Zum Weiterlesen
In Deutschland sind solche Pilzextrakte nicht als Arzneimittel zugelassen. Was über das Internet oder den Versandhandel erhältlich ist, gilt in Wirklichkeit als sogenanntes Nahrungsergänzungsmittel. Rein rechtlich haben solche Produkte keinen anderen Stellenwert als andere Lebensmittel auch. Werden sie aus dem außereuropäischen Ausland importiert, fallen bei Stichproben zudem häufig Qualitätsmängel auf.
- Warum Krebsmediziner hier zur Vorsicht raten, erläutert der Krebsinformationsdienst in seinem Text "Nahrungsergänzungsmittel".
Auch wenn in Baumpilzarten oder auch Speisepilzen wie etwa Shii-Take schon mehrere arzneilich interessante Stoffe gefunden wurden – noch reichen die Ergebnisse nicht aus, um entsprechende Substanzen als Arzneimittel zuzulassen oder zur Krebstherapie zu empfehlen. Werbende Aussagen zur Wirkung versprechen manchmal mehr, als in vorklinischen und klinischen Studien tatsächlich bewiesen ist.
- Welche Voraussetzungen heute erfüllt sein müssen, bis ein Medikament zugelassen werden kann, erläutern die Texte unter dem Stichwort "Krebsforschung".
Die zitierte Veröffentlichung ist als Cochrane Review in englischer Sprache erschienen: Jin X, Ruiz Beguerie J, Sze DMY, Chan GCF (2012). Ganoderma lucidum (Reishi mushroom) for cancer treatment. Cochrane Database of Systematic Reviews, Issue 6. Art. No.: CD007731. DOI: 10.1002/14651858.CD007731.pub2.
Unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/14651858.
CD007731.pub2/abstract gibt es in englischer Sprache eine Zusammenfassung für Fachleute und eine, die sich an jedermann richtet.