Beweggründe für die Zweitmeinung
Die Befragung hat gezeigt, dass sich Betroffene vor allem zu Fragen der Krebsbehandlung eine Zweitmeinung wünschen. Motive für Krebspatienten, eine zweite Meinung einzuholen, gibt es viele: so wünschen sie sich zum Beispiel Bestätigung oder sie zweifeln eine Arztempfehlung an. Auch ein schwieriges Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt, widersprüchliche Expertenmeinungen oder Fragen zum Stellenwert alternativer Behandlungsverfahren können den Wunsch nach einer Zweitmeinung auslösen.
Persönliches Gespräch bevorzugt
Um eine Zweitmeinung einzuholen, müssen sich Patienten in der Regel persönlich vorstellen. Viele ärztliche Empfehlungen können sonst nur unter Vorbehalt gegeben werden. Dies kommt offenbar auch Patienten entgegen: Denn, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, die Mehrzahl der Befragten wünscht sich eine Beratung im persönlichen Austausch und nicht per Telefon oder über das Internet.
Auch der Krebsinformationsdienst arbeitet so: Da in der Regel eine persönliche Vorstellung notwendig ist, erstellt der Krebsinformationsdienst grundsätzlich keine Zweitmeinung per E-Mail oder am Telefon. Stattdessen beraten die Ärztinnen und Ärzte des Dienstes detailliert und kompetent, wie Betroffene beim Einholen einer zweiten Meinung vorgehen können. Zusätzlich unterstützen sie bei der Suche nach qualifizierten Ansprechpartnern. Auch die Internetseiten bieten Adressen und Links unter "Wegweiser".
Teilweise erstatten die Kassen die Kosten
Die meisten behandelnden Ärzte haben Verständnis für den Wunsch ihrer Patienten nach einer zweiten Meinung und unterstützen sie.
Kein genereller Anspruch: Die Kosten für eine zweite ärztliche Meinung werden teilweise von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Dabei kann jede Krankenkasse selbst entscheiden, welche Leistungen genau sie im Rahmen der zweiten ärztlichen Begutachtung übernimmt. Krebspatienten haben darauf keinen Anspruch. Lediglich zwei Operationen hat der Gesetzgeber bisher in der Richtlinie für ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren genannt: die Entfernung der Mandeln und der Gebärmutter.
Das bedeutet konkret: Im Vorfeld sollten Krebspatientinnen und -patienten daher mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Kosten für eine Zweitmeinung übernimmt.
Sie haben Fragen zum Thema "Zweitmeinung"? Wir sind für Sie da!
Sie erreichen den Krebsinformationsdienst
- telefonisch täglich von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 -420 30 40
- per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de, der Link öffnet ein datensicheres Kontaktformular.
Zum Weiterlesen
Quelle für die Aussagen zur Inanspruchnahme von Zweitmeinungen:
- Gesundheitsmonitor 01/2016: Zweitmeinungen. Inanspruchnahme und Nachfrage aus Sicht der Bevölkerung. Bertelsmann-Stiftung; BARMER GEK (Hrsg.); 2016: www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/GeMo_VV_NL_2016-01.pdf (PDF)
Zweitmeinung Krebs
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) bietet gemeinsam mit den von ihr zertifizierten Zentren seit 1.4.2019 beispielsweise ein Portal an, um Patientinnen und Patienten bei der Einholung einer Zweitmeinung zu unterstützen (www.krebszweitmeinung.de). Vergleichbare Angebote zum Einholen von Zweitmeinungen gibt es auch von anderen Anbietern.
- Auch für solche Portale gilt: An Krebs erkrankte Menschen haben keinen Anspruch auf eine Zweitmeinung bzw. darauf, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Zweitmeinung übernimmt. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss auch bei einer Vermittlung über das Portal geklärt werden.