Schneller Überblick zu Beginn
Am Anfang der Handreichung finden Leserinnen und Leser eine Übersicht über alle behandelten Fragen – jeweils mit einer kurzgefassten Antwort sowie einem Verweis auf die ausführlichere Erläuterung.
Fragen und Antworten sind in 4 Kapitel gegliedert: Nach allgemeinen Informationen zum Thema geht es zunächst darum, wie Ärzte ihre Patienten zu Gesundheits-Apps beraten können. Dann werden Fragen zum Empfang und zur Auswertung von App-Daten beantwortet. Zuletzt erfahren Ärzte, wie sie selbst Apps im beruflichen Alltag nutzen können.
In der Handreichung werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen folgende Fragen behandelt:
1. Übergreifende Informationen
- in welchen medizinischen Bereichen Apps schon häufig angeboten werden
- wie der Umgang mit Gesundheits-Apps im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geregelt ist
- wie eine Ärztin oder ein Arzt eine Gesundheits-App verordnen kann
- wie eine Ärztin oder ein Arzt die Qualität einer App selbst beurteilen kann
- was vor dem Einsatz einer App zu beachten ist und was für die Haftung gilt
2. Ärzte in der Beraterrolle
- wie Ärzte ihre Patienten bei Apps unterstützen können, die diese sich selbst beschafft haben
- was zu beachten ist, wenn man als Ärztin oder Arzt von Patienten nach der Meinung zu bestimmten Gesundheits-Apps gefragt wird
3. Ärzte als Empfänger und Auswerter von Daten
Ein Fallbeispiel aus dem Leitfaden
Ein Patient ruft aufgeregt in der Praxis an und möchte möglichst sofort einen Termin. Er hat mit einer App eine auffällige Hautveränderung am Arm gescreent: "Ich glaube, ich habe Hautkrebs."
Wie Sie mit dieser Situation umgehen, lesen Sie in der Handreichung des ÄZQ.
- welchen Nutzen der Einsatz einer Gesundheits-App durch Patienten auch für die Ärztin oder den Arzt haben könnte
- wie sich die Arzt-Patienten-Kommunikation durch die Apps verändert
- was eine Ärztin oder ein Arzt beachten muss, wenn Patienten unabgesprochen Daten aus einer von ihnen genutzten App übermitteln
- ob Ärzte zum kontinuierlichen Monitoring von Werten verpflichtet sind, die Patienten per App schicken
4. Ärztin und Arzt als Nutzer von Apps
- wo Ärzte geeignete Apps zu ihrem Fachgebiet finden
- welche Apps die Praxisorganisation oder den Berufsalltag erleichtern könnten
- wie zuverlässig Leitlinien-Apps sind
- was es zu beachten gilt, wenn man Patientendaten im Kollegenkreis über eine Messenger-App übermitteln will
- wie Ärzte eine Durchmischung von privaten und dienstlichen Inhalten verhindern können
- was man bei Apps von ausländischen Anbietern beachten muss
- wo Ärztinnen und Ärzte Schulungs- und Fortbildungsangebote zum Thema Gesundheits-Apps finden können
Patienteninformation
Apps auf Rezept
Medizinische Apps, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft hat, können Ärzte ihren Patienten auch verschreiben. Ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) ist unter https://diga.bfarm.de zugänglich.
Neben der Handreichung für Ärzte steht auch ein zweiseitiges Informationsblatt zur Verfügung, das Ärzte an Patientinnen und Patienten weitergeben können. Es beinhaltet unter anderem eine Checkliste mit Fragen, die man sich vor der Nutzung einer App stellen sollte. Patienten erfahren darin außerdem, wie sie ihre persönlichen Daten schützen können und erhalten Hinweise auf weiterführende Informationen.
Hintergrund
Die Handreichung für Ärzte und die Patienteninformation wurden vom ÄZQ im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (Herausgeber) erarbeitet. Ein Expertenkreis mit Fachleuten aus ärztlicher Selbstverwaltung, Medizin, Informatik, Digitalisierung, Selbsthilfe und Medizinjournalismus hat das ÄZQ dabei unterstützt.
Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen
Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Gesundheits-Apps im klinischen Alltag: Handreichung für Ärztinnen und Ärzte. 1. Auflage, Version 1. 2020. DOI: 10.6101/AZQ/000474.
Neue Handreichung zu Gesundheits-Apps gibt Ärztinnen und Ärzten Antworten auf drängende Fragen. Gemeinsame Pressemitteilung der BÄK, der KBV und des ÄZQ, 16.12.2020.
Übersichtsseite "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" auf der Internetseite des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ).
Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Seit Mitte April 2021 gibt es eine Rahmenvereinbarung zu den Vergütungsbeträgen erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen.