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Darmkrebsmonat März: Wissenswertes zur Früherkennung

Informiert entscheiden über Teilnahme an Darmkrebsfrüherkennung

Ab dem Alter von 50 Jahren hat in Deutschland jeder Versicherte Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Sie sind Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms. Die Kosten werden daher von den gesetzlichen wie auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Experten schätzen die Früherkennung als sinnvoll ein: Wenn Darmkrebs in einem frühen Stadium erkannt wird, sind die Heilungsaussichten gut. Bei einer Darmspiegelung können sogar Krebsvorstufen entfernt werden, bevor sie sich zu Krebs weiterentwickeln.

Wie sieht das Angebot konkret aus?

Darmkrebsfrüherkennung © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
© Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Ab dem Alter von 50 Jahren kann man einen Stuhltest machen: Damit werden auch kleinste Blutmengen nachgewiesen, die mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind. Ab 55 Jahren empfehlen Experten die endoskopische Untersuchung des Darms, also eine Darmspiegelung, die sogenannte Koloskopie. Ist das Ergebnis unauffällig, muss man die Untersuchung nach frühestens zehn Jahren noch einmal in Anspruch nehmen. Wer die Koloskopie nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ablehnt, kann ab 55 alle zwei Jahre stattdessen einen Stuhltest machen.

Wichtig zu wissen: Niemand muss an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Wer sich dagegen entscheidet, verliert deshalb weder seinen Versicherungsschutz, noch wird die Behandlung verweigert, falls später tatsächlich eine Krebserkrankung auftritt.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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