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COVID-19-Impfung: Häufige Fragen von Krebspatienten

Der Krebsinformationsdienst informiert

Bis es ausreichend Impfstoff für alle gibt, wird die COVID-19-Impfung bevorzugt Risikogruppen für einen schweren Verlauf der Erkrankung angeboten, darunter Krebspatienten. Sie haben daher viele Fragen zur Impfung in ihrer individuellen Erkrankungssituation und zur Sicherheit der verschiedenen Impfstoffe. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums informiert Betroffene auf dem aktuellsten Stand der Erkenntnisse.

Ein junger Arzt hält vier Spritzen in einer Hand.
Mittlerweile sind verschiedene Impfstoffe gegen COVID-19 zugelassen. [Symbolbild] © Gustavo Fring, Pexels

Ob Krebspatienten in der individuellen Erkrankungssituation mit "hoher" oder "erhöhter" Priorität geimpft werden sollen, entscheiden die behandelnden Ärzte. Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums, erläutert die Hintergründe: "Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf wird durch Faktoren wie Krebsart, Erkrankungssituation und Therapieform beeinflusst, außerdem spielen Vorerkrankungen und das Lebensalter eine Rolle. Für eine individuelle Einstufung empfehlen wir Betroffenen, ihre Ärzte anzusprechen," so Weg-Remers. Sie gibt auch zu bedenken: "Bei sehr starker Immununterdrückung, etwa durch eine Hochdosischemotherapie, ist eine Impfung des Krebspatienten oder der Patientin eventuell zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da möglicherweise keine ausreichende Immunität aufgebaut wird.

Sicherheit der Impfung

Onkologische Fachgesellschaften haben Empfehlungen für die Impfung von Krebspatientinnen und -patienten erstellt. Sie beruhen auf den verfügbaren Informationen zu den zugelassenen Corona-Impfstoffen sowie auf Erfahrungen mit anderen Impfungen bei Krebspatienten. Unter Sicherheitsaspekten spricht demnach eine Krebserkrankung nicht gegen eine Corona-Impfung. Auch eine laufende Krebsbehandlung wie eine Chemo- oder Immuntherapie ist kein genereller Hinderungsgrund für eine Corona-Impfung.

Bei einem durch die Krebserkrankung oder -therapie stark geschwächten Immunsystem ist es aber möglich, dass die Reaktion auf die Impfungen generell schwächer ist und damit eine geringere Schutzwirkung hat.

Allerdings waren Menschen, deren Immunsystem durch die Krebserkrankung selbst oder durch die Therapie unterdrückt ist, bei den Zulassungsstudien nicht vertreten. Wie wirksam die Impfstoffe gegen COVID-19 speziell bei Krebspatienten sind, kann daher derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Das gilt auch für die Verträglichkeit der Impfungen während bestimmter Krebstherapien.

Zulassung und weitere Überwachung der Impfstoffe

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA koordiniert die Zulassung von neuen Arzneimitteln und Impfstoffen für die EU. Bei der Prüfung der Corona-Impfstoffe werden Wirksamkeit und Sicherheit nach dem festgelegten Zulassungsverfahren bewertet. Nur wenn alle Qualitätsanforderungen erfüllt sind, wird eine Zulassung für den deutschen Markt erteilt.

Aktuell sind in Deutschland vier Impfstoffe gegen Covid-19 zugelassen: Die mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und mRNA-1273 von Moderna und die Vektor-Impfstoffe Vaxzevria® von Astra Zeneca und von Johnson & Johnson. Der Schutz vor schweren Verläufen ist bei den 4 zugelassenen Impfstoffen etwa gleich hoch.

Es gibt bisher keine Hinweise auf eine höhere Rate von Impfnebenwirkungen bei Krebspatienten im Vergleich zu nicht an Krebs erkrankten Personen. Entsprechend gibt es nach einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) bisher keine besondere Empfehlung für oder gegen einen der zugelassenen Impfstoffe für Menschen mit Krebs. Bei der individuellen Entscheidung über die Durchführung einer COVID-19-Impfung gelten die Grundsätze der gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient in der jeweiligen Risikosituation.

Auch nach der Zulassung wird die Sicherheit aller Impfstoffe fortlaufend weiter überwacht. Dabei werden alle unerwünschten Ereignisse erfasst, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung beobachtet und an die zuständigen Stellen gemeldet werden – auch wenn zunächst kein ursächlicher Zusammenhang mit dem Impfstoff erkennbar ist. Werden Ereignisse bei Geimpften häufiger registriert als das ansonsten in der Bevölkerung der Fall wäre, wird dies als Risikosignal eingeordnet. Risikosignale werden von den Zulassungsbehörden gezielt weiterverfolgt und analysiert. Dabei wird geprüft, ob es sich um Nebenwirkungen der Impfungen handelt. Nebenwirkungen und trotz Untersuchungen unklar gebliebene Häufungen von unerwünschten Ereignissen führen zu Reaktionen der Überwachungsbehörden. Diese können von der Aufnahme neuer bekanntgewordener Nebenwirkungen in die Fach- und Patienteninformation bis zur Einschränkung oder vollständigen Aufhebung der Marktzulassung reichen.





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