Eine stationäre Reha stellt Eltern oft vor Probleme – denn wer kümmert sich ums Kind, wenn man alleinerziehend ist oder der andere Elternteil arbeitet? Wir erklären, was möglich ist und wer die Kosten trägt.
Ihre Frage an uns
"Bald habe ich endlich meine Brustkrebstherapie hinter mir. Anschließend würde ich gerne eine Reha machen, habe aber niemanden, der sich in dieser Zeit um meine Kinder kümmert. Kann ich sie mit zur Reha nehmen?"*
Unsere Antwort
Ob Sie Ihre Kinder zur Reha mitnehmen können, hängt zunächst mal vom Alter der Kinder ab: Nur Kinder unter 12 Jahren können zu einer stationären Reha mitkommen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Kind auf Hilfe angewiesen ist, etwa aufgrund einer Behinderung. Dann kann es auch mitkommen, wenn es älter ist.
Außerdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Sie sind alleinerziehend – das Kind oder die Kinder wären also nicht versorgt, wenn Sie weg sind.
- Sie teilen sich Haushalt und Kinderbetreuung mit einer anderen Person. Diese kann Haushalt und Kinderbetreuung jedoch nicht komplett übernehmen – beispielsweise, weil Beruf oder Schule es nicht zulassen.
Wichtig zu wissen:
- Ein Kind mitzunehmen, ist nicht in jeder Reha-Klinik möglich: Es gibt Kliniken, die sich auf eine Reha von Eltern mit Kindern spezialisiert haben. Wie die Kinder genau betreut werden und welche Möglichkeiten es für Schulkinder gibt, kann von Klinik zu Klinik unterschiedlich sein.
- Die Kosten für Unterbringung und Betreuung in der Klinik trägt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung in Absprache mit der Rehaklinik. Die Verpflegung Ihrer Kinder müssen Sie selbst bezahlen, da diese Kosten auch zu Hause anfallen würden.
Hilfe bei der Kliniksuche
Bei der Suche nach einer passenden Klinik können Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, der Kliniksozialdienst oder Krebsberatungsstellen in Ihrer Nähe helfen.
Im Folgenden haben wir für Sie zusammengestellt, welche Alternativen es außerdem gibt und was gilt, wenn die Kinder älter als 12 Jahre sind.
Welche Unterstützung gibt es, wenn die Kinder zu Hause bleiben?
Können oder wollen Eltern ihr Kind oder ihre Kinder nicht mit in die Reha-Klinik nehmen, können sie alternativ eine Haushaltshilfe beantragen und die Kosten erstattet bekommen. Auch das geht nur bei Kindern unter 12 Jahren und unter den oben genannten Voraussetzungen.
- Nahe Verwandte und Verschwägerte, also beispielsweise die Großeltern oder Schwiegereltern, bekommen eventuelle Fahrtkosten und den entstandenen Verdienstausfall erstattet.
- Selbstbeschaffte Haushaltshilfen: Für Bekannte, wie beispielsweise eine Nachbarin oder anderweitig gefundene Haushaltshilfen übernimmt der Rehaträger einen festen Stundensatz. Dieser liegt im Jahr 2023 bei 10,50 € pro Stunde für maximal 8 Stunden pro Tag.
Es ist wichtig alle Anträge vorab und frühzeitig zu stellen. Wichtige Infos und entsprechende Anträge finden Sie im Formularpaket zur Haushaltshilfe der Deutschen Rentenversicherung.
Zuschuss Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 18 Jahre: Es kommt weder in Frage die Kinder mitzunehmen noch eine Haushaltshilfe zu beauftragen – beispielsweise, weil die Kinder älter als 12 Jahre sind? Dann können sich Eltern Kinderbetreuungskosten in Höhe von 160 € pro Monat (Wert 2023) erstatten lassen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Kosten unvermeidbar sind.
Zum Weiterlesen
Mehr zum Thema Reha-Antrag finden Sie unter Onkologische Rehabilitation in Rehabilitation nach Krebs.
*Hinweis: Solche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die verwendete Frage ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.
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