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Süßstoff Aspartam ist nicht krebsfördernd

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA stuft den Süßstoff Aspartam (E951) und seine Abbauprodukte als unbedenklich ein. Gutachter der Lebensmittelbehörde hatten alle vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu Aspartam und dessen Abbauprodukten neu bewertet. Eingeschlossen wurden sowohl Studien an Tieren als auch Studien an Menschen. Das aktuelle Gutachten gilt als eine der bisher umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam. 

Teetasse mit Süßstoff © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Die Behörde wertet derzeit systematisch die Daten zur Sicherheit sämtlicher Lebensmittelzusatzstoffe aus, die vor 2009 zugelassen wurden.

Für die Neubewertung von Aspartam wäre der EFSA eigentlich noch bis 2020 Zeit geblieben. Die Ergebnisse einiger jüngerer Studien deuteten jedoch an, Aspartam könne das Krebsrisiko steigern. Daher hatte die Europäische Kommission die EFSA ersucht, die vollständige Neubewertung von Aspartam vorzuziehen.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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