbst verantwortlich.
Nicht nur Medikamente und ihre Nebenwirkungen sind für Krebspatienten triftige Gründe, das Auto stehen zu lassen. Ein Schwächeanfall, Übelkeit oder ein instabiler Kreislauf können im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen. Grundsätzlich gilt: Unabhängig von der Empfehlung des Arztes, jeder Patient ist vor dem Tritt aufs Gaspedal verpflichtet, seine physische und psychische Fahrtauglichkeit selbstkritisch einzuschätzen.
Und im Falle eines Unfalls?
Kommt es unter Medikamenteneinnahme zum Unfall, übernimmt die KFZ-Haftplicht-Versicherung nicht unbedingt den entstandenen Schaden. Der Versicherungsschutz kann insbesondere dann entfallen, wenn der Patient vom Arzt explizit auf seine Fahruntüchtigkeit hingewiesen wurde.
Außerdem kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen: Eine Geld- oder Freiheitsstrafe wegen fahrlässigen Eingriffs in den Straßenverkehr und, bei Personenschaden, wegen Körperverletzung. Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst bestätigt: "Die Verantwortung für das Fahren und seine Folgen liegen allein beim Patienten. Dessen sollte sich jeder bewusst sein."
Übrigens: Bei vorliegender Fahruntüchtigkeit vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen, ist keine Lösung. Die meisten Bestimmungen gelten auch für alle anderen Transportmittel, angefangen vom Fahrrad über das Motorrad und den Roller bis hin zum Traktor.
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Alternativen zum Selbstfahren
Wer Bedenken hat, sollte auf Nummer sicher gehen: Er kann Freunde und Verwandte um Hilfe bitten oder nutzt öffentliche Verkehrsmittel. Geht es um Fahrten zur Behandlung oder zur Reha, tragen gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Je nach Situation erstatten sie Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Krankenfahrdienste. Allerdings müssen Patienten mit einer Eigenbeteiligung rechnen. Die Höhe dieser Zuzahlung und Möglichkeiten, sich davon befreien zu lassen, können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.
Zum Weiterlesen
Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie unter
www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/index.php.
Der Krebsinformationsdienst gibt Tipps zur Mobilität bei Krebs unter
"Von A wie Autofahren bis Z wie Zuzahlung zum Krankentransport".